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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.4

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.4

Language
German

c35.s1.4.1

§ 40. Schwangerschaft. — Folgende Symptome treten sofort nach erfolgter Conception auf: Müdigkeit, Abgespanntheit, Schlaffheit der Glieder, besonders der Schenkel, ein Gefühl von Schwere, Herzklopfen, Speichelfluss, Übelkeit, Durst, Gänsehaut, Zucken in der Vulva, Zurückbleiben des Samens und Menstrualbluts. Die Schwangerschaft erkennt man an folgenden Zeichen: Ausbleiben der Menses, starke Speichelabsonderung, Mangel an Appetit, Erbrechen, Ekel, Verlangen nach saueren Speisen, Abneigung gegen Wohlgerüche, Schwere in den Gliedern, Zufallen der Augenlider (durch Müdigkeit), Schlafsucht, Gähnen, Ohnmachten, schwarze Färbung der Haut um die Brustwarzen und der Lippen, Anschwellen der Füsse, Entstehung von Brustmilch und Anschwellung der Brüste, Hervortreten der Leibhaare, abnorme Gelüste u. a. (C. 2, 22; 4, 9; Su. 3, 9--11; S. 2, 2, 202; A. 2, 1, 35 f.; 50—52; Bh. 1, 1, 23). Die Menses hören auf, weil die das Menstrualblut leitenden Kanäle durch den Fötus verstopft sind, so dass dasselbe teils nach unten in die Placenta (*aparā*), teils nach oben in die Brüste tritt, die deshalb voll und erhaben werden (Su. 3, 4, 21; S. 2, 2, 202).

c35.s1.4.2

Dass die Schwangere einen Knaben gebären wird, erkennt man daran, dass sich zuerst in ihrer rechten Brust Milch zeigt, dass ihr rechtes Auge grösser wird, dass sie zuerst mit dem rechten Schenkel ausschreitet, ihre Schwangerschaftsgelüste zumeist auf Speisen, Getränke und andere Dinge (mit Bezeichnungen) männlichen Geschlechts richtet, von blauen oder weissen Lotusblumen, Mangos und anderen Masculina träumt, den Fötus auf der rechten Seite trägt, nicht mannsüchtig ist u. a. Aus den gegenteiligen Symptomen kann man auf einen weiblichen Fötus schliessen, auch liebt die Schwangere in solchem Fall Tanz, Musik, Gesang, Wohlgerüche und Blumenkränze (A.). Wenn der Leib der Schwangeren in der Mitte nach vorwärts gewölbt ist, während zugleich eine Mischung der beiden vorgenannten Reihen von Symptomen vorliegt, gebiert sie einen Impotenten oder Zwitter (*napuṃsaka*, *klība*). Wenn beide Seiten des Leibes erhaben sind, die Mitte vertieft, so dass der Leib die Gestalt eines in der Mitte vertieften Wassertrogs (*droṇī*) hat, gebiert sie Zwillinge (C. 4, 2, 23 f.; Su. 3, 3, 30; S. 2, 2, 204; A. 2, 1, 69—72).

c35.s1.4.3

Um einen Sohn zu erzielen, findet nach Feststellung der Schwangerschaft, wie nach den Gṛhyasūtras,¹ unter dem Sternbild Puṣya die Ceremonie *puṃsavana* (»Manneszeugung«) statt, wobei drei bis vier Tropfen von Milch, vermischt mit einem Extract von Ficus indica und anderen Gewächsen, als Nasenmittel in das rechte Nasenloch der Schwangeren geträufelt werden, sie darf die Flüssigkeit nicht ausspucken. Wenn der Mann sich eine Tochter wünscht, bringt er die Flüssigkeit in das linke Nasenloch der Schwangeren (C. 4, 8, 13 f.; Su. 3, 2, 28; S. 2, 1, 200; A. 2, 1, 37—42). Hieran schliessen sich, auch wie nach den Gṛhyasūtras,² Gebräuche, welche die Verhinderung einer befürchteten Fehlgeburt bezwecken (*garbhasthāpana*), besonders wenn nach Eintritt der Schwangerschaft die Menses vom 4. Monat ab sich wiederholen oder stechende Schmerzen in der Blase, den Seiten, der Hüfte und dem Scheideneingang auftreten. Man lege die Wöchnerin auf ein weiches und kühles Bett, mit etwas gesenktem Kopf, stecke ihr mit gewissen Substanzen eingeriebene feuchte Tücher in die Scheide und Harnröhre, bestreiche ihr den Unterleib zwischen dem Nabel und den Genitalien mit gewissen Flüssigkeiten und lasse sie in sehr kaltem Wasser untertauchen;

c35.s1.4.4

auch lasse man sie Kleider anziehen, die mit dem Saft von milchreichen Bäumen getränkt sind, auf dem Kopf und in der rechten Hand »grosse Kräuter« tragen, damit zubereitete Milch oder Butter geniessen und überhaupt »belebende Kräuter« äusserlich und innerlich gebrauchen (C. 4, 8, 19 f.; S. 2, 1, 2, 200; A. 2, 1, 41 f.). Gefahren drohen dem Fötus auch, wenn den besonderen Wünschen der Schwangeren keine Rechnung getragen wird. Gleichzeitig mit der Entwicklung der Organe (*indriya*) im 3. oder 4. Monat stellt sich nämlich auch die Empfindung beim Fötus ein, er beginnt zu zucken und Verlangen zu tragen nach allem, was er (nach dem Seelenwanderungsglauben) in einer früheren Existenz je an sich erfahren hat. Dieser Zustand heisst *dvaihṛdayya* (Zweiherzigkeit) oder *dohada*³ mit Bezug auf die zwei Herzen der Mutter und des Fötus, die durch die die Ernährung des Fötus vermittelnden Kanäle mit einander in Verbindung stehen, wodurch in beiden Herzen die gleichen Regungen und Wünsche entstehen. Daher darf man einer Schwangeren die Erfüllung ihrer Wünsche nicht versagen, da sonst der gestörte Wind in den Körper hineinfahren und der Fötus dadurch absterben oder als ein buckliges, lahmes, zwerghaftes, blödsinniges oder sonst abnormes Kind auf die Welt kommen würde, während sie nach Befriedigung ihrer Wünsche einen kräftigen und langlebigen Sohn gebiert (C. 4, 4, 8; Su. 3, 3, 14; S. 2, 2, 202 f.; A. 2, 1, 52—54).