Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.14
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.14
- Language
- German
c35.s1.14.1
Das Herannahen des Geburtsactes kündigt sich durch folgende Symptome an: Abgeschlagenheit der Glieder, Müdigkeit im Gesicht und in den Augen, Schlaffheit und gleichsam Lockerwerden der Bänder der Brust, Herabsinken des Bauchs und ein Gefühl von Schwere im Unterleib, Stechen in der Brust, Blase, Hüfte, den Seiten, dem Rücken, Schmerzen und Zucken in der Schamgegend, Appetitlosigkeit, Auswurf, Ausleerungen und Urinlassen, schleimiger Ausfluss aus der Vagina. Hierauf beginnen die Wehen und der Ausfluss des Fruchtwassers. Sobald die Wehen beginnen, binde man ihr ein Amulet um (S. A.), spreche Segenswünsche über sie aus, gebe ihr Früchte mit Namen männlichen Geschlechts in die Hand, lasse ringsum Knaben sich aufstellen, salbe und bade sie in warmem Wasser und gebe ihr reichlich Reisschleim mit Butter zu trinken. Sie soll mit gebogenen Schenkeln und gekrümmtem Rücken, das Gesicht nach oben gekehrt, auf einem niedrigen, weichen Lager liegen, das mit Kissen und einem roten Stierfell (S.) bedeckt ist, umgeben von vier erfahrenen, mutigen Frauen reifen Alters, in reinen Kleidern, vor denen sie keine Scheu hat, die sich die Nägel geschnitten haben und die Wöchnerin mit freundlichen Reden aufheitern. Dann lasse man sie wiederholt an Riechpulver riechen, räuchere sie und reibe sie mit lauwarmem Öl ein, besonders an den Genitalien, wodurch das Hinausfallen des Fötus mit dem Kopf nach unten befördert wird;
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dass die Umdrehung des Fötus erfolgt ist, erkennt man daran, dass er, von dem Herzen der Mutter losgelöst, in den Bauch tritt und den Blasenhals erreicht, wobei die Wehen häufiger werden (C. S. A.). Nach C. S. A. soll man sie nun auf ihr Bett legen. Sie muss dann suchen, den Fötus hinauszupressen, wobei eine der Frauen ihr zuredet. Darüber, ob sie, wenn nach den Wehen die Geburt nicht erfolgt, aufstehen und mit einem Stössel Getreide in einem Mörser stossen soll, offenbar um durch diese kräftige Bewegung die Wehen zu verstärken, sind die Ansichten geteilt. C. S. erklären sich dagegen, weil die Schwangere zu jeder Zeit starke körperliche Anstrengungen vermeiden müsse und bei dem Geburtsact besonders empfindlich und in Lebensgefahr sei, dagegen empfehlen C. S. A. Umhergehen und Gähnen. Auch unzeitiges Pressen ohne vorhergängige Wehen ist vom Übel und schadet der Mutter wie dem Kind, das dadurch verkrüppelt oder kränklich auf die Welt kommt. Zuerst presse sie nur allmählich, dann immer stärker, zuletzt, wenn der Fötus heraustritt, sehr kräftig, bis die Geburt erfolgt ist. Während sie presst, sollen ihr, um sie zu erfreuen, die Frauen zurufen: Geboren, geboren, einen reichen, reichen Sohn. Wenn der Fötus stecken bleibt (Su. S. A.), räuchere man die Vagina mit der Haut schwarzer Schlangen oder mit der Piṇḍītapflanze, oder binde eine Hiraṇyapuṣpīwurzel um ihre Hände und Füsse, oder sie halte gewisse Pflanzen in der Hand (C. 4, 8; Su. 3, 10; S. 2, 3; A. 2, 1).
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Ein ähnliches Verfahren findet statt, wenn die Nachgeburt nicht herauskommt³. Zunächst soll eine Frau die Wöchnerin untersuchen, um festzustellen, ob die Nachgeburt herausgekommen ist oder nicht (C.). Wenn nicht, soll eine der Frauen sie mit der rechten Hand oberhalb des Nabels kräftig drücken, mit der linken Hand sie am Rücken anfassen und tüchtig schütteln. Dann soll sie ihr mit der Ferse auf die Hüfte treten, ihre Hinterbacken umfassen und dieselben mit aller Kraft zusammendrücken, hierauf mit einer Haarfechte oder mit einem mit Haar umflochtenen Finger ihr in den Hals fahren⁴; der hierdurch zu bewirkende Brechreiz kann auch durch die Verabreichung gewisser Brechmittel und ekelerregender Substanzen, wie Urin, erzielt werden. Auch Räucherungen der Vagina und Einspritzungen in dieselbe, Einreibung der Genitalien mit scharfen Substanzen, Ölklystiere, Bestreichung der Stirn mit Wolfsmilch, oder der Fersen und Handflächen mit Lāṅgalīwurzel, Genuss gewisser Arzneien wie z. B. eines Decocts von verschiedenen Pflanzen, in die man das abgerissene rechte Ohr eines lebendigen männlichen Esels eingetaucht hat, Herausziehen der Nachgeburt mit der Hand, jedoch nach Einölung derselben und Beschneidung der Nägel, und andere Mittel werden empfohlen (C. 4, 8, 34—39; Su. 3, 10, 3—8. 17; S. 2, 3, 209--12; A. 2, 1, 74--91).