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Der Jainismus: Eine indische Erlosungsreligion c11.s2.t1: I. Die Riten der Laien

Der Jainismus: Eine indische Erlösungsreligion c11.s2.t1

Language
German

I. Die Riten der Laien

c11.s2.t1.1

1. Die täglichen Riten

c11.s2.t1.2

Vom Morgen bis zum Abend hat der fromme Laie eine Reihe von Riten auszuführen. Wenn er in der letzten Nachtwache sich von seinem Lager erhebt, flüstert er den Parameshthi-Mantra und widmet sich frommer Betrachtung. Er hat dann die „6 notwendigen Pflichten“ (Âvashyaka) zu erfüllen. Diese sind:

c11.s2.t1.3

1. Sâmâyika, die 48 Minuten währende Andacht, welche der inneren Einkehr mit dem Gelöbnis, von allem Bösen abzustehen, gewidmet ist,
2. Caturvinshatijinastuti, das Lobpreisen der 24 Tîrthankaras,
3. Vandana, die Verehrung des Guru,
4. Pratikramana, die Beichte,
5. Kâyotsarga, das Verharren in der besonderen Stellung (s. S. 372), durch welche eine Loslösung des Geistes vom Körperlichen erzielt werden soll,
6. Pratyâkhyâna, das Aufsichnehmen des Gelüdbes, bestimmten Genüssen zu entsagen.

c11.s2.t1.4

Die Âvashyakas werden entweder zu Hause oder in einem Upâshraya erfüllt, und zwar morgens, mittags und abends, mitunter auch öfter. Der Besuch im Upâshraya ist vielfach mit dem Anhören einer Predigt verbunden.

c11.s2.t1.5

Während sich bei den Sthânakavâsîs die Teilnahme am öffentlichen Kultus auf den Besuch eines Upâshraya beschränkt, nehmen die Anhänger der Bilderverehrung auch an dem Tempelkult teil, mindestens einmal am Tage, vielfach öfter.

c11.s2.t1.6

Die Mahlzeiten — ganz fromme Leute begnügen sich mit einer einzigen — müssen vor Einbruch der Dunkelheit eingenommen werden, ihnen haben Gebete und, wenn möglich, Spenden an Asketen oder Bedürftige vorauszugehen.

c11.s2.t1.7

Wenn sich der Jaina abends auf sein Lager niederlegt, so spricht er wieder fromme Sprüche und gibt sich frommen Betrachtungen hin, bis er in den Schlaf versinkt, der ihm, zum Lohn für gute Werke, durch glückverheißende Träume verschönt wird.

c11.s2.t1.8

Unter hinduistischem Einfluß werden von manchen Jainas auch die vedischen Feueropfer vorgenommen; nach dem Ādi-purāṇa 47, 348 sollen die drei Feuer morgens, mittags und abends zur Erinnerung an die Verbrennung der Leiche Rishabhas entzündet werden.

c11.s2.t1.9

2. Riten bei besonderen Gelegenheiten

c11.s2.t1.10

Das ganze Leben eines frommen Jaina, von seinem ersten bis zu seinem letzten Atemzuge, ist von heiligen Handlungen umgeben und begleitet. Viele von diesen Riten sind den Jainas mit den Hindus gemeinsam, zum Teil sogar unmittelbar von diesen übernommen. Die einzelnen Zeremonien differieren bei den verschiedenen Sekten und in den verschiedenen Landschaften in manchen Punkten, auch sind sie nicht zu allen Zeiten in der gleichen Weise ausgeführt worden. Die folgende Darstellung versucht es nur, eine ungefähre Vorstellung von den wichtigsten, heute bei den Shvetāmbaras üblichen Begehungen zu geben, ohne auf Details und Abweichungen in Einzelheiten einzugehen⁶⁵.

c11.s2.t1.11

Die ersten Riten, welche mit dem Leben eines Menschen verbunden sind, werden an ihm vor seiner Geburt vollzogen. Wenn die Mutter fünf Monate schwanger ist, wird ein Brahmane geholt, der die Zeremonie des Garbhâdhâna (das Hineinlegen der Leibesfrucht) vornimmt. Bei dieser wird die Schwangere, welche links neben ihrem Gatten Platz genommen hat und deren Gewand mit dem seinigen zusammengebunden ist, mit geweihtem Wasser besprengt und durch Hersagen des Shântidevì-stotra und heiliger Mantras gesegnet. In den hierbei gesprochenen Sprüchen werden die himmlischen Mächte aufgefordert, Mutter und Kind vor Dämonen, wilden Tieren und allen Arten von Leid und Ungemach zu schützen und ihnen Glück und Gedeihen zu spenden.

c11.s2.t1.12

Im 8. Monat nach Eintritt der Schwangerschaft findet die Pumsavana-Zeremonie statt, welche die Erzielung männlicher Nachkommenschaft zum Zweck hat. Bei dieser besprengt der Guru die in neue Gewänder gekleidete werdende Mutter an einem für die Geburt von Knaben günstigen Tage in der 4. Nachtwache unter dem gestirnten Himmel mit geweihtem, wohlriechendem Wasser; dasselbe geschieht, wenn es hell geworden ist. In den hierbei gesprochenen Mantras wird der in den Leib der Mutter eingegangenen Seele eine leichte Geburt gewünscht und die Hoffnung ausgesprochen, daß sie das Glück ihrer Eltern und die Zierde der Familie werden möge. Bei der Zeremonie werden Münzen und Süßigkeiten gespendet.

c11.s2.t1.13

Die Schwangere zieht dann bald in ihr Elternhaus und sieht hier ihrer Niederkunft entgegen. Ist das erwartete Kind zur Welt gekommen, so wird die Nabelschnur durchschnitten, und Mutter und Kind werden gebadet. Ein Astrologe stellt dem jungen Erdenbürger das Horoskop, der Guru verbrennt Sandel- und Bilvaholz und tut die Asche, vermischt mit Senf und Salz, in ein Bündel, über welches siebenmal an Ambikâ gerichtete Sprüche gesprochen werden, in welchen diese Göttin dazu aufgefordert wird, das Kind zu schirmen. In das Bündel werden noch ein Stück aus Eisen, roter Sandel, Otterköpfchen u. a. hineingelegt; dann wird es mit einem schwarzen Faden von einem älteren weiblichen Familienmitglied an die Hand des Kindes gebunden.

c11.s2.t1.14

Am 3. Tage nach der Geburt führt der Guru, nachdem er ein Bild der Sonne verehrt hat, die schön geschmückte Mutter und das Kind, das sie im Arm trägt, vor die Sonne. Er zeigt beiden den tausendstrahligen Tagesgebieter, wobei er diesen in einem Spruch um Glück anfleht. Am Abend wird der nektarspendende Sternenkönig Mond in ähnlicher Weise gezeigt und verehrt. Dieses Sakrament heißt Sûryendu-darshana.

c11.s2.t1.15

Die Kshirâshana-Zeremonie geht am gleichen Tage vor sich. Sie besteht darin, daß der Guru den Säugling Milch aus der Mutterbrust trinken läßt und ihm dabei in einem Mantra Gesundheit und langes Leben wünscht.

c11.s2.t1.16

In der Nacht des 6. Tages nach der Geburt nimmt der Guru im Geburtshause den Shashtì-sanskâra, die feierliche Verehrung der 8 „Mütter“ vor, nämlich der Schutzgöttinen Brahmânì, Mâheshvarì, Kaumârì, Vaishnavì, Vârâhì, Indrânì, Câmundâ, Tripurâ. Sie werden durch Mantras zum Herbeikommen und Verweilen aufgefordert und durch Spenden von Wohlgerüchen, Blumen, Räucherwerk, Lichtern, Reis und Süßigkeiten erfreut. Dasselbe geschieht dann mit Shashtì, der Schirmgottheit der Kinder. In der Nacht wachen dann Frauen, deren Gatte am Leben ist, mit der Mutter. Am anderen Morgen entläßt der Guru die Muttergöttinnen jede für sich mit den Worten: „Erhabene! Auf Wiedersehn! Heil!“ Dann besprengt er das Kind mit geweihtem Wasser und spricht einen Segensspruch.

c11.s2.t1.17

Durch die Geburt wird die Mutter unrein. Die Unreinheit schwindet erst nach einer Reihe von Tagen, deren Zahl bei den einzelnen Kasten verschieden ist: bei den Brahmanen dauert sie 10, bei den Kshatriyas 12, bei den Vaishyas 16 Tage, bei den Shûdras 1 Monat. Ist diese Zeit vorüber, so baden Mutter und Kind sowie alle Familienmitglieder und werden vom Guru für rein erklärt. (Shucikarma-sanskâra).

c11.s2.t1.18

Am gleichen Tage wie diese Zeremonie oder 2 bzw. 3 Tage darauf findet die Namengebung (Nâmakarana) statt. Zu diesem Zweck versammelt sich die ganze Familie, und der Guru erscheint in Begleitung eines Sterndeuters. Der Astrologe erklärt dann das Horoskop, das auf einem Papierbogen säuberlich aufgezeichnet ist; der Aszendent und die anderen der 12 Himmelshäuser werden von den Verwandten durch Spenden von 12 Gold-, 12 Silber-, 12 Kupfer-Münzen, 12 Betelnüssen, 12 Früchten, 12 Kokosnüssen verehrt, die 9 Planeten durch Gaben von je 9 von diesen Dingen. Der Guru sagt dann einer älteren Tante den im Einvernehmen mit den Familienmitgliedern festgesetzten Namen des Kindes ins Ohr. Alle ziehen dann in einen Tempel. Hier verehren Mutter und Kind die Tîrthankaras, worauf die Tante vor dem Jina den Namen des Kindes bekannt gibt. Hieran schließen sich noch einige andere Riten. Die Zeremonie kann auch vor dem Jinabilde des Geburtshauses stattfinden.

c11.s2.t1.19

Vielfach geht die Namengebung mit derartigem Gepräge nur bei dem ersten Sohn vor sich; bei späteren männlichen Kindern wird sie in vereinfachter Form vorgenommen, und Töchter erhalten ihren Namen ohne weiteres von der Mutter.

c11.s2.t1.20

Die Jainas führen mit Vorliebe Vornamen, die auf Personen ihrer heiligen Legende Bezug haben, wie Rikhabdâs (Rishabhadâsa, Diener des Rishabha), Ajitaprasâda (von Ajita begnadet) usw. Wie bei den Hindus sind auch Namen üblich, die unscheinbare Dinge bezeichnen, wie Dhondu (Marâthî) „Stein“, Kadappa (Kanaresisch) „Wald“. Zweck dieser eigenartigen Übung ist es, durch diese Namen böse Dämonen abzulenken, so daß sie dem Besitzer des Namens nichts Böses tun.

c11.s2.t1.21

Im 6. Monat nach der Geburt findet bei Knaben, im 5. bei Mädchen die „Speisedarbietung“ (Annaprâshana) statt. Nachdem der Guru einige Riten ausgeführt hat, steckt die Mutter dem Kinde etwas von der der Familiengöttin geweihten Speise in den Mund.

c11.s2.t1.22

Wenn das Kind 3, 5 oder 7 Jahre alt geworden ist, nimmt der Guru bei ihm die feierliche Stechung der Ohrlöcher (Karnavedha) vor. Die heilige Handlung geschieht nach gebührender Verehrung der Muttergöttinnen und hat, wie aus den dabei rezitierten Sprüchen hervorgeht, den Zweck, die Ohren für die Aufnahme der Lehren der Jaina-Religion geeignet zu machen.

c11.s2.t1.23

Als nächstes Sakrament folgt dann zu einer nicht festgesetzten Zeit das Cûdâkarana, das Haarschneiden. Nachdem der Guru die Muttergöttinnen verehrt hat, stellt ein Barbier die übliche Haartracht her, indem er den Kopf kahl schert, bei Knaben der drei oberen Kasten aber einen Haarbüschel in der Mitte des Hauptes stehen läßt.

c11.s2.t1.24

Die wichtigste Begehung zwischen Geburt und Heirat ist das „Upanayana“, die Aufnahme beim Lehrer, eine Art Jünglingsweihe. Das Upanayana findet nur bei männlichen Mitgliedern der drei oberen Kasten statt, und zwar bei Brahmanen im 8., bei Kshatriyas im 11., bei Vaishyas im 12. Jahre nach dem Garbhâdhâna. Shûdras werden nicht zu dieser Zeremonie zugelassen, welche in der Bekleidung mit einer heiligen Schnur ihren sichtbaren Ausdruck findet. Der zu Initiierende hat einige Tage, bevor die heilige Handlung vor sich geht, zu baden und sich mit Sesamöl einzureiben. Am Festtage selbst wird ihm das Haar geschoren. Vor dem Hause wird ein Altar mit einem Jinabild darauf errichtet. Nachdem Mantras rezitiert und Zirkumambulationen ausgeführt worden sind, wird der Schüler geweiht. Dann fällt er dem Guru zu Füßen und sagt: „Ehrwürdiger. Ich bin ohne Kaste, ohne rechten Wandel, ohne Mantra, ohne Tugend, ohne Dharma, ohne Reinheit, ohne Brahma, unterweise mich in den Pflichten gegen Götter, Rishis, Väter und Gäste (d. h. Asketen).“ Unter dem Hersagen bestimmter Sprüche wird er dann mit einem Gürtel aus Munjagras und der heiligen Schnur versehen, welche bei Brahmanen aus Gold, bei Kshatriyas und Vaishyas aus Baumwolle hergestellt sein soll. Darauf wird ihm dreimal der Pancaparameshthi-Mantra ins Ohr geflüstert. Es folgt danach die Weihe zum Brahmacârî; zu diesem Zweck wird der Schüler mit einem Bastgewand bekleidet und ihm ein Stab aus Palâsha-Holz in die Hand gegeben. In einem Zwiegespräch mit dem Guru wird er über seine Pflichten und die Gelübde, die er einzuhalten hat, belehrt. Im Anschluß hieran tritt er den Bettelgang an, bei welchem er in den Häusern einiger Jainas, die er besucht, Gaben erhält.

c11.s2.t1.25

Die Zeit, während welcher der Initiierte beim Guru als Schüler verbleibt, soll im Höchstmaße bei Brahmanen vom 8.—16., beim Kshatriya vom 10.—16., beim Vaishya vom 12.—16. Jahre dauern. Die Lehrzeit wird aber gewöhnlich nicht eingehalten, sondern auf wenige Tage oder auf einen Tag abgekürzt. Das Ausscheiden aus der Schülerstellung wird durch eine „Vratavisarga“ (Entbindung vom Gelübde) genannte Zeremonie bewirkt. Der Schüler legt Stab, Büßergewand und Gürtel ab, empfängt Belehrung und wird gesegnet. Hierauf folgt die Zeremonie des „Kuhschenkens“ (Godâna), bei welcher der Initiierte dem Guru eine schön geschmückte Kuh oder anderes als Honorar verehrt. Dann spendet er den Mönchen Gewänder, Speisen, Gefäße oder ähnliches.

c11.s2.t1.26

Bei den Shûdras tritt an die Stelle des Upanayana und der Umgurtung mit der heiligen Schnur eine andere Zeremonie, das Übergeben des Obergewandes (Uttarîyaka-nyâsa), bei welcher ebenfalls Mantras gesprochen, Lehren erteilt und Gaben gespendet werden.

c11.s2.t1.27

Als 13. Sakrament wird der Beginn des Studiums (Adhyayana) gerechnet. Dasselbe geht unter bestimmten Formalitäten vor sich. Der Schüler nimmt an der linken Seite des Guru auf einem Sitz aus Kusha-Gras in einem Tempel oder unter einem Kadamba-Baum Platz. Der Guru flüstert ihm dreimal den Sârasvata-Mantra ins rechte Ohr. Dann führt er ihn in feierlichem Aufzuge zu einem Upâdhyâya, der dann mit dem Unterricht beginnt. Den Brahmanen lehrt er den Ayurveda (Medizin), die 6 Angas, die Rechtsbücher und die Purânas, den Kshatriya Medizin, Bogenschützenkunst, Politik und das für die Gewinnung des Lebensunterhalts erforderliche Wissen (Âjîvikâ)⁶⁶, den Vaishya die Rechtsbücher und die Lebensklugheit, Angehörige anderer Kasten das für sie geeignete Wissen.

c11.s2.t1.28

Von größter Bedeutung für die Gesellschaft ist das 14. Sakrament, die Heirat (Vivâha)⁶⁷. Eine solche darf nur zwischen Personen abgeschlossen werden, welche derselben Kaste, jedoch einem verschiedenen Gotra angehören. Schon wenn ihre Kinder noch in zartem Alter stehen, sehen sich die Eltern nach einer passenden Heiratspartie für sie um. Ist etwas Geeignetes gefunden worden, so treten die Familien in Unterhandlungen, und die Horoskope der beiden Partner werden verglichen, um festzustellen, ob sie zueinander passen. Haben alle diese Verhandlungen ein befriedigendes Ergebnis gezeitigt, so finden offizielle Besuche statt und Geschenke werden ausgetauscht. Zwischen der Verlobung und der Heirat liegen meistens mehrere Jahre, letztere findet heute gewöhnlich statt, wenn der Bräutigam 15 Jahre oder älter, die Braut 12 Jahre oder älter ist. Vor Festsetzung des Datums der Hochzeit wird ein Astrologe zu Rate gezogen, der die günstige Konstellation ermittelt, unter welcher die Schließung der Ehe erfolgen kann. Dann gehen in den Häusern der Eltern der beiden Verlobten Riten zur Verehrung der Idole der Muttergöttinnen, der Shashthî, des Ganapati, des Kandarpa und der Kulakaras (s. S. 265) vor sich. Am Tage vor der Heirat haben die zu Vermählenden je für sich zu baden, sich mit Öl einzureiben und andere glückverheißende Zeremonien zu vollziehen.

c11.s2.t1.29

Am Hochzeitstage reitet der Bräutigam prächtig geschmückt auf einem Roß oder einem Elefanten der Braut entgegen, von einer Eskorte von Freunden und Verwandten umgeben, die ihm zu Ehren Lieder singen. An der Spitze der Prozession marschieren Brahmanen, die einen Mantra zur Bekämpfung schlechter planetarischer Einflüsse (Grahashânti-mantra) rezitieren. Nach der Vollziehung einer Reihe von Riten nehmen dann Braut und Bräutigam nebeneinander Platz, und ihre Hände werden mit einer mit Safran gefärbten Schnur zusammengebunden; in dem hierbei hergesagten Hastabandhana-mantra wird die Hoffnung ausgesprochen, daß beide stets einig sein mögen.

c11.s2.t1.30

Inzwischen ist auf dem Hofe oder vor dem Hause des Brautvaters aus Holz ein viereckiger Pavillon und ein Altar errichtet und geweiht worden. Auf letzterem wird ein Feuer angezündet. Nach Ausführung einer Fülle von Begehungen umwandeln Bräutigam und Braut mehrere Male das Feuer. Dann ergreift der Bräutigam die Hand der Braut, wobei wieder Mantras rezitiert werden. Nachdem auf diese Weise die Ehe vollzogen worden ist und Geschenke verteilt worden sind, führt der Guru das Paar in die Wohnung der Brautmutter, woselbst wieder einige Riten vorzunehmen und Gaben zu spenden sind. Das Paar besucht dann noch einmal die Halle des Holzhäuschens, wobei wieder einige Riten vollzogen werden, und begibt sich dann in das Schlafgemach, wo es die erste Nacht gemeinsam verbringen soll. Hier verehren die jungen Gatten den Liebesgott, genießen gemeinsam Milch und Reis und geben sich den Liebesfreuden hin. An den nächsten Tagen sind dann noch eine Reihe von Zeremonien zu erledigen und Gaben zu spenden. Die Hochzeit ist mit Veranstaltung von zahlreichen Festen und Schmausereien verbunden, die sich tagelang hinziehen. Die Kosten, welche das Ausrichten einer Hochzeit mit allem, was dazugehört, verursacht, sind sehr bedeutend; sie fallen in der Hauptsache dem Brautvater zur Last, der diesetwegen vielfach zur Entfaltung eines Aufwandes genötigt ist, der seine Verhältnisse übersteigt.

c11.s2.t1.31

Die Menge der Zeremonien, welche bei einer Hochzeit vorgenommen werden sollen, ist außerordentlich groß; es konnte daher im Vorhergehenden nur das Wichtigste kurz herausgehoben werden. Eine Reihe von volkstümlichen Bräuchen, die landschaftlich stark variieren, sind mit ihr verbunden, zudem ist die starke Beeinflussung des Jaina-Kults durch den der Hindus, welche bereits in dem hier dargestellten Ritual aufs deutlichste hervortritt, in der Praxis teilweise noch viel stärker als in den Lehrbüchern. Wer sich die Mühe macht, die einzelnen Schilderungen der Heirat in den Darstellungen von Augenzeugen miteinander zu vergleichen⁶⁸, wird daher noch auf eine verwirrende Fülle von Riten stoßen, die im Vorhergehenden nicht behandelt worden sind.

c11.s2.t1.32

Das Menschenleben wird nur dann zu einem Gefäß des Glücks und im Diesseits und Jenseits fruchtbringend, wenn in ihm fromme Gelübde zur Durchführung gelangen. Diese „Vratas“ werden als das 15. Sakrament gerechnet und als das wichtigste von allen bezeichnet. Sie unterscheiden sich von allen bisher besprochenen in zwei wesentlichen Punkten; während jene durch einen Hauspriester (Grihya-guru), d. h. einen Jaina-Brahmanen oder einen Kshullaka erteilt werden, geht die Ablegung eines Gelübdes nur mit Hilfe eines Asketen, eines Nirgrantha-guru Yati, vor sich; und während die bei den anderen Sanskâras verwendeten Formeln in Sanskrit abgefaßt sind, sind die bei Ablegung der Gelübde in Anwendung kommenden zumeist im Prâkrit festgesetzt, da sie Männern und Frauen aller Kasten zugänglich sein sollen. Die Vratas und Pratimâs, welche der Laie zu erfüllen hat, sind oben S. 202 f. besprochen worden. Die Übernahme der Verpflichtungen, welche sie in sich tragen, geschieht nach einem genau festgesetzten Ritual. Der Laie geht zu einem Asketen und spricht ihm seinen Wunsch aus, ein Gelübde für eine bestimmte Zeit und in einem bestimmten Umfange auf sich zu nehmen, und verehrt die Tirthankaras, die Shrutadevatâ usw. durch Spenden und Zirkumambulationen. Dann empfängt er Belehrung und verpflichtet sich feierlich für eine bestimmte Zeit (Tage, Wochen, Monate, Jahre, unter Umständen lebenslänglich) bestimmte Dinge zu meiden, nur bis zu einer gewissen Grenze zu reisen oder Geld zu besitzen usw. Wer derartige Gelübde auf sich genommen hat, hat sie sich täglich mehrfach zu vergegenwärtigen und Verfehlungen gegen sie zu beichten.

c11.s2.t1.33

Das „letzte Sakrament“ (Antyasanskâra), das dem frommen Jaina zuteil wird, ist die Bestattung. Wenn jemand im Sterben liegt, so erteilen ihm seine Verwandten geistlichen Zuspruch, und sein Guru wird geholt, um ihm die Tröstungen der Religion zu spenden, ihm Mantras vorzusprechen und ihn Sprüche sagen zu lassen. Beim Herannahen des Todes nimmt der Fromme das Gelübde, keinerlei feste oder flüssige Nahrung mehr zu sich zu nehmen und allem irdischen Begehren zu entsagen. Er macht Stiftungen für die Religion, für ihre Diener, für die Armen, und stirbt schließlich, die Gedanken auf die fünf Parameshthîs richtend.

c11.s2.t1.34

Der Leichnam wird auf die Erde gelegt, gewaschen, mit Wohlgerüchen gesalbt und neu bekleidet. Er wird dann auf eine Bahre gelegt und von vier nahen Verwandten auf den Schultern nach der Verbrennungsstätte getragen, auf der ein Scheiterhaufen bereitsteht, der auf einem Stein ruht, um die Vernichtung anderer Lebewesen zu verhindern. Der Holzstoß wird mit einem aus dem Hause des Entschlafenen mitgebrachten Feuer angezündet. Wenn der Leichnam zu Asche verbrannt ist, kehren die Leidtragenden nach Hause zurück. Am dritten Tage wird dann die Asche von nahen Verwandten in einen Fluß geworfen, während die Gebeine an geweihter Stätte niedergelegt werden. (Über denselben werden später oft pyramidenförmige Grabdenkmäler errichtet, die von einem Wassertopf (Kalasha) aus Stein überhöht sind.) Dann gehen die Hinterbliebenen in einen Tempel und verehren die Jinabilder, und in einen Upâshraya, wo ihnen ein Mönch die Vergänglichkeit alles Irdischen predigt.

c11.s2.t1.35

Die Verwandten sind durch den Todesfall bis zu zehn Tagen unrein. Totenfeiern (Shrâddha), wie sie bei den Hindus gebräuchlich sind, finden bei den rechtgläubigen Jainas nicht statt.

c11.s2.t1.36

Hinterläßt ein Verstorbener eine Witwe, so werden deren Armspangen zerbrochen, sie muß ihren Schmuck ablegen, darf kein Glückszeichen mehr auf der Stirn tragen, muß, irdischen Freuden entsagend, ihr Leben der Buße weihen und darf nie wieder heiraten.

c11.s2.t1.37

Die im Vorhergehenden beschriebenen Riten sind die wichtigsten, die heute bei den bilderverehrenden Shvetâmbaras im Gebrauch sind, doch finden sich in den einzelnen Landschaften und bei den verschiedenen Sekten zahlreiche Abweichungen. Die Zeremonien der Sthânakavâsîs unterscheiden sich von ihnen in vielfacher Hinsicht, so namentlich durch den Verzicht auf den Gebrauch von Jina-Bildern. Bei den Digambaras sind ähnliche Sanskâras in Übung. Das Âdipurâna (Kap. 38) zählt 20 heilige Handlungen auf, die an dem frommen Laien bis zu seinem Tode vorgenommen werden. Das erste Sakrament ist das „Garbhâdhâna“, die Hineinlegung der Leibesfrucht; es wird der jungen Frau zuteil, bevor für sie das eheliche Leben beginnt. Es folgen dann die Zeremonien Prîti, Suprîti, Dhriti und Moda, die an der Schwangeren im 3., 5., 7. und 9. Monat vorgenommen werden, um ein gesundes Wachstum der Leibesfrucht zu erzielen. Bei der Geburt findet die „Priyodbhava“-Begehung statt, zwölf Tage danach die „Namengebung“, 3 oder 4 Monate später der erste Ausgang (Bahiryâna) von Mutter und Kind, im Anschluß hieran der Nishadyâ-Ritus, bei welchem das Neugeborene feierlich auf ein Ruhebett niedergesetzt wird. Im 7. oder 8. Monat wird dem Kinde die erste Speise gereicht (Prâshana), ein Jahr später wird die „Vyushti“-Feier durch Einladung der Verwandten begangen. Bald darauf werden dem Knaben zum ersten Male die Haare geschnitten. Mit 5 Jahren wird er in die Geheimnisse des Alphabets eingeweiht (Lipisankhyâna-sangraha). Mit 8 Jahren oder später wird er mit der heiligen Schnur umgürtet und geht bei einem Guru in die Lehre, wobei er die Gelübde keusch zu leben, kein erhöhtes Lager zu benutzen u. a. auf sich zu nehmen hat. Nach Beendigung der Lehrzeit (12. bis 16. Jahr) wird er von diesen Gelübden wieder entbunden (Vratâvartana) und kann heiraten. Durch besondere Riten werden weiter noch gefeiert: die Erlangung der Selbständigkeit in der Kaste (Varnalâbha), die Ausübung des rechten Wandels in der Familie (Kulacaryâ) und die Erreichung einer allgemein geachteten, bevorzugten Laienstellung (Grihîshitâ).

c11.s2.t1.38

Besondere Familienereignisse erfordern besondere Riten. Wenn ein Mann oder eine Witwe jemanden adoptiert, so hat der Adoptierende zuerst eine schriftliche, vor Zeugen ausgefertigte Erlaubnis der Eltern des an Sohnes Statt Anzunehmenden einzuholen, seinen Verwandten vorzulegen und von den Beamten des Königs durch Siegel beglaubigen zu lassen. Nachdem so die juristische Seite der Angelegenheit geregelt worden ist, wird ein Fest religiösen Charakters veranstaltet. Männliche und weibliche Verwandte werden geladen und durch Darbietung von Gesang und Tanz erfreut. Dann begeben sich die Festteilnehmer in den Tempel, woselbst verschiedene Riten vorgenommen und Gaben verteilt werden. Hierauf wird ein Mahl veranstaltet, an welches sich die Geburtszeremonie anschließt. Der Vater des zu Adoptierenden erhält dann ein Diadem, eine Kokosnuß und mehrere Münzen. Sobald die Übergabe und Annahme dieser Dinge beendet sind, gilt die Adoption als vollzogen, und der an Sohnes Statt Angenommene tritt in die Rechte eines leiblichen Sohnes bei seinen Adoptiveltern ein 69.

c11.s2.t1.39

Die Beförderung eines Mannes zu einer hohen Stellung wird ebenfalls durch bestimmte Zeremonien gefeiert. Die Textbücher des Rituals geben ausführliche Anweisungen für die Königsweihe, die festliche Einführung eines Ministers, Feldherrn, Gouverneurs, Distriktbeamten, Dorfschulzen usw. 70.

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