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Astronomie, Astrologie und Mathematik c3.s2.5

Astronomie, Astrologie und Mathematik c3.s2.5

Language
German

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§ 4. Vedische Periode. — Zeitrechnung. — Wir wenden uns zu der Zeitrechnung der vedischen Periode. Alle vedischen Texte sprechen übereinstimmend und ausschliesslich von einem Jahre von 360 Tagen. Stellen, welche diese Länge des Jahres direkt angeben, finden sich in allen Brāhmaṇas; und die 360 Tage und 720 Tage und Nächte des Jahres werden in der Rk. S. (I, 164) allegorisch angedeutet; ähnlich bezieht sich Ath. S. IV, 35, 4 auf die zwölf Monate, deren jeder 30 Tage enthält. Ebenso umfassen die grossen *ayana* genannten Somaopfer, die evident ein Jahr dauern sollten, 360 Tage; in späterer Zeit hat sich dies Opferjahr als eine der verschiedenen Jahresformen erhalten und heisst dann *sāvana*, d. i. das mit dem Pressen (*savana*) des Soma verknüpfte Jahr. Die Entstehung eines Jahres von 360 Tagen hat man sich zweifellos so zu denken, dass die Länge eines synodischen Monats rund auf 30 Tage angenommen wird, und demnach dem Jahre, das nicht mehr als zwölf volle Monate enthält, 360 Tage zugeschrieben werden. Monate und Jahre können in dieser Weise als conventionelle Perioden angesehen werden, und man kann daher fortfahren, ihnen die genannten Längen zuzuschreiben, selbst nachdem sich genauere Vorstellungen über ihre wirkliche Länge entwickelt haben.

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Soll aber zugleich eine Zeitrechnung vorhanden sein, die auf die Jahreszeiten und die wahren Mondwechsel Rücksicht nimmt, so müssen Verbesserungen von zweierlei Art gemacht werden: es müssen Tage oder Monate eingeschoben werden, um das Jahr von 360 Tagen mit dem Lauf der Jahreszeiten in Einklang zu erhalten, und es müssen gewisse synodische Monate als überzählig behandelt werden. Dass schon in der vedischen Periode gewisse Einschaltungen oder Auslassungen vorgenommen wurden, ist sicher; es erhellt dies schon aus der Stelle Rk. S. I, 25, 8, welche sagt, dass Varuṇa den zu den zwölf Monaten zugeborenen (Monat) kennt. Was aber der Modus des Verfahrens war, wissen wir nicht, und es ist auffällig, dass nirgends im Veda einer bestimmten Schaltperiode Erwähnung geschieht, und z. B. neben der immer wiederkehrenden Bemerkung, dass das Jahr 360 Tage habe, auf die weiteren fünf oder sechs Tage, die dem eigentlichen Sonnenjahr zukommen, nirgends Bezug genommen wird, ein Mangel, der umso mehr auffällt, als, wie schon erwähnt, die Brāhmaṇas sich gerne in allegorisirend-spielender Weise mit bekannten Zahlenverhältnissen beschäftigen. Dazu kommt der noch mehr auffallende Umstand, dass mehrfach die oben conventionell genannten Längen von Monat und Jahr festgehalten werden in Fällen, wo der conventionelle Wert sehr schlecht am Platze ist. Wenn gesagt wird, dass der Mond 15 Tage zunimmt und ebensoviele abnimmt, so mag dies noch hingehen;

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bedenklicher schon ist es, wenn ausdrücklich behauptet wird, dass die Sonne 6 Monate gegen Norden und ebensoviele gegen Süden geht; denn da die Texte nur einen dreissigtägigen Monat kennen, so wird hier das Ayana auf 180 Tage angesetzt anstatt auf 183. Dass es sich hier nicht nur um conventionell ungenaue Angaben handelt, sondern vielmehr um ganz verkehrte Anschauungen, zeigt die Stelle im Nidāna-Sūtra, wo gesagt wird, dass die Sonne in jedem der 27 Nakṣatras 13 1/3 Tage verweile, und somit das wahre Sonnenjahr auf 360 Tage abgeschätzt wird. Die spätere Zeit weiss freilich allen solchen auffälligen Angaben gerecht zu werden, indem sie Tage, Monate und Jahre verschiedener Art unterscheidet. Dass der Mond je 15 Tage zunimmt und abnimmt, ist ganz richtig, wenn wir nämlich unter einem Tag nicht den natürlichen Tag verstehen, sondern den dreissigsten Teil eines synodischen Monats, den sog. lunaren Tag (*candra* oder *tithi*). Ebenso ist gegen die Angaben der Länge der Ayanas und der Zeit, während der die Sonne in Verbindung mit einem Nakṣatra bleibt, nichts einzuwenden, wenn die dort erwähnten Tage die später sogenannten solaren (saura) Tage sind, deren jeder dem 360. Teile des wahren Sonnenjahres gleich ist. Diese Unterscheidungen, mit deren Hilfe die Commentatoren die Schwierigkeiten der vedischen Texte überwinden, sind aber von dem Standpunkte der letzteren aus völlig unzulässig;

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die Methode, Jahre und Monate künstlich in 360 und 30 Teile zu zerlegen, gehört erst der folgenden, zweiten Periode an. Selbst der Grundbegriff der späteren Zeiteinteilung, der der Tithi, ist den Brāhmaṇas völlig fremd. Die eigentlich vedischen Texte kennen nur einen, den natürlichen Tag; anstatt des Tages sprechen sie oft von der Nacht, eine — wie es scheint — ältere Redeweise. Wie unter diesen Umständen, d. h. bei völlig unklaren Begriffen über die wahre Länge des Jahres und, vermutlich, des Monats, die Einschaltungen zuwege gebracht wurden, die nötig sind, um Mondzeit mit Sonnenzeit und das Jahr von 360 Tagen mit dem wahren Sonnenjahr im Einklang zu erhalten, ist schwer zu verstehen. Wie erwähnt, sprechen schon die Saṃhitās von einem »zugeborenen« (dreizehnten) Monat, und in den Brāhmaṇas wird der 13. Monat oft genannt, manchmal mit Zusätzen die ihn als schwer zu erkennen oder zweifelhaft bezeichnen, Ausdrücke die anzudeuten scheinen, dass es damals eine feste Theorie zur Einschaltung noch nicht gab. Wir wissen, welches System als allen diesen Schwierigkeiten Rechnung tragend schliesslich, d. h. vermutlich gegen das Ende der Sūtra-Periode, allgemein angenommen wurde, nämlich das im Jyotiṣa-Vedāṅga, Garga und ähnlichen Werken — die wir unserer zweiten Periode zurechnen — dargestellte.

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Diesem System liegt ein Sonnenjahr von 366 Tagen zu Grunde, und die Monate die es anwendet, sind nicht dreissigtägige sondern Monate von 29 16/31 Tagen, welche Summe in dreissig Tithis von gleichem Umfang eingeteilt wird. Fünf Jahre von je 366 Tagen enthalten demnach 62 Monate, von denen zwei, einer in der Mitte und einer am Ende der fünfjährigen Periode, als überzählig (adhika) behandelt werden. Die fünfjährige Periode lässt sich weiter in 61 Monate von je 30 Tagen einteilen, und auch in 60 solare Monate, wenn man unter einem solchen den 12. Teil von 366 Tagen versteht. Dass aber diese fünfjährige Schaltperiode (ganz abgesehen von solch künstlichen Annahmen wie die Einteilung des synodischen Monats in 30 Tithis und des Sonnenjahres in 12 Monate) schon in vedischer Zeit im Gebrauch gewesen sein sollte, haben wir durchaus kein Recht anzunehmen; nirgends in den Brāhmaṇas findet sie sich erwähnt; und die Anspielungen auf sie, die man in den Hymnen gefunden haben will, sind ganz zweifelhaft. Dass sie nicht einmal in der Sūtraperiode allgemeinen Eingang in vedisch-priesterlichen Kreisen gefunden hatte, beweisen die Angaben, welche die Sūtren des Sāma-Veda über die verschiedenen Jahresarten machen.

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Dieselben stehen noch ganz altvedischem Standpunkt, indem sie als Grundform des Jahres das 360tägige ansehen und von demselben ausdrücklich behaupten, es sei ein auf die Nakṣatras bezügliches Sonnenjahr (āditya-saṃvatsaro nākṣatraḥ), weil — wie schon oben erwähnt — die Sonne in soviel Tagen die Nakṣatras durchlaufe, in jedem 13 1/3 Tag verweilend. Dann folgen die merkwürdigen Worte: »Nun das um 18 (Tage) grössere (Jahr). Dies ist ein Sonnenjahr in Bezug auf den seitlichen (transversalen) Gang (ādityasaṃvatsara eva tairyagayanikaḥ). Denn die Sonne geht beständig einmal (śaśvad ekadā) sechs Monate und neun Tage gegen Norden, und ebenso gegen Süden«. Dieses Jahr von 378 Tagen lässt sich nun nur so erklären, dass die Sūtra-Verfasser Kunde hatten von dem Umstand, dass ein Sonnenjahr von 360 Tagen durchaus nicht mit den Beobachtungen der Solstizien im Einklang steht (der »seitliche« tiryak- Gang ist die Bewegung der Sonne in Deklination), und dass die richtigere Annahme die eines Sonnenjahres von 366 Tagen wäre. Unter dem Einfluss aber der alten Tradition, dass das Jahr 360 Tage habe, waren sie unfähig, ein 366 tägiges Jahr als das normale zu betrachten, und ergriffen daher den uns freilich ungeheuerlich erscheinenden Ausweg, anzunehmen, dass, während die Sonne in der Regel 180 Tage je nach Norden oder Süden gehe, sie »beständig einmal«, das muss heissen »beständig von Zeit zu Zeit«, 189 Tage auf jedes Ayana verwende.

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Dies geschieht, bei der Voraussetzung eines 366 tägigen Jahres, jedes dritte Jahr, so dass am Ende von je drei Jahren die Solstizien wieder in Ordnung sind. Wie freilich daneben behauptet werden kann, dass die Sonne immer in 360 Tagen die Nakṣatras durchlaufe, ist nicht abzusehen. Die Texte sagen weiter, dass ein lunares (cāndramasa) Jahr 354 Tage habe, und dass die Monate eines solchen Jahres abwechselnd 30 und 29 Tage haben. Auch dies stimmt nicht zu der Annahme eines fünfjährigen Yuga; denn in dem letzteren haben 62 Monate 1830 Tage, während nach den Sāmasūtren sie nur 1829 haben würden, so dass am Ende des fünften Jahres keine Übereinstimmung zwischen Sonnen- und Mondzeit eintreten würde. Und wenn schliesslich nākṣatra Monate von 27 Tagen angenommen werden, so widerspricht dies ebenfalls der Theorie des fünfjährigen Yuga, nach welcher ein nākṣatra Monat aus 27²¹/₆₇ Tagen besteht. Wie nach den Sāmasūtren man sich die Weise vorstellen soll, in der Sonnen- und Mondrechnung in Ordnung gehalten wurden, ist unsicher; jedenfalls haben wir es hier mit Anschauungen zu tun, denen eine fünfjährige Schaltperiode fremd ist.