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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c34.s2.17

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c34.s2.17

Language
German

c34.s2.17

§ 38. Pathologie. — Da das Kranksein auf Störungen der drei Grundsäfte beruht (§ 33), so lag es nahe, die sämtlichen Krankheiten, die nach Su. 6, 66, 5 die Zahl 1120 erreichen, nach C. 3, 6, 4 unzählig sind, nach diesem Gesichtspunkt einzuteilen. So zählt C. 1, 20 80 von Wind, 40 von Galle und 20 von Schleim herrührende Krankheiten auf, mit dem Zusatz, dass diese Leiden eigentlich unzählbar sind. Hierzu kommen allerdings noch als eine vierte Gruppe die zufälligen oder auf äusseren Ursachen beruhenden (*āgantu*) Krankheiten, die durch Kratzen, Beissen, Stürzen, Thätlichkeiten, Besessensein, Behexung, Verfluchung, Schläge, Fesselung, Stiche, Würgen, Drücken, Stricke, Brandwunden, Waffen, Blitzschlag oder dämonische Einwirkung entstehen. Als allgemeine Kennzeichen der Windkrankheiten nennt C. Verrenkungen, Zittern, Unruhe, Gliederschmerzen, Rötung der Haut, zusammenziehenden Geschmack im Munde, Taubheit und Verkrümmung der Glieder, Lähmungen u. a., als Symptome einer Gallenkrankheit Brennen, Hitze, Entzündung, Schweiss, Feuchtigkeit, faulende Geschwüre, Röte, üblen Geruch und Geschmack, Verfärbung, als Symptome einer Schleimkrankheit weisse Färbung der Haut, Kälte, Jucken, Steifheit, Geschwulst, Schwere, Unempfindlichkeit, Feuchtigkeit, süssen Geschmack, Langsamkeit u. a. Doch erfahren diese allgemeinen Symptome bei den einzelnen Krankheiten entsprechende Modificationen, wie aus den Beschreibungen derselben erhellen wird. Auch können nach C. 3, 6 zwei Grundsäfte in verschiedenen Combinationen oder alle drei Grundsäfte an der Entstehung einer Krankheit beteiligt sein (*saṃsarga* und *saṃnipāta*), was dann auch bei der Beschreibung der Krankheiten hervortritt; die schlimmsten Formen der Krankheiten werden daher gewöhnlich auf *saṃnipāta* zurückgeführt. Die auf den Grundsäften beruhenden Krankheiten fasst C. 1, 11 als die natürlichen (*nija*) zusammen und nennt als zweite Gruppe die *āgantu*, d. h. die von Dämonen, Gift, Wind, Feuer, Schlägen u. dgl. herrührenden (vgl. o.), als dritte Gruppe die *mānasa* d. h. Geisteskrankheiten oder gemütliche Störungen. Ähnlich sind die vier Gruppen bei Su. 1, 1: *āgantu* d. h. von Verletzungen herrührend; *śārīra* »körperlich« d. h. von Speise oder Trank herrührende abnorme Zu- oder Abnahme von Wind, Galle, Schleim oder Blut; *mānasa* d. h. Zorn, Kummer, Angst, Freude u. a. Gemütsbewegungen; *svābhāvika* »natürlich« d. h. Hunger, Durst, Alter, Tod, Schlaf. Unter den *svābhāvika*, die hiernach (ebenso wie die *mānasa*) eigentlich gar keine Krankheiten wären, werden anderswo auch angeborene (*sahaja*) Krankheiten verstanden, wie angeborene Blindheit (Bh. 1, 1, 125). Logischer ist die Classification in S. 1, 1, A. 1, 1, wo nur die zwei Gruppen der *nija* und *āgantu* unterschieden werden, aber mit dem Beifügen, dass sie entweder im Körper oder im Geist ihren Sitz haben. Ar. bemerkt hierzu, dass bei den *nija* zuerst die Störung der *doṣa*, dann das Kranksein auftritt, während bei den *āgantu* die Störung der *doṣa* das Secundäre ist, und dass unter Erkrankungen des Geistes Ohnmacht, Apoplexie, Tollheit, Besessenheit, Epilepsie u. dgl. Zustände zu verstehen sind.

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