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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.2

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.2

Language
German

c35.s1.2.1

In der zur Empfängnis geeigneten Periode (*ṛtu*) ist das Gesicht der Frau voll (mager, S. A.) und klar, ihr Körper, Mund und Zahnfleisch feucht, sie ist mannsüchtig, freundlich, ihr Leib und ihre Augen sind eingesunken, ihr Haar fliegt umher, ihre Arme, Brüste, Hüften, Nabel, Schenkel, Genitalien, Hinterbacken sind in zuckender Bewegung, und sie trägt starkes Verlangen nach Liebesgenuss (Su. 3, 3, 4f.; S. 2, 1, 198; A. 3, 1, 21f.). Die zwölf Nächte nach dem Eintritt der Menses, ausschliesslich der drei ersten, bilden die für die Empfängnis geeignete Zeit, und zwar wird das Kind männlichen Geschlechts sein, wenn die Empfängnis an einem geraden Tage, also am 4., 6., 8., 10. oder 12. Tage, weiblichen Geschlechts, wenn sie an einem ungeraden Tage, also am 5., 7., 9. oder 11. Tage stattfindet (Su. 3, 2, 24—26; 3, 3, 3; S. 199; A. 3, 1, 27f.). Nach einer strengeren Auffassung ist auch die 11. Nacht verpönt (S. A.), ja man soll nach dem Ablauf der Menses noch 4 Tage lang warten, um treffliche Söhne zu erzielen (S.). Andrerseits ist aber auch von einer 16tägigen Periode die Rede (S.; Bh. 1, 16; D. zu Su. 3, 3, 3), was den Angaben der Gesetzbücher (M. 3, 46; Y. 1, 79) entspricht und wohl das Ursprüngliche ist. Von den 16 Tagen konnte man durch Abrechnung der 4 Menstruationstage leicht zu 12 Tagen gelangen, von denen dann aber wieder ebenso die drei ersten abgerechnet wurden.

c35.s1.2.2

Der während der Blutung in den Mutterschoss gelangte Samen wird mit einem in fliessendes Wasser geworfenen Gegenstand verglichen, der von dem Strom weggeschwemmt wird. Sollte doch an einem der drei ersten Tage Conception erfolgen, so stirbt das Kind bei oder gleich nach der Geburt oder ist wenigstens krüppelhaft oder kurzlebig (Su. 3, 2, 27). Nach dem Ablauf des *ṛtu* lässt der Mutterschoss keinen Samen mehr eindringen, gerade wie die Lotusblume am Schluss des Tages sich schliesst (Su. 3, 3, 6; S. 2, 1, 198). An den drei ersten Tagen der Menses soll die Frau keusch bleiben, sich weder baden noch schmücken, auf einem niedrigen Lager von Darbhagras liegen, nichts als etwas Milchmus geniessen, wobei sie ihre flache Hand, ein irdenes Gefäss oder ein Blatt als Teller gebrauchen muss und andere Kasteiungen üben (C. 4, 8, 2; Su. 3, 2, 29; S. 2, 1, 198; A. 2, 1, 24—26). Jede Verletzung der ihr auferlegten Disciplin würde ihre Nachkommenschaft schädigen. So wird ihr Kind schlafsüchtig, wenn sie bei Tag schläft, blind, wenn sie Augensalbe gebraucht, augenleidend, wenn sie weint, aussätzig, wenn sie sich den Körper mit Öl einreibt, verrückt, wenn sie übermässig viel spricht, taub, wenn sie ein lautes Getöse hört (Su. l. c.; Bh. 1, 1, 17).

c35.s1.2.3

Hat sie nach Ablauf der drei Tage das übliche Reinigungsbad genommen, frische Kleider und Schmuck angelegt, so ist es wichtig, dass sie sogleich ihren Gatten zu sehen bekommt, da ihr Sohn dem ersten Mann gleichen wird, den sie nach dem Reinigungsbad erblickt. Der ehelichen Beiwohnung geht eine die Erzielung männlicher Nachkommenschaft bezweckende Ceremonie (*putrīya vidhi*) voraus, die dem *garbhādhāna* der Smṛtis und Gṛhyasūtras entspricht. So wird dabei wie dort (vgl. Speijer, Jātakarma p. 18) der Mantra RV. 10, 184, 1 gesprochen. Ein Priester (*ṛtvij*) steckt in ihre Vagina eine Spende für Prajāpati (C. 4, 8, 6—9; Su. 3, 2, 23; S. l. c.; A. 2, 1, 28ff.). Das eheliche Lager soll der Mann zuerst mit dem rechten, die Frau mit dem linken Fuss besteigen. Bei der Zeugung wird das Menstrualblut (durch die erzeugte Wärme) aufgelöst, wie Butter im Feuer schmilzt (Su. 2, 2, 32). Der Samen ist von wässriger, das Menstrualblut von feuriger Beschaffenheit, doch sind auch die anderen Elemente (Erde, Luft und Wind) darin enthalten. Bei der Vereinigung von Mann und Weib treibt der Wind die (durch die Berührung ihrer Organe erzeugte) Hitze aus dem Körper heraus, dann tritt durch die Verbindung von Hitze und Wind in Folge der freudigen Erregung (*harṣa*) der Samen aus, gelangt in den Mutterschoss und verbindet sich mit dem Menstrualblut. So entsteht, indem als 6.

c35.s1.2.4

Element der von seinen Handlungen in einer früheren Geburt (*karman*) angetriebene, windschnelle Geist (*jīva, cetanādhātu*) dazukommt, der Fötus. Wenn der Samen überwiegt, entsteht ein männliches, wenn das Menstrualblut überwiegt, ein weibliches Kind, wenn beide in gleicher Quantität vorhanden sind, ein zeugungsunfähiges Geschöpf (*napuṃsaka, klība*). Hierauf beruht auch die Entstehung weiblicher Nachkommenschaft an den ungeraden Tagen, indem an diesen Tagen das Menstrualblut an Quantität zunimmt (Su. 3, 3, 1--3; C. 4, 2, 21, 30 ff.; 4, 4, 3 f.; S. 2, 2, 201; 2, 1, 199; A. 2, 1, 5). Zwillinge, die für eine Abnormität gelten, so dass bei ihrer Geburt eine Busse vollzogen werden muss (D.), ferner Drillinge, Vierlinge u. s. w. entstehen, wenn der Samen oder Samen und Menstrualblut innen durch die Luft zerteilt werden und dadurch auch mehr als eine Seele in den Mutterleib gelangt. Verschiedene Schwächlinge und sexuelle Abnormitäten entstehen durch Mangel an Samen oder fehlerhafte Beschaffenheit des Samens oder Mutterleibs oder widernatürliche Wollust der Eltern und andere Irregularitäten (Su. 3, 2, 33 ff.; C. 4, 2, 11 ff.; S. 2, 2, 203—5). Im Allgemeinen können angeborene Gebrechen jeder Art auch durch Sünden in einer früheren Geburt oder Sünden der Eltern entstehen (Su. 3, 2, 48, 54 u. a., vgl. § 3).¹