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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.13

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.13

Language
German

c35.s1.13

sie sich von dem Herzen der Mutter losgerissen hat (C. 4, 6, 15; Su. 3, 5, 42; S. 2, 2, 204). Die Regeln über die Behandlung der Gebärenden werden eingeleitet durch Bestimmungen über die Erbauung des »Hauses der Wöchnerin« (*sūtikāgṛha*, *sūtikāgāra*). Man hat darunter eine Hütte zu verstehen, 8 *hasta* (à 1¹/₂ engl. Fuss) lang und 4 *hasta* breit. Dieselbe soll je nach der Kaste der Frau aus verschiedenen Holzarten aufgeführt werden, das Ruhebett der Wöchnerin soll aus dem nämlichen Material bestehen, die Wand soll bestrichen sein, die Thür nach Osten oder Süden (Norden) gelegen, das Hausgeräte reichlich und passend verteilt (Su. 3, 10, 2; S. 2, 3, 209; A. 2, 1, 73 f.). Auch Feuer, Wasser, ein Mörser, eine Abortgrube, ein Baderaum und eine Küche (oder Küchengeräte) sollen sich darin befinden, Butter, Öl, Honig, verschiedene Salze und Arzneien, scharfe eiserne Messer (wohl zu Operationen) u. a., sowie auch viele ehrenwerte, geschickte Frauen, die schon öfter geboren haben, und Brahmanen, die den AV. kennen (C. 4, 8, 32). Das Feuer entspricht wohl dem Wöchnerinfeuer (*sūtikāgni*) der Gṛhyasūtras, das besonders zur Verscheuchung der bösen Geister dient¹. In diese Hütte bringe man die Schwangere im 9. Monat, oder schon vor Beginn desselben, an einem glückverheissenden Tag unter Opferspenden an Brahmanen und Kühe und anderen Feierlichkeiten. Dort erwarte sie bei passender Diät ihre Entbindung. Bei der geringsten Harn- oder Kotanhaltung gebrauche sie Stuhlzäpfchen (C. 4, 8, 33; S. l. c.).

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