Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c34.s2.10
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c34.s2.10
- Language
- German
c34.s2.10
§ 36. Sectionen. — Eine Art von Leichenöffnung scheint nur bei Su. 3, 5 vorzukommen. Ein Chirurg, der sich eine sichere Kenntnis des menschlichen Körpers zu verschaffen wünscht, soll eine Leiche gehörig reinigen, um daraus die Lage der Organe kennen zu lernen. Die hiezu auszuwählende Leiche muss die eines Mannes mit vollkommenen Gliedmassen sein, der nicht an Vergiftung oder einer chronischen Krankheit gestorben ist (wegen der damit verbundenen krankhaften Veränderungen des Körpers, D.) oder überall war. Nach Herausnahme des Unrats aus den Eingeweiden lege er die Leiche in einem Käfig festgebunden (damit sie nicht von dem Strom weggeschwemmt wird, D.) in einen nicht reissenden Fluss, nachdem er sie mit Schilfgras, Bast, Kuśagras oder Hanf umgeben hat (damit sie nicht von Fischen u. a. Wassertieren angefressen werden kann, D.), an einer gedeckten Stelle (wo sie vor den Angriffen der Raubvögel sicher ist, D.). Dort lasse er die Leiche verwesen. Wenn sie gehörig verwest ist, nach sieben Tagen, nehme man sie wieder heraus und reibe sie mit einem Pinsel von Khuskhuswurzeln (*uśīra*), Haaren oder Bambus ganz allmählich ab und untersuche die (dadurch sichtbar werdenden) sämtlichen äusseren und inneren Körperteile, von der Haut anfangend, mit dem Auge. Nur die Seele kann man mit dem körperlichen Auge nicht erkennen, sondern nur mit dem Auge des Wissens und der Busse. Da dieses Verfahren nur den Chirurgen empfohlen wird, so darf man wohl annehmen, dass die damit zu erlangenden anatomischen Kenntnisse für die Behandlung anderer als chirurgischer Fälle nicht als notwendig erachtet wurden.
Cites (1)
- Suśrutasaṃhitā — Suśruta & Nāgārjuna (siddha/alchemist), Sanskrit