Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.s1.2
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.s1.2
- Language
- German
c33.s1.2
Zunächst kommt es auf den Boten (*dūta*) an, der zu dem Arzt gesandt wird, auf sein Aussehen, seine Kaste, seine Kleidung, seine Reden, ferner auf das Verhalten und Aussehen des Arztes, wenn er gerufen wird. So ist ungünstig, wenn der Bote einer höheren Kaste als der Kranke angehört, ein Eunuch oder eine Frau oder selbst krank ist, traurig, furchtsam oder erschreckt ist oder läuft, eine Waffe oder einen Stock in der Hand hält, ein abgetragenes, verblichenes, schmutziges, nasses oder nur ein einziges Gewand trägt, kahl geschoren ist, auf einem Esel, Kamel oder Büffel reitet u. a. Ominös ist auch das Eintreffen des Boten zu gewissen Zeiten, wie Mitternacht, Mittag, Dämmerung, Zeit einer Mondfinsternis u. a., ferner wenn er gewissen Tieren oder Vögeln oder einer Leiche, einem Blinden oder einem Feinde begegnet, mit einem heissen und übelriechenden Gegenwind zu kämpfen hat u. a. Der Bote darf auch nicht zu dem Arzt kommen, wenn derselbe schläft, nackt auf dem Boden liegt, gesalbt ist, das Haar offen trägt, schwitzt, den Manen oder Göttern opfert u. a. Günstig ist es dagegen, wenn der Bote weiss gekleidet, rein, von angenehmem Äusseren, von gleicher Kaste wie der Kranke ist, in einem von Rindern gezogenen Wagen sitzt u. a. (Su. 1, 29; S. 3, 12; A. 3, 6).
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