Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s3.1
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s3.1
- Language
- German
c35.s3.1
— Frühgeburten werden herbeigeführt durch allzu schwere, warme oder scharfe Speisen oder Getränke, insbesondere Fleisch und berauschende Getränke, ungenügende Nahrung, Fasten, Unverdaulichkeit, ungewohnte körperliche Anstrengung, geschlechtlichen Verkehr, heftige Bewegungen, Fahren in einem stark stossenden Wagen, Laufen, Straucheln, Stürzen, Fallen in eine Grube oder einen Brunnen, unbequemes Sitzen, Nachtwandeln, Unterdrückung der natürlichen Ausleerungen, Zorn, Kummer, Angst, Schrecken, unangenehme Gehör- und Gesichtseindrücke, Durchfall, Brech- und Purgirmittel, fruchtabtreibende Mittel und andere Schädlichkeiten (C. 4, 4, 10; 4, 8, 16; Su. 2, 8, 1; S. 2, 3, 106; A. 2, 1, 44—7; 2, 2, 22). Der Fötus geht entweder als unreife Frucht ab, oder vertrocknet oder stirbt im Mutterleib (A. l. c.). Wie eine Frucht, die von Würmern angefressen ist oder durch den Wind herabgeschüttelt wird, vor der Zeit abfällt, ebenso geht der Fötus vor der Zeit ab, wenn er sich von seiner Verbindung (mit der Mutter) in Folge irgendwelcher Schädlichkeiten losgelöst hat, während bei einer normalen Geburt der Fötus sich nach Ablauf seiner Zeit von der Placenta löst, wie eine reife Frucht sich von selbst von ihrem Stiele löst. Abortus im Beginn der Schwangerschaft heisst *garbhavicyuti*, *garbhavidrava*. Wenn die Schwangere wegen fehlerhaften Verhaltens in den ersten zwei bis drei Monaten wieder menstruirt, so erkennt man daraus, dass der Fötus nicht bleiben wird, denn in dieser Periode ist der Fötus noch nicht fest geworden (C. 4, 8, 19; Su. 2, 8, 1. 4—6; S. 2, 4, 214; M. 456). Auch bei der Erkrankung der weiblichen Genitalien, welche den Namen *putraghnī* »den Sohn tötend« führt (§ 49), wird der Blutfluss (*raktasaṃsrāva*) als die Todesursache des Fötus hervorgehoben (Su. 6, 38, 11). Nach Su. und M. reichen solche Frühgeburten bis zum 4. Monat inclusive, dagegen wird ein Abortus im 5. oder 6. Monat, wenn der Körper des Fötus schon fest geworden ist, als *garbhapāta* bezeichnet (Su. 4, 8, 7; M. 418). Andere lassen die Periode des *garbhapāta* schon mit dem 4. Monat beginnen (C. l. c.; Bhoja in Citaten). Der Hergang beim Abortus ist nach Su. S. so zu denken, dass die losgelöste Frucht aus der Gebärmutter hinaustritt und die Eingeweide beunruhigt. Durch die Beunruhigung des Unterleibs in Verwirrung gebracht, bewirkt der eingezogene Wind heftige Schmerzen im Blasenhals, Abdomen, den Seiten und der Scheide, Verstopfung und Harnverhaltung, tötet den Fötus, wenn er noch jung ist, und treibt ihn hinaus (Su. 2, 8, 1; S. 2, 4, 216).
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