Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c5.s4: IV. Das zehnte Buch
Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c5.s4
- Language
- German
IV. Das zehnte Buch
c5.s4.2
Eine Entdeckung Bergaigne's ¹) von entscheidender Wichtigkeit hat das zehnte Buch als ein nach einheitlichem Gesetz geordnetes Ganzes erwiesen. Das Maṇḍala besteht, um vorläufig die von Bergaigne selbst gewählte Formulierung beizubehalten, aus Sammlungen von Liedern desselben traditionellen Verfassers; diese Sammlungen sind nach ihrer Liederzahl, und wo diese nicht entscheidet, nach der Verszahl ihres ersten (oder eventuell des einzigen) Liedes in absteigender Folge geordnet. An der Spitze des Maṇḍala stehen einige längere Sammlungen; bald folgen solche von je drei, dann von je zwei Liedern; schliesslich, etwa die Hälfte des ganzen Buches einnehmend (von 85 an), erscheint die Serie der einzeln stehenden Hymnen, geordnet nach absteigender Verszahl.
c5.s4.3
¹ I, 40-45, vergl. II, 1 fgg.
c5.s4.4
Dass diese Auffassung Bergaigne's dem Wesen der Sache nach durchaus das Richtige trifft, dafür liegen die Beweise am Tage und verlangen hier keine erneute Erörterung. Uns bleibt es nur übrig, in einem unwesentlichen Punct eine veränderte Formulierung jenes Anordnungsgesetzes vorzuschlagen und sodann die Durchführung desselben im Einzelnen sowie die Ausnahmen, welche seine Wirksamkeit durchbrechen, der Prüfung zu unterziehen.
c5.s4.5
Die Speculationen der indischen Vedalehrer, durch welche die traditionellen Verfasserlisten festgestellt sind, beruhen vielfach, wie nicht bezweifelt werden kann, auf der noch jetzt vorhandenen Anordnung der Lieder; das Gesetz der absteigenden Verszahl muss bereits, als jene Verfasserlisten ersonnen wurden, in Geltung gestanden haben. Sollte im zehnten Buch umgekehrt die Feststellung der Verfassernamen — von Namen, die so wenig die Spuren wirklicher, alter Erinnerung verrathen, wie Trita Âptya, Yama Vaivasvata, Yajña Prâjâpatya — vollzogen sein, ehe überhaupt die Lieder zu dieser Sammlung vereinigt worden sind? Namenreihen wie 111 Aṣṭrâdaṃṣṭra Vairûpa, 112 Nabhaḥprabhedana Vairûpa, 113 Śataprabhedana Vairûpa, 114 Sadhri Vairûpa, oder wie 172 Saṃvarta Âṅgirasa, 173 Dhruva Âṅgirasa, 174 Abhîvarta Âṅgirasa ¹) — weisen sie nicht auch hier auf dieselbe Art der an die vorhandene Reihenfolge anknüpfenden Erfindungen hin, welche in den Verfasserlisten andrer Maṇḍalas so deutlich hervortreten? Wir werden weiterhin zeigen, dass bei den im zehnten Buch vereinigten Triaden von Liedern, den Dyaden u. s. w. fast immer die zusammengeordneten Lieder deutliche innere Spuren ihrer Zusammengehörigkeit tragen; es finden sich auch Fälle, in welchen das Band des gemeinsamen traditionellen Verfassers nicht vorliegt, die betreffenden Lieder aber doch als eine Gruppe behandelt werden, und innere Indicien die Berechtigung dieser Gruppirung bestätigen ²). So glauben wir schliessen zu dürfen, dass, was hier für die Zusammenordnung der Lieder entschieden hat, nicht direct die Verfasserangaben der Anukramaṇî waren, sondern die thatsächliche, von Anfang an vorhandene und bekannte Zusammengehörigkeit der Lieder desselben Autors oder nahestehender Autoren: ganz so wie etwa die Lieder des vierten Buches offenbar nicht deshalb im vierten Buch stehen, weil sie demselben Verfasser zugeschrieben wurden, sondern sie wurden auf denselben Verfasser zurückgeführt, weil sie in demselben Buch standen; in demselben Buch aber standen und stehen sie, weil sie von altersher als eine zusammengehörige Serie überliefert waren. Die Anukramaṇī also, meine ich, enthält nicht direct den Grund der im zehnten Buche herrschenden Anordnung: wohl aber spiegeln sich die Thatsachen, in welchen dieser Grund liegt, in der Anukramaṇī verhältnissmässig deutlich wieder. Und schwerlich würde die Anukramaṇī sich in Bezug auf die Verfassernamen des zehnten Buches so schlecht, und zugleich in Bezug auf die Zusammengehörigkeit der einzelnen Liedergruppen im Ganzen wenigstens so gut unterrichtet zeigen, wenn nicht eben ein gewisses Bewusstsein von dieser Zusammengehörigkeit in alter, über die ersonnenen Verfassernamen weit zurückreichender Kunde erhalten gewesen wäre, und wenn die Bewahrung dieser Kunde nicht, ganz unabhängig von den verhältnissmässig spät erfundenen Verfasserangaben, in der Anordnung des Maṇḍala einen unverlierbaren Anhalt besessen hätte.
c5.s4.6
¹ Vom Standpunct Bergaigne's aus würde es schwer zu beantworten sein, warum jene Vairûpas oder Âṅgirasas für die Anordnung der Lieder als verschiedene Autoren zählen, während doch offenbar Yama, Śaṅkha Yâmâyana, Damana Yâmâyana etc. (14 fgg.), oder Ghoshâ und Suhastya Ghausheya (39–41) als gewissermaassen eine Person bildend zu betrachten wären.
c5.s4.7
² Z. B. bilden die Lieder 35–38 unzweifelhaft eine Sammlung, obgleich Luṣa nur als Vf. von 35. 36 genannt wird; der Ṛishi von 37 ist Abhitapas Saurya, von 38 Indra Mushkavant. Aehnliches findet sich mehrfach.
c5.s4.8
Wir beschäftigen uns nun mit der Zerlegung der Liedergruppen im Einzelnen, bei der, wie aus dem eben Gesagten folgt, die Angaben der Anukramaṇī als gewichtige Zeugnisse beachtet, aber durch die aus der Reihenfolge der Hymnen, der Diction, dem Metrum u. s. w. sich ergebenden Indicien controlirt und ergänzt werden müssen.
c5.s4.9
Die Abgrenzung der in grösserer Zahl auf einander folgenden Hymnentriaden und Dyaden ist in der Regel sicher und selbstverständlich. Schwierigkeiten entstehen bei den grösseren Sammlungen, die den ersten Theil des Maṇḍala bilden. Hier empfiehlt es sich von der am deutlichsten characterisirten Sammlung auszugehen, den Vimada-Liedern. Eine Reihe von Indicien vereinigen sich, die Abgrenzung dieser Gruppe sicher zu stellen. Der Name des Vimada oder der Vimadas erscheint in X, 20. 23. 24, das seltene Metrum Astârapaṅkti mit seinen Refrains in 21. 24. 25; die mehrfach vertretene Anushṭubh, auch in 26 vorliegend, spricht für die Zugehörigkeit dieses Hymnus zur Vimada-Gruppe ¹), während in 27 eine Serie in dem den Vimadas fast fremden Trishṭubh-Metrum beginnt und auch durch andre Momente, wie wir später zeigen werden, 27 mit den folgenden Hymnen sich verbindet. X, 20 eröffnet mit dem śāntyartham der Sammlung vorangestellten, aus 25, 1 entnommenen Segensspruch bhadram no’ api vātaya manaḥ, und mit den typischen Anfangsworten agnim īḷe. So kann kein Zweifel sein, dass die Anukramaṇī den Umfang der Vimadagruppe richtig auf 20—26 bestimmt: wobei die Anordnung der einzelnen Lieder zuerst nach den Gruppen Agni — Indra ²) — andre Götter, sodann nach absteigender Verszahl klar ist, während die langen Indralieder 27 fgg. schon durch ihre Stellung, getrennt von den Indraliedern der Vimadas, sich als nicht mehr zugehörig zu erkennen geben.
c5.s4.10
¹ Vergl. noch 26, 7 pra śmaśru haryato dūdhot mit 23, 1 pra śmaśru dodhuvat, 23, 4 indraḥ śmaśrūṇi haritābhi pruṣṇute (vergl. 26, 3 pruṣṇāyati). — Das seltene Wort ina hat 26, 7 (zweimal) mit 23, 6 gemein; 26, 7 vājānām patiḥ vergl. 23, 3 vājasya . . . patiḥ.
c5.s4.11
² Der Schluss der Indrareihe, die drei an die Aṣvin gerichteten Verse 24, 4—6 könnten ein Anhängsel sein (so auch Berg. I, 45); sie sehen besonders jung aus.
c5.s4.12
Somit ist eine von 20 anhebende, sieben Lieder umfassende Gruppe sicher gestellt. Für die ersten 19 Lieder wird mithin, dem Anordnungsprincip gemäss, eine Theilung in ebenso grosse resp. grössere Gruppen gesucht werden müssen, von denen wir am wahrscheinlichsten zwei werden zu erwarten haben. Um den Grenzpunct derselben zu bestimmen, beachten wir zuvörderst die offenbare Zusammengehörigkeit von 10—13. Die Lieder 11 und 12 haben denselben Schlussvers; mit 10 verbinden sie sich durch entscheidende Parallelstellen: 11, 2 rapad gandharvîr apiâ ca yoshaṇâ, vergl. 10, 4 gandharvo' apsu apiâ ca yoshâ, 10, 11 bahu etad rapâmi. — 12, 6 = 10, 2 salakshmâ yad vishurûpâ bhavâti. — Auch Lied 13 gehört dieser Gruppe an; 13, 1 vi śloka' etu vergl. 12, 5 śloko na yâtâm; 13, 2 svam ulokaṃ vidâne vergl. 12, 1 svam asuṃ yan. — Ferner gehören ohne allen Zweifel die Todtenlieder 14—18 unter einander zusammen, denen 19, wenn es nicht eine spätere Einschiebung ist, wird zugerechnet werden müssen. — Sodann ist die Zusammengehörigkeit der sieben siebenversigen, dem Trita zugeschriebenen Trishṭubh-lieder an Agni X, 1—7 ohne Weiteres klar, während die beiden Agnilieder 11—12 schon dadurch, dass sie von jener Reihe getrennt stehen, sich als einer andern Gruppe zugehörig erweisen.
c5.s4.13
Nimmt man alle diese Daten zusammen, so sieht man schon jetzt, dass eine vollkommen strenge Durchführung der Gruppirung nach absteigender Liedzahl hier nicht, oder doch nicht ohne Annahme von Interpolationen und ähnliche Hülfsmittel hergestellt werden kann; Zerlegungen wie 1-10, 11-19, oder 1-11, 12-19, welche zahlenmässig dem Princip genügen würden, sind durch die Zusammengehörigkeit der Lieder 10-12 ausgeschlossen. Wir fahren daher zunächst ohne die Liederzahlen zu berücksichtigen fort, die aus inneren Gründen sich ergebenden Zusammenhänge und Trennungen aufzusuchen.
c5.s4.14
In Bezug auf die Lieder 10—13, welche wir als einer Gruppe zugehörig erkannten, muss die Frage aufgeworfen werden, ob sie mit 14 fgg. zu derselben Sammlung zu verbinden sind ¹). Ich glaube, dass Manches dafür spricht. Von Gott Yama ist im Ganzen im Rigveda wenig die Rede, am meisten natürlich in den Todtenliedern X, 14 fgg.: da ist es wohl kein Zufall, dass derselbe Yama nicht nur der Held der Erzählung von X, 10, sondern ebenso in 12, 6 ²); 13, 4 erwähnt ist. Auch die Diction der beiden Partien zeigt so viele Berührungen, wie bei dem für sich stehenden Gedankenkreise der Todtenlieder nur erwartet werden können ³). Die Verszahlen der Lieder 10—19 sind 14. 9. 9. 5. 16. 14. 14. 14. 14. 8. Es scheinen also zuerst die Lieder 10—13, dann die Todtenlieder 14—18 event. mit dem Lied 19 zwei nach absteigender Länge geordnete Serien zu bilden.
c5.s4.15
¹ Dass Lied 16, an Agni gerichtet, von 11. 12 getrennt ist, steht nicht im Wege; jener dem Todtenritual angehörige Text ist kein Agnilied im gewöhnlichen Sinne.
c5.s4.16
² Hier und in den folgenden Versen ist ziemlich ausführlich von Yama's Reich die Rede.
c5.s4.17
³ 10, 1 â . . . vavṛtyâın, 18, 3 âvavṛtran. — 11, 3 uṣantam uṣatâm anu kratum, 15, 8 uṣann uṣadbhiḥ, 16, 12 uṣantaḥ . . . uṣantaḥ . . . uṣann uṣataḥ. — 11, 6 ud îraya, 15, 1 ud îratâm. — 12, 1 svam asum yan, 14, 12 asum, 15, 1 asum ya' îyuḥ. — 12, 4 asunîti im Rigv. ausser X, 59, 5-6 nur hier und in den Todtenliedern 15, 14; 16, 2. — 12, 8 mitro no' atra (d. h. in Yama's Reich) aditir anâgân savitâ devo varuṇâya vocat; 17, 4 yatrâsate sukṛto yatra te yayus tatra tvâ devaḥ savitâ dadhâtu.
c5.s4.18
Die Gründe, welche uns die Zugehörigkeit von 10 fgg. zu den Todtenliedern wahrscheinlich machten, fallen für 8. 9 fort; vielmehr schliesst sich, wie es scheint, Lied 8 (und dann offenbar auch Lied 9, obwohl bei diesem in anderm Versmaass gedichteten und an eine andre Gottheit gerichteten Liede die Indicien begreiflicherweise versagen) an die vorangehende Gruppe an ⁴). Auch die Anukramaṇī spricht hierfür ¹): sie giebt die Lieder 1—7 dem Trita, offenbar auf Grund der in Lied 8 (V. 7 fgg.) enthaltenen Erwähnung dieses Heros; Lied 8 und 9 werden dann dem an derselben Stelle genannten Feind des Trita zugeschrieben, während von 10 an Namen eines andren Kreises, Yama und verschiedene Yâmâyanas vorherrschen. Die Ordnung der Gruppe 1—9 bietet keine Schwierigkeiten: auf die reinen Agnilieder (1—7) folgt ein Lied (8), das theils Agni, theils Indra gehört ²), endlich das Lied an die Wasser (9).
c5.s4.19
⁴ 8, 2 jigâti, vergl. 6, 4. — 8, 3 arushiḥ, vergl. 5, 5. — 8, 4 usha'-usho hi vaso' agram eshi, vergl. 1, 1. — 8, 6 niyudbhiḥ, vergl. 3, 6.
c5.s4.20
¹ Hierauf hat schon Bergaigne (II, 2) hingewiesen.
c5.s4.21
² Dass X, 8, 7—9 ein eignes Lied bildet, wie Bergaigne (II, 2) annimmt, ist möglich, aber keineswegs sicher. Dann hätten wir in der ganzen Gruppe 10 Lieder statt 9. Die Reduction von Lied 9 auf drei Verse, damit es nicht länger wird, als das supponirte Lied 8, 7—9, scheint mir gewagt und nicht nöthig; auch ohne dieselbe wäre die Ordnung Agni — Indra — Âpas haltbar.
c5.s4.22
Versuchen wir nun, nachdem die dem festen Grenzpunct des Vimada-Abschnitts vorangehende Partie in die Gruppen 1—9, 10—19 zerlegt ist, die zunächst folgenden Hymnen 27 fgg. zu ordnen. Dass 27 und 28, dann andrerseits 31. 32. 33 zusammengehören, sieht man leicht ³). Die Anukramaṇî würde auf zwei Gruppen, 27—29 (Vasukra) und 30—34 (Kavasha) führen. Die Grenzen bei 27 und 34 sind gewiss richtig gezogen; nur halte ich für wahrscheinlich, dass, was die Tradition für zwei Gruppen nimmt, in der That zwei Serien derselben Gruppe sind ⁴). Parallelen in Ton und Ausdrucksweise, welche die beiden Serien verbinden, sind zu zahlreich und gewichtig, um einem blossen Zufall zugeschrieben zu werden. Mit 27, 2 tanuâ ṣûṣujânân vergl. 34, 6 tanuâ ṣûṣujânaḥ (ṣûṣujâna nur an diesen beiden Stellen). — 27, 20 mamandhi, 31, 2 mamanyât, 32, 8 amaman ¹). — 27, 8 und 31, 4 svapatiḥ (sonst nur noch einmal im Ṛv.). — 29, 1 und 31, 9 vane na. — 27, 19 und 33, 3 ṣiṣnâ. — 27, 17 niuptâ’ akṣhaḥ vergl. 34, 5. 9 niuptâḥ und den gesammten Gedankenkreis des Würfelliedes 34. — 27, 17 pavitravantâ carataḥ punantâ; 30, 5 oṣadhîbhiḥ punitât. — 27, 18 ayam me devaḥ savitâ tad âha; 34, 13 tan me vi caṣṭe savitâyam aryaḥ. — 27, 21 = 31, 8 enâ paro’ anyad asti. — Vor allen Dingen tragen auch die in 27. 28 wie in 31 in ähnlicher Form auftretenden Räthselsprüche dazu bei, die Zusammengehörigkeit der Serien 27 fgg. und 30 fgg. wahrscheinlich zu machen.
c5.s4.23
³ 27. 28, ebenso 31. 32 haben zahlreiche parallele Ausdrücke; in Bezug auf 32 und 33 genügt es die Nennungen des Kuruśravaṇa (32, 9; 33, 4) hervorzuheben.
c5.s4.24
⁴ Absteigende Verszahlen; Lied 27—29: 24. 12. 8 Verse. — 30—33: 15. 11. 9. 9 Verse. Anhang: das Würfellied 34 mit 14 Versen. — Dass das Indralied 32 nicht bei den Indraliedern der ersten Gruppe steht, fällt schwerlich in’s Gewicht; wirkliche Indralieder sind diese so wenig wie jenes.
c5.s4.25
¹ Die Zugehörigkeit der drei Formen zur selben Wurzel wird für wahrscheinlich gelten können.
c5.s4.26
Es folgt eine offenbar aus vier Liedern bestehende Sammlung, 35—38 ²). Die Zusammengehörigkeit nicht bloss von 35 und 36, welchen die Anukramaṇî denselben Verfasser giebt, sondern auch von 37 wird durch zahlreiche Parallelen gesichert; dass 38 gleichfalls hierher gehört, macht die Verszahl wahrscheinlich, und die Ausdrucksweise des kurzen Liedes, das seinem Inhalt nach sich von den vorangehenden etwas weiter entfernt, enthält wenigstens kein Moment, welches dagegen spräche ³).
c5.s4.27
² Abnehmende Verszahlen 14. 14. 12. 5.
c5.s4.28
³ Dafür hingegen fällt in’s Gewicht die Beziehung, in welche im Pañc. Brâhmaṇa IX, 2, 22 der Vers 38, 5 zu Luṣa, dem traditionellen Verfasser von 35. 36 gestellt wird.
c5.s4.29
Hier ist nun die Stelle erreicht, an welcher die in grösserer Zahl auftretenden Gruppen von drei, dann von zwei Liedern beginnen und so die Beurtheilung des Einzelnen eine wesentlich leichtere und sicherere wird. Den Andeutungen der Anukramaṇī folgend sondert man leicht nachstehende Liedtriaden aus ¹): 39-41; 42-44; [45-47 ²)]; 48-50; 51-53; 54-56. Naheliegende Beobachtungen über die Verszahl, die Gottheit, das Metrum der Lieder, Parallelität der Ausdrucksweise, identische Schlussverse (42-44), Verfassernennungen (Bṛhaduktha 54, 6; 56, 7), in einem Fall endlich der durch mehrere Lieder hindurchlaufende Faden derselben Erzählung (51-53): alles dies verleiht den hier angegebenen Theilungen definitive Bestätigung.
c5.s4.30
¹ Vergl. Bergaigne I, 44; II, 5.
c5.s4.31
² Die Anukramaṇī giebt nur die beiden Lieder 45. 46 demselben Verfasser (Vatsapri), aber man wird doch nicht bezweifeln dürfen, dass diese drei Lieder, welche zwischen den durch die Anukramaṇī characterisirten Triaden erscheinen, gleichfalls eine Triade bilden, zumal die zu 47, 1 gehörige Vâtsapra-Melodie auch bei diesem Liede auf den Ṛishi Vatsaprī hindeutet. Man beachte auch, dass 45-47 als drei Triṣṭubhlieder zwischen Liedern, in denen die Jagatī überwiegt, stehen.
c5.s4.32
Auf diese sicherstehenden Triaden folgt befremdender Weise ein Abschnitt, der wenigstens in seiner überlieferten Form eine Tetrade darstellt, 57-60. Mehrere zusammenhörige, zum Theil durch wiederkehrende Refrains in sich zusammengehaltene Spruchgruppen sind hier etwas willkürlich auf vier Lieder getheilt; eine Reduction derselben auf drei wäre leicht denkbar.
c5.s4.33
Die Dyaden, die nun folgen (61-84), stellen eine sehr klare Reihe dar (Bergaigne I, 42). Durchweg theilt die Anukramaṇī je zwei dieser Lieder demselben Ṛishi zu ³), und die inneren Indicien bestätigen diese Weise der Gruppirung. Meist sind die beiden zusammengehörigen Lieder durch gleiche Verszahl, gleiches Metrum ¹), gleiche Gottheit characterisirt; 63 und 64 haben denselben Schlussvers mit der Nennung des Gaya als des Verfassers, 65 und 66 ebenso mit der Nennung des »Vasistha«. Gleichheit des Wortschatzes, der Ausdrucksweise kommt in der Regel hinzu, um jeden Zweifel an der paarweisen Zusammengehörigkeit dieser Lieder zu beseitigen.
c5.s4.34
³ Ausser 75. 76. Beide Lieder sind in demselben Versmaass abgefasst und zeigen ähnlichen Ton, wenn auch bei der Verschiedenheit des Inhalts speciellere Berührungen nicht erwartet werden können (doch vergl. 76, 8 suapasaḥ und 75, 7 apasám apastamâ).
c5.s4.35
¹ Bei dem eigenthümlichen Metrum von 77. 78 fällt dieser Umstand schon für sich allein entscheidend in's Gewicht. Aehnlich 83. 84 die Devatâ (Manyu).
c5.s4.36
Es bleiben endlich, wie bereits erwähnt, die einzeln stehenden Lieder übrig, die von 85 bis zum Schluss des Mandala reichen; von ihrer Anordnung wird sogleich gesprochen werden.
c5.s4.37
Vorher überblicken wir die Reihenfolge der Liedgruppen, wie wir sie anzuordnen versucht haben: es fällt in die Augen, dass hier, wenn wir den überlieferten Bestand von Liedern unangetastet lassen, eine nur annähernde Regelmässigkeit herrscht. Unsre Gruppen haben der Reihe nach folgende Zahlen von Liedern: 9 ²). 10. 7. 8. 4; dann folgen Triaden, an deren Ende aber eine Tetrade erscheint (57—60), ferner Dyaden, endlich einzelne Hymnen. Die Hinübernahme von Lied 19 zur dritten statt zur zweiten Gruppe (Grassmann) würde eine correctere Zahlenreihe ergeben (9. 9. 8. 8 u. s. w.); dies Auskunftsmittel aber wird durch die klare Anordnung der Vimadasammlung und vor Allem durch die deutliche Characteristik von 20, 1 als Anfangspunct (s. oben S. 231) schlechthin ausgeschlossen. Undenkbar ist es nicht, dass das absteigende Anordnungsprincip auf die längeren und darum schwerer übersichtlichen Sammlungen nicht mit derselben Exactheit wie auf die kürzeren angewandt worden ist, dass es hier leichter durch Rücksichten durchkreuzt wurde, welche aufdecken zu können wir uns nicht zutrauen dürfen. Aber auch Interpolationen mögen stattgefunden haben: nur liegen offenbar die Daten nicht so klar, dass wir weiter kommen könnten, als bis zu diesem allgemeinen Zweifel an der Integrität der Ueberlieferung, und dass wir etwa bestimmte Stücke auch nur mit annähernder Sicherheit der ursprünglichen Sammlung abzusprechen das Recht hätten ¹).
c5.s4.38
² Oder 10; siehe S. 234 Anm. 2.
c5.s4.39
¹ Denken könnte man an spätere Hinzufügung beispielsweise bei Lied 19 oder Lied 34, aber über die Unsicherheit derartiger Vermuthungen braucht wohl kaum ein Wort gesagt zu werden.
c5.s4.40
Die Ordnung, in welcher die Gruppen von gleich vielen Liedern unter einander folgen, sowie die Ordnung der Lieder innerhalb der einzelnen Gruppen zeigen gleichfalls im Ganzen unverkennbare Gesetzmässigkeit, im Einzelnen Störungen, welche zu beseitigen meist unmöglich sein wird. Bei den längeren Gruppen ist auf die nach absteigender Verszahl geordneten Agniserien, Indraserien u. s. w. bereits aufmerksam gemacht worden; bei den kürzeren liegt meistens, wenn auch nicht immer, nur eine Gottheit und dem entsprechend eine Reihenfolge vor. Dass dieselbe in 51—53 verletzt scheint (9. 6. 11 Verse), erklärt sich hinreichend aus der Zugehörigkeit dieser Lieder zu einer Erzählung. Schwerer wird man über 54—56 klar werden ²), zwei Indralieder von 6 und 8 Versen, dann ein siebenversiges Lied an die Viṣve devâs. Das zweite Indralied den Viṣve devâs zuzutheilen, wie Bergaigne vorschlägt, geht wegen des Inhalts nicht leicht an. Für undenkbar können wir es nicht halten, dass in der Stellung von 54 und 55 eine alte, traditionelle Reihenfolge der Lieder vorliegt, beruhend auf Momenten, die sich unsrer Kenntniss entziehen, wenn nicht auf dem Zufall. Dass doch hinzugefügte oder fortgefallene Verse die Verschiebung der sonst zu beobachtenden Ordnung bewirkt haben, wird nach den über die letzte grosse Serie des zehnten Buches (85—191) zu machenden Bemerkungen gleichfalls für möglich gelten müssen. Aber diese Möglichkeit ist nicht der Art, dass auf sie hin irgend eine bestimmte kritische Operation auch nur mit einem Schatten von Wahrscheinlichkeit vorgeschlagen werden könnte.
c5.s4.41
² Bergaigne I, 43.
c5.s4.42
Die Hymnenpaare (61—84) unter einander weisen, wie Bergaigne hervorgehoben hat, mit grosser Consequenz die Ordnung nach absteigender Länge des jedesmal ersten Hymnus auf. Bei den Hymnentriaden ist dies Gesetz durch die Folge 42—44, 45--47 verletzt, denn Lied 42 hat 11, Lied 45 dagegen 12 Verse¹. Am auffallendsten sind die Verletzungen der absteigenden Ordnung in der Serie der Einzellieder; sie bedürfen einer eingehenderen Untersuchung. Aber ehe wir zu derselben schreiten, müssen in Bezug auf eben diese Serie einige Bemerkungen über die von Bergaigne angeregte Frage des Einflusses der Metra auf die Reihenfolge der gleich langen Lieder vorangeschickt werden.
c5.s4.43
¹ Die von Bergaigne (II, 5) vorgeschlagene Streichung von 45, 12 scheint mir nicht hinreichend begründet; dass dieser Vers in der Morgenlitanei fortgelassen wird, erklärt sich daraus, dass er sich nicht ausschliesslich an Agni richtet.
c5.s4.44
Dass ein solcher Einfluss auch hier vorhanden ist, kann nicht bezweifelt werden: die Reihe etwa der siebenversigen (129—137) oder der dreiversigen (177—191) Lieder genügt um dies zur Evidenz zu bringen. Aber wenn wir in den übrigen Maṇḍalas Nachlässigkeiten in der Handhabung des betreffenden Anordnungsprincips fanden, welche durch Mittel der Kritik zu beseitigen bedenklich schien, so gilt hier offenbar das Gleiche in verstärktem Maasse. Zunächst ist die Unterscheidung von Jagaṭī und Triṣṭubh in der Reihenfolge der Lieder sehr unvollständig durchgeführt. Allerdings steht bei mehreren Serien je ein Jagatîlied an der Spitze vor einem oder mehreren Trishtubhliedern: so bei den neunversigen, achtversigen, sechsversigen, fünfversigen Liedern. Aber bei den zwölfversigen und den zehnversigen steht das Jagatîlied mitten unter Trishtubhliedern; bei den vierversigen geht eines vor zwei Trishtubhliedern voran und eines folgt ihnen nach. Ebenso ist die Scheidung von Anushtubh und Gâyatrî schwankend: die Gâyatrîlieder 153 und 175 stehen zwischen Anushtubhliedern ¹. Dagegen ist die Scheidung der Trishtubh-Jagatî-Gruppe und der Anushtubh-Gâyatrî-Gruppe anscheinend etwas strenger durchgeführt. Wie weit aber im Einzelnen die Verstösse gegen die metrische Ordnung auf Zufügungen zur ursprünglichen Sammlung, wie weit auf einen gleichfalls denkbaren Platzwechsel der Lieder im Lauf der Ueberlieferung, wie weit sie auf Nachlässigkeiten der Ordner und andre Zufälle zurückzuführen sind, ist eine Frage, die meines Erachtens kaum Aussicht hat gelöst zu werden, und es will mir nicht ganz gelingen, zu der Zuversicht, mit welcher Bergaigne sie behandelt, auch mich zu überreden.
c5.s4.45
¹ 153 vielleicht weil es als dem Indra geltend durch das Indralied 152 attrahirt ist?
c5.s4.46
Auf wesentlich festerem Boden befinden wir uns, wie mir scheint, bei der Untersuchung der Fälle, in welchen die Ordnung nach der Verszahl in der langen Serie der Einzelhymnen (85 fgg.) verletzt ist. Hier wird mit Bestimmtheit auf Störungen des ursprünglichen Zustandes geschlossen werden können — Störungen, deren augenfällige Häufigkeit in diesem Abschnitt verglichen mit ihrer Seltenheit in den Büchern II—VII offenbar mit zu den Indicien dafür gehört, dass die Ueberlieferung dieser vielfach schon an die Sphären des Atharvaveda heranreichenden spätesten Elemente der Sammlung nicht vollkommen auf derselben Höhe steht, wie diejenige ihrer alten, fundamentalen Bestandtheile. Wenn, wie etwa bei der Anordnung der Triadengruppen der Fall ist, die beiden Lieder, deren Längenverhältniss über die Reihenfolge entscheiden müsste, um mehrere Stellen von einander entfernt stehen, können Nachlässigkeiten in der Befolgung des Ordnungsprinzips nicht befremden; anders aber ist dies hier, wo jedes Lied einzeln für sich seinen Platz nach der Verszahl empfängt: hier kann nicht wohl etwas Andres als eben jene Regelmässigkeit erwartet werden, die sich in den Serien der Bücher II—VII und IX thatsächlich findet. Man betrachte nun Verszahlen, wie beispielsweise die der Lieder 138—176. Die Zahlenreihe ist hier die folgende: 6. 6. 6. 6. 8. 6. 6. 6. 6. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 6. 5. 5. 6. 6. 5. 5. 5. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 6. 5. 4. 4. Niemand, denke ich, wird bezweifeln, dass das achtversige Lied in der Mitte der sechsversigen, die sechsversigen zwischen den fünfversigen, das sechs- und das fünfversige zwischen den vierversigen entweder durch Streichungen auf die Länge ihrer Umgebung zurückgeführt oder für Interpolationen erklärt werden müssen. Im Ganzen wird, meine ich, dem ersten dieser Auskunftsmittel der Vorrang zukommen. Darauf weist der Umstand hin, dass kaum eines unter den die Reihenfolge verletzenden Liedern sich weit von der richtigen Verszahl entfernt: ein solches Lied von 13 Versen steht bei den zwölfversigen, eins von 9 Versen bei den achtversigen, solche von 5 Versen bei den vierversigen und dreiversigen, u. s. w. Diese Gleichmässigkeit erklärt sich natürlich leichter, wenn man Schwankungen in Bezug auf den Umfang der Lieder annimmt, so dass dieselben mit einem oder zwei Versen mehr oder weniger in Rechnung gestellt werden konnten, als wenn man an Interpolationen ganzer Lieder denkt, bei welchen offenbar, sobald einmal auf das Anordnungsgesetz keine Rücksicht genommen wurde, auch nicht dieser annäherungsweise Anschluss an dasselbe zu erwarten wäre.
c5.s4.47
Die vedische Ueberlieferung bietet auch noch einen concreteren Anhaltspunct, um solche a priori vorauszusetzende Aenderungen der Verszahl bei einigen der hier in Betracht kommenden Lieder zu bestätigen: es ist Bergaigne, welchem der erste Hinweis auch auf diesen Punct verdankt wird. Mehrere nämlich unter den die Reihenfolge durchbrechenden Hymnen¹ treten im Atharvaveda in der Art auf, dass sie dort entweder die richtige, der Ordnung des Ṛv. entsprechende Verszahl haben, oder durch eine falsche Verszahl die auch im Av. zu Grunde liegende, jedoch bekanntlich sehr oft verletzte Verszahlordnung stören: und zwar fügen sie sich dieser Ordnung, sobald man die durch die Liedfolge des Rigveda verlangte Verszahl hergestellt denkt. So häufig auch im Uebrigen der Atharvaveda Abweichungen von der Verszahl des Ṛigveda zeigt, denen an sich nicht das mindeste Gewicht für die Ṛig-Kritik beigemessen werden kann², so liegt hier doch offenbar ein Zusammentreffen je zweier einander erklärender Alterationen in allzu constanter Weise vor, um einen blossen Zufall glaublich erscheinen zu lassen³.
c5.s4.48
¹ 109. 168. 174. 187, 191. Vergl. Bergaigne I, 4.
c5.s4.49
² Bald ändert der Av. die Verszahl des Ṛv. so, dass die Stellung des Liedes in der A. Samhitâ der veränderten Verszahl angepasst ist, bald auch so, dass die Stellung in der Samhitâ der im Ṛigv. vorliegenden Verszahl treu bleibt. Zuweilen stimmt die Verszahl des Av. zu der des Ṛv., während die Stellung des Liedes zeigt, dass der Av. ursprünglich eine andre, erst nachträglich dem Ṛv. angeglichene Verszahl hatte.
c5.s4.50
³ Den in Anm. 1 angeführten fünf Fällen stehen nur zwei gegenüber (128 und in gewisser Weise 173), in welchen die regelwidrige Verszahl des Ṛv. durch die Stellung des Liedes im Av. bestätigt wird.
c5.s4.51
Wir betrachten jetzt die einzelnen Fälle etwas genauer. Lied 163 hat im Rv. sechs Verse; nach der Reihenfolge sind fünf zu erwarten. Im Atharvaveda (II, 33) erscheint das Lied unter den Pentaden, hat aber sieben Verse. Vers 5 des Rv. fehlt nämlich, und dafür sind zwei Verse hinzugekommen: aus Rv. 3 sind zwei Verse (Av. 3. 4) gemacht, und ein durch mangelhafte Beobachtung der Sylbenzahl¹ auffallender neuer Vers (Av. 6) ist zugefügt. Beseitigen wir diese als solche leicht kenntlichen Erweiterungen, so behalten wir ein fünfversiges Lied übrig, das sich von der Rig-Recension durch das Fehlen von Rv. 5 unterscheidet, und in dem wir aller Wahrscheinlichkeit nach die durch das Anordnungsgesetz des Rv. geforderte Form des Sûkta werden sehen dürfen. Der Character dieses Beschwörungsliedes mit seiner keinen eigentlichen Gedankengang darbietenden Aufzählung der Glieder und Organe, aus welchen die Krankheit vertrieben werden soll, schliesst eine Bestätigung oder Widerlegung dieser Auffassung von Seiten des Sinnes an und für sich aus; immerhin mag beachtet werden, dass V. 5 nicht, wie die andern Verse, allein in den Worten yakshmam . . . vi vṛihâmi te mit den übrigen Versen stimmt, sondern in seinem ganzen zweiten Hemistich mit V. 6 identisch ist. Vermuthlich vermisste ein Interpolator — ähnlich wie auch offenbar der Interpolator der Atharvan-Recension — die Nennung einiger Körpertheile, die er im ersten Halbvers von V. 5 nachholte, worauf er die zugehörige zweite Vershälfte aus V. 6 entnahm.
c5.s4.52
¹ Dieselbe ist auch in Vers 5 des Av. zu constatiren: hier zeigt die Vergleichung des Rv. die spätere Entstehung des Fehlers.
c5.s4.53
Aehnlich wie in Lied 163 liegen die Verhältnisse in 174 (= Av. I, 29): auch hier erhalten wir, indem wir aus Rv.
c5.s4.54
und Av. fortlassen, was nicht durch die Uebereinstimmung dieser Veden gesichert ist, beiderseits die richtige Verszahl. So verliert der Av. seinen vierten und fünften Vers — der letztere ist evidentermaassen z. Th. nach Ṛv. X, 159, 1, z. Th. nach 174, 5 interpolirt —; dem Ṛv. aber wird sein vierter Vers genommen¹). Man beachte, dass dieser Vers mit X, 159, 4 identisch ist: da nun auch 159 einen Vers zu viel hat, drängt sich die Annahme einer und derselben Interpolation in diesen beiden einander ganz ähnlichen Fällen von selbst auf.
c5.s4.55
¹ Es sei bemerkt, dass das in den übrigen Versen fortwährend wiederholte Schlagwort abhi dem vierten Vers fehlt.
c5.s4.56
Auch bei Lied 191 führt der Av. offenbar auf den richtigen Weg. Er weist dies Lied, das der Ordnung des Ṛv. entsprechend drei Verse haben müsste, in der That mit drei Versen (statt vier im Ṛv.) und in dem Buch der dreiversigen Lieder auf (VI, 64). Der erste Vers des Ṛv. fehlt²): man bemerke, dass ebenso das Taittirîya Brâhmaṇa (II, 4, 4, 4) und die Maitrâyaṇî Saṃhitâ (II, 2, 6) die Verse 2—4 ohne Vers 1 geben, welcher letztere auch in seinem Inhalt einen unverkennbaren Abstand von den übrigen zeigt³).
c5.s4.57
² Aber er ist nachträglich in sehr sonderbarer Weise interpolirt, s. Bergaigne I, 4 A. 2.
c5.s4.58
³ Der Anfang von V. 1, sam-sam, hat offenbar den Anlass gegeben, ihn mit dem saṃjñâna-Liede zu verbinden.
c5.s4.59
In Lied 109, wo der Text des Ṛv. an dem Anordnungsgesetz bemessen nicht zu viel sondern zu wenig Verse zeigt (7 statt 11), haben sich vermuthlich die vermissten Verse im Av. noch richtig erhalten. Dort (V, 17), an einer Stelle der Sammlung, welche auf elfversigen Umfang hinzuweisen scheint, liegen 18 Verse vor: von diesen gehören die sieben letzten eng zusammen⁴); im Ṛv. findet sich keine Spur von ihnen, und evidente Gründe weisen ihnen eine ganz junge Entstehungszeit zu. Lassen wir diese Verse fort, so haben wir ein elfversiges Lied, das ausser den sieben Versen des Ṛv. vier hinzukommende enthält: Av. 4. 7—9. Nach der Analogie der vorher besprochenen Fälle muss es für wahrscheinlich gelten, dass wir damit das elfversige Lied, welches im Ṛv. auf Grund des Anordnungsgesetzes zu erwarten ist, ermittelt haben. Schwerlich wird es ein blosser trügerischer Zufall sein, wenn im Ṛigveda das Lied vier Verse eingebüsst hat, oder durch Interpolation an eine Stelle gerathen ist, die auf vier Verse mehr hinweist, und dann im Atharvaveda eben vier Verse sich dazufinden: dass diese mit den gesuchten vier Versen nichts zu thun haben sollten, ist nicht ganz leicht zu glauben. Aber doch auf der andern Seite: prüft man die in Rede stehenden Verse, so wird man sie kaum auf derselben Höhe vedischer Dignität finden, wie die sieben andern. Die pañca mânavâḥ (V. 9), der râjanya und vaiṣya (ebendas.; vergl. allerdings Ṛv. X, 90, 12), die Formen hinasti (7) und vi dunoti (4) entscheiden vielleicht nicht absolut, aber hart an der Grenze des im Ṛv. Möglichen bewegen sie sich jedenfalls. So wird man die Frage aufwerfen müssen, ob nicht, selbst wenn die Stellung des Liedes in der Saṃhitâ auf seiner elfsylbigen Gestalt beruht, doch die siebensylbige Gestalt die ältere sein kann. Beide Gestalten mögen, als die Sammlung des Ṛv. geordnet wurde, neben einander gelegen haben, und während das Lied vermöge der einen, im Av. noch jetzt erhaltenen seinen traditionellen Platz bekam, gewann in der auf uns gelangten Ueberlieferung des Ṛiktextes die andre Gestalt die Oberhand.
c5.s4.60
⁴ Gleicher Anfang jedes Verses; das zweite Hemistich ist ausser im letzten Verse durchgehend identisch.
c5.s4.61
An das Lied 187 endlich sind keine speciellen Bemerkungen zu knüpfen. Im Ṛv. hat es fünf Verse anstatt der zu erwartenden drei; im Av. (VI, 34) erscheint es mit denselben fünf Versen im Abschnitt der Triaden. Zur Tilgung irgend welcher bestimmter zwei Verse findet sich kein Anhalt ¹), wie nach dem ganzen Character des kleinen Stückes auch nicht anders erwartet werden kann.
c5.s4.62
¹ Vers 4 könnte nach III, 62, 9 zugefügt sein, aber das ist erst ein Vers, während es sich um zwei handelt.
c5.s4.63
Liefern nun die Av.-Parallelen so zahlreiche und überdies mehrfach noch anderweitig sich bestätigende Indiciën für Verszahlen der betreffenden Riglieder, die dem Anordnungsgesetz entsprechen, so werden wir mit um so grösserer Zuversicht auch in vielen Fällen, in welchen jene Parallelen versagen, uns für denselben Ausweg entscheiden. Wir bemerkten schon, dass die durch den Av. indicirte Behandlung von 174 zugleich auch für 159 Hülfe giebt: ein ähnliches Licht wirft 163 (oben S. 243) auf 162. Beide neben einander stehenden sechsversigen Anushṭubhlieder durchbrechen die Serie der fünfversigen Hymnen. Nun zeigten wir, dass der Av. für 163 auf die Tilgung von V. 5 hinführt, und bemerkten, dass zugleich die Identität des zweiten Hemistichs von V. 5 mit demjenigen von V. 6 den Verdacht erweckt, dass der eine Vers eine aus dem andern herausgesponnene Erweiterung ist. Genau in dem gleichen Verhältniss nun stehen die Verse 5 und 6 des Liedes 162 ²): so liegt auch hier die erforderte Verkürzung auf der Hand, die mit der gleichartigen von 163 sich gegenseitig bestätigt ³).
c5.s4.64
² Auch das nipadyate scheint ein Vers von dem andern übernommen zu haben.
c5.s4.65
³ Man beachte, dass in 162, 5 zweimal die später so überaus häufige Form bhûtvâ vorkommt, die dem Ṛv. sonst fremd ist.
c5.s4.66
Auch in den folgenden Fällen bieten sich leicht Verkürzungen dar. Lied 87 erhält seine richtige Länge, wenn man entweder die vier letzten, durch das Metrum sich absondernden Verse beseitigt ¹), oder wenigstens die beiden letzten, die auch Av. VIII, 3 fehlen. — Bei Lied 103 ist gleichfalls die Reihenfolge offenbar durch eine Verkürzung am Schluss in Ordnung zu bringen. Die kriegerischen Anrufungen an Indra und neben ihm hauptsächlich an Bṛhaspati finden mit Vers 11 ihren Abschluss; wie so oft am Ende der Lieder dehnen die Schlussworte asmāṅ u devā avatâ haveshu das Gebet auf den weiteren Götterkreis aus. Auch im Atharvaveda (XIX, 13) und den schwarzen Yajurveden ²) bildet V. 11 den Schluss. Vers 12 und 13 sind entschieden verdächtig. In 12 liegt zwar noch dasselbe Metrum vor, wie im Hauptlied, aber statt der Götter wird der im Ṛv. sonst nicht vorkommende Krankheitsdämon Apuà angerufen; von der dem Ṛv. fehlenden Wurzel lubh liegt pratilobhayantî vor; der letzte Pâda scheint aus X, 89, 15 entlehnt. So ist es leicht möglich, dass dieser Vers eine Hinzufügung ist, wie das Ṛigv. Khila, der Sàmaveda, die Taitt. Saṃh. und Vàj. Saṃh. bei eben diesem Liede noch mehr derartige Zufügungen, theils aus Ṛv. VI, 75 entnommene, theils selbständige aufweisen. Ob ferner der in anderm Metrum verfasste Schlussvers 13 zu streichen ³) oder als ein berechtigter, wenn auch in loserer Verbindung an den eigentlichen Körper des Liedes herantretender Anhang aufzufassen ist, muss dahin gestellt bleiben; dem Gesetz der Verszahlen geschieht durch die Tilgung von einem wie von zwei Versen gleichermaassen Genüge¹). — Lied 121 erhält die richtige Verszahl (9 Verse statt 10), wenn man den, wie bekannt, im Padapâtha nicht zerlegten und auch von religionsgeschichtlicher Seite der modernen Herkunft dringend verdächtigen Schlussvers Prajâpate na tvad etâni anyaḥ etc. tilgt. — In Lied 142 sondern sich die beiden letzten Verse (Anuṣṭubh) von den übrigen (Triṣṭubh, Jagatî) leicht ab; beseitigt man sie, ist die Verszahl die richtige, wenn auch die Stellung des Triṣṭubhliedes zwischen Anuṣṭubhliedern befremdlich bleibt. — Ungern entschliesst man sich dazu, Lied 95 anzutasten, die zu der Erzählung von Purûravas und Urvaṣî gehörigen Verse. Bei aller Dunkelheit im Einzelnen wird man doch Vers für Vers den Stempel derselben einheitlichen Diction wiederfinden und nicht leicht von Verdachtgründen, die sich gegen einzelne Verse kehren, Spuren entdecken. Doch besitzen wir gerade bei diesem Liede das bekannte positive Zeugniss des Śatapatha Brâhmaṇa (XI, 5, 1, 10), welches seinen Umfang auf 15 Verse angiebt. So wird auch die Existenz einer Fassung, die dem Verszahlgesetz entsprechend 14 oder 13 Verse haben müsste, wohl annehmbar erscheinen, womit, wie oben in Bezug auf Lied 109 bemerkt wurde, keineswegs die jüngere Herkunft der in der überlieferten Redaction hinzukommenden Verse ausgesprochen zu sein braucht.
c5.s4.67
¹ Vers 21 eignet sich seinem Ton und Inhalt nach durchaus für die Schlussstellung.
c5.s4.68
² In Maitr. Saṃh. II, 10, 4 und Kâṭhaka XVIII, 5 (Ind. Stud. XIII, 279) fehlt Ṛv. 10. 12. 13; 11 bildet den Schluss. Wenn Taitt. Saṃh. IV, 6, 4 eine andre Gestalt vorliegt, so scheint jene doch auch bei den Taittiriyâs als die zu Grunde liegende durch, vergl. Ind. Stud. XIII a. a. O. und das Ind. Stud. XII, 62 mitgetheilte Scholion.
c5.s4.69
³ Dass dieser und nicht V. 12 der Vers ist, der bei den Vâjasaneyinas fortbleibt (so dass bei ihnen das Lied 12 und nicht 13 Verse hat), scheint mir nicht so sicher, wie Ind. Stud. XIII a. a. O. angenommen ist.
c5.s4.70
¹ Die Stellung des Indraliedes 103 neben den Indraliedern 104. 105, mit denen es eine Gruppe zu bilden scheint, spricht vielleicht mehr für den elfsylbigen Umfang (ob 102 als Indralied anzusehen ist, erscheint als fraglich).
c5.s4.71
Es bleiben noch fünf Lieder übrig, welche die Reihenfolge verletzen, und zwar alle durch zu grosse Verszahl: 97. 119. 124. 128. 173. Die bisherigen Erörterungen begründen auch für diese Lieder die Wahrscheinlichkeit, dass eher die Verszahl zu ändern, als eine dieselbe unberücksichtigt lassende Interpolation der ganzen Lieder anzunehmen sein dürfte. Im Einzelnen fehlt es allerdings, so viel ich sehe, an Anhaltspuncten für die erforderlichen Streichungen, und auch wo Parallelen andrer Veden eingreifen, helfen sie — abgesehen etwa von Lied 173 — in dieser Richtung nicht weiter ¹).
c5.s4.72
¹ Zu 97 vergl. Maitr. S. II, 7, 13; Taitt. S. IV, 2, 6; Vâj. S. XII, 75 fgg. — Zu 128: Av. V, 3; Taitt. S. IV, 7, 14. — Zu 173: Av. VI, 87 fg.; Taitt. Brâhm. II, 4, 2, 8 fg.: von den sechs Versen dieses Liedes, statt deren vier zu erwarten sind, lässt Av. den letzten fort, hat ihn aber an andrer Stelle (VII, 94) für sich allein in einer Fassung, die dem allgemeinen Inhalt von Ṛv. X, 173 wesentlich weniger nahe steht, als die Ṛv.-Gestalt des Verses. Zu der Av.-Form stellen sich auch die Yajurveden (MS. I, 3, 15: TS. III, 2, 8, 6; Vâj. S. VII, 25). Im Taitt. Br. fehlen Vers 5 und 6 des Liedes; sowohl Av. wie TB. fügen dann fremdartige Zuthaten hinzu. Für besonders stark bezeugt kann man danach eine nur die vier ersten Verse umfassende Form des Liedes kaum halten.
Cites (8)
- Ṛgvedasaṃhitā — Sanskrit
- Atharvavedasaṃhitā — Atharvan & Aṅgiras, Sanskrit
- Kṛṣṇayajurvedasaṃhitā — Sanskrit
- Kṛṣṇayajurvedasaṃhitā — Sanskrit
- Taittirīyabrāhmaṇa — Sanskrit
- Kṛṣṇayajurvedasaṃhitā — Sanskrit
- Śuklayajurvedasaṃhitā — Sanskrit
- Śatapathabrāhmaṇa — Yājñavalkya & Śāṇḍilya (Vedic teacher), Sanskrit