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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.s1: § 21. Prognose

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.s1

Language
German

§ 21. Prognose

c33.s1.1

Auf die Prognose wird besonderer Wert gelegt, da der Arzt (aus Gründen der Klugheit) einen unheilbaren Patienten nicht behandeln soll. Daher werden bei der Beschreibung der Krankheiten gewöhnlich auch die ungünstigen Symptome oder Vorzeichen des Todes aufgezählt, die schlimmen Omina sowie die günstigen Vorzeichen auch ausserdem noch besonders abgehandelt.

c33.s1.2

Zunächst kommt es auf den Boten (*dūta*) an, der zu dem Arzt gesandt wird, auf sein Aussehen, seine Kaste, seine Kleidung, seine Reden, ferner auf das Verhalten und Aussehen des Arztes, wenn er gerufen wird. So ist ungünstig, wenn der Bote einer höheren Kaste als der Kranke angehört, ein Eunuch oder eine Frau oder selbst krank ist, traurig, furchtsam oder erschreckt ist oder läuft, eine Waffe oder einen Stock in der Hand hält, ein abgetragenes, verblichenes, schmutziges, nasses oder nur ein einziges Gewand trägt, kahl geschoren ist, auf einem Esel, Kamel oder Büffel reitet u. a. Ominös ist auch das Eintreffen des Boten zu gewissen Zeiten, wie Mitternacht, Mittag, Dämmerung, Zeit einer Mondfinsternis u. a., ferner wenn er gewissen Tieren oder Vögeln oder einer Leiche, einem Blinden oder einem Feinde begegnet, mit einem heissen und übelriechenden Gegenwind zu kämpfen hat u. a. Der Bote darf auch nicht zu dem Arzt kommen, wenn derselbe schläft, nackt auf dem Boden liegt, gesalbt ist, das Haar offen trägt, schwitzt, den Manen oder Göttern opfert u. a. Günstig ist es dagegen, wenn der Bote weiss gekleidet, rein, von angenehmem Äusseren, von gleicher Kaste wie der Kranke ist, in einem von Rindern gezogenen Wagen sitzt u. a. (Su. 1, 29; S. 3, 12; A. 3, 6).

c33.s1.3

Die Beobachtung der Omina erstreckt sich auch auf die Zeit des Aufbruchs und die Ankunft des Arztes und auf seinen Aufenthalt bei dem Patienten. Ferner sind die Träume des Kranken wichtig. So wird, wer davon träumt, dass er mit Totengespenstern Branntwein trinkend von einem Hunde angefallen wird, bald am Fieber sterben. Von schlimmer Vorbedeutung ist es auch, wenn er träumt, dass eine schwarze Frau mit roten Kleidern ihn lachend und tanzend und mit zerzaustem Haar bindet und in südlicher Richtung fortschleppt, oder dass ihn Totengespenster und Bettelmönche umarmen, oder dass er Honig oder Öl trinkt oder in einen Sumpf fällt, oder dass er nackt einen roten Kranz auf dem Kopf trägt, oder dass er von einem Fisch gefressen wird oder von einer Bergspitze herabstürzt oder dass ein Strom ihn fortreisst u. dgl. (l. c.).

c33.s1.4

Andere *ariṣṭa* beruhen auf abnormen Veränderungen in der körperlichen oder geistigen Beschaffenheit des Patienten, so wenn er Geräusche zu hören glaubt oder verschiedene Geräusche mit einander verwechselt, sich über die Stimme eines Freundes ärgert und über die Stimme eines Feindes freut, die Kälte als Hitze und die Hitze als Kälte empfindet, bei Frostbeulen brennende Hitze fühlt, einen Schlag oder sogar das Abschneiden eines Gliedes nicht spürt, am Tag die Sterne und den Mond, in der Nacht die Sonne zu sehen glaubt, seine Augen auffallend unruhig oder starr sind, braune, rote, blaue oder gelbe Schatten ihn verfolgen, die Zähne braun werden oder plötzlich ausfallen, die Zunge weiss oder braun, trocken, schwer, gefühllos, belegt oder rauh ist, der Mund übel riecht, die Glieder plötzlich schwer oder auffallend leicht werden, auf der Stirne vorher nicht vorhandene Adern hervortreten, das Niesen, Husten u. dgl. anders als gewöhnlich klingt, ohne Anlass starker Schweiss auftritt, der Patient keinen Schlaf finden kann, oder fortwährend schläft, die Füsse und Hände kalt sind, der Atem beschwerlich ist u. a. (C. 5, 1 ff.; Su. 1, 30—32; S. 3, 9 f.; A. 3, 5). Die *ariṣṭa* sind nicht in allen Fällen die gleichen, sondern wechseln je nach der Natur der Krankheit. So verläuft das Fieber tödlich, wenn es stark, tief sitzend und anhaltend ist, von Phantasieren, Schwindel, Asthma, Geschwulst und Verdauungsschwäche begleitet wird, der Kranke kräftig ist, nur mit Mühe reden kann, rote Augen und Brustschmerzen hat, am Vor- oder Nachmittag von trockenem Husten gequält wird, seine Stärke und sein Fleisch verliert und Schleimhusten hat (S. A.), ferner wenn er betäubt wird und bewusstlos daliegt oder hinfällt, von Frost geschüttelt wird, während er innerlich Hitze empfindet, die Augen rollt u. a. (Su.). Schwindsucht ist tödlich, wenn Seitenschmerzen, Verstopfung, Blutbrechen und Schmerzen in den Schultern auftreten. Harnruhr ist tödlich, wenn die gewöhnlichen Complicationen auftreten, die Harnsecretion sehr stark ist und gefährliche Geschwüre entstehen. Hämorrhoiden führen zum Tode, wenn die Hände, Füsse, der Nabel, After, die Hoden und der Mund geschwollen sind, Brust-, Seiten- und Gliederschmerzen auftreten, der After entzündet, der Ausfluss von Blut sehr stark ist, mit Durst, Appetitlosigkeit, Kolik und Fieber. Stein bringt rasch den Tod, wenn die Hoden geschwollen sind, der Urin angehalten und starker Schmerz vorhanden ist (C. 5, 9; Su. 1, 33; S. 3, 11; A. 3, 5). Weitere *ariṣṭa* s. u. bei den einzelnen Krankheiten.

c33.s1.5

Ehe der Arzt die Behandlung (*karman*, *kriyā*) des Kranken beginnt, muss er auch besonders seine Lebenskraft oder Langlebigkeit (*āyus*) untersuchen, die an gewissen Körpermerkmalen erkannt wird, wie an grossen Dimensionen der Hände, Füsse, Seiten, des Rückens, der Brustwarzen, der Zähne, des Gesichts, der Schultern, der Stirne u. s. w. Solche Patienten soll er behandeln (Su. 1, 35).

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