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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.2.2

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s1.2.2

Language
German

c35.s1.2.2

Der während der Blutung in den Mutterschoss gelangte Samen wird mit einem in fliessendes Wasser geworfenen Gegenstand verglichen, der von dem Strom weggeschwemmt wird. Sollte doch an einem der drei ersten Tage Conception erfolgen, so stirbt das Kind bei oder gleich nach der Geburt oder ist wenigstens krüppelhaft oder kurzlebig (Su. 3, 2, 27). Nach dem Ablauf des *ṛtu* lässt der Mutterschoss keinen Samen mehr eindringen, gerade wie die Lotusblume am Schluss des Tages sich schliesst (Su. 3, 3, 6; S. 2, 1, 198). An den drei ersten Tagen der Menses soll die Frau keusch bleiben, sich weder baden noch schmücken, auf einem niedrigen Lager von Darbhagras liegen, nichts als etwas Milchmus geniessen, wobei sie ihre flache Hand, ein irdenes Gefäss oder ein Blatt als Teller gebrauchen muss und andere Kasteiungen üben (C. 4, 8, 2; Su. 3, 2, 29; S. 2, 1, 198; A. 2, 1, 24—26). Jede Verletzung der ihr auferlegten Disciplin würde ihre Nachkommenschaft schädigen. So wird ihr Kind schlafsüchtig, wenn sie bei Tag schläft, blind, wenn sie Augensalbe gebraucht, augenleidend, wenn sie weint, aussätzig, wenn sie sich den Körper mit Öl einreibt, verrückt, wenn sie übermässig viel spricht, taub, wenn sie ein lautes Getöse hört (Su. l. c.; Bh. 1, 1, 17).