Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s3: § 45. Abortus
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s3
- Language
- German
§ 45. Abortus
c35.s3.1
— Frühgeburten werden herbeigeführt durch allzu schwere, warme oder scharfe Speisen oder Getränke, insbesondere Fleisch und berauschende Getränke, ungenügende Nahrung, Fasten, Unverdaulichkeit, ungewohnte körperliche Anstrengung, geschlechtlichen Verkehr, heftige Bewegungen, Fahren in einem stark stossenden Wagen, Laufen, Straucheln, Stürzen, Fallen in eine Grube oder einen Brunnen, unbequemes Sitzen, Nachtwandeln, Unterdrückung der natürlichen Ausleerungen, Zorn, Kummer, Angst, Schrecken, unangenehme Gehör- und Gesichtseindrücke, Durchfall, Brech- und Purgirmittel, fruchtabtreibende Mittel und andere Schädlichkeiten (C. 4, 4, 10; 4, 8, 16; Su. 2, 8, 1; S. 2, 3, 106; A. 2, 1, 44—7; 2, 2, 22). Der Fötus geht entweder als unreife Frucht ab, oder vertrocknet oder stirbt im Mutterleib (A. l. c.). Wie eine Frucht, die von Würmern angefressen ist oder durch den Wind herabgeschüttelt wird, vor der Zeit abfällt, ebenso geht der Fötus vor der Zeit ab, wenn er sich von seiner Verbindung (mit der Mutter) in Folge irgendwelcher Schädlichkeiten losgelöst hat, während bei einer normalen Geburt der Fötus sich nach Ablauf seiner Zeit von der Placenta löst, wie eine reife Frucht sich von selbst von ihrem Stiele löst. Abortus im Beginn der Schwangerschaft heisst *garbhavicyuti*, *garbhavidrava*. Wenn die Schwangere wegen fehlerhaften Verhaltens in den ersten zwei bis drei Monaten wieder menstruirt, so erkennt man daraus, dass der Fötus nicht bleiben wird, denn in dieser Periode ist der Fötus noch nicht fest geworden (C. 4, 8, 19; Su. 2, 8, 1. 4—6; S. 2, 4, 214; M. 456). Auch bei der Erkrankung der weiblichen Genitalien, welche den Namen *putraghnī* »den Sohn tötend« führt (§ 49), wird der Blutfluss (*raktasaṃsrāva*) als die Todesursache des Fötus hervorgehoben (Su. 6, 38, 11). Nach Su. und M. reichen solche Frühgeburten bis zum 4. Monat inclusive, dagegen wird ein Abortus im 5. oder 6. Monat, wenn der Körper des Fötus schon fest geworden ist, als *garbhapāta* bezeichnet (Su. 4, 8, 7; M. 418). Andere lassen die Periode des *garbhapāta* schon mit dem 4. Monat beginnen (C. l. c.; Bhoja in Citaten). Der Hergang beim Abortus ist nach Su. S. so zu denken, dass die losgelöste Frucht aus der Gebärmutter hinaustritt und die Eingeweide beunruhigt. Durch die Beunruhigung des Unterleibs in Verwirrung gebracht, bewirkt der eingezogene Wind heftige Schmerzen im Blasenhals, Abdomen, den Seiten und der Scheide, Verstopfung und Harnverhaltung, tötet den Fötus, wenn er noch jung ist, und treibt ihn hinaus (Su. 2, 8, 1; S. 2, 4, 216).
c35.s3.2
Wenn dagegen der Fötus schon entwickelt ist und stirbt ab, so erscheint der Unterleib gespannt, prall und kalt, als ob ein Stein darin steckte. Der Schmerz wird sehr heftig, der Fötus bewegt sich nicht, es treten keine Wehen auf, auch kein Ausfluss aus der Scheide, dagegen Schwindel, Durst, Atembeschwerden und Erschöpfung, die Augen sind eingesunken, die Wöchnerin fühlt sich sehr unbehaglich, schwankt umher, verfällt in Zuckungen, ist ausser sich und abgemattet, weint, kann vor Schweratmigkeit Tag und Nacht nicht schlafen, schnauft, empfindet Schmerzen beim Atemholen und magert ab: an diesen Zeichen erkennt man das Absterben des Fötus (C. 4, 8, 25; S. 2, 4, 216; A. 2, 2, 22—4). Su. 2, 8, 9 nennt als Symptome das Aufhören der Kindsbewegungen und Wehen, eine schwärzlich bleiche Gesichtsfarbe, stinkenden Atem und stechende Schmerzen.
c35.s3.3
Ähnliche Symptome treten auf, wenn durch Erkrankung der Placenta und dadurch bewirkte ungenügende Ernährung der Fötus nicht zunimmt. *Upaviṣṭaka* (sitzen geblieben) heisst er in diesem Fall, wenn er weder zunoch abnimmt, *upaśuṣkaka* (vertrocknet) oder *nāgodara*, wenn er abnimmt und der Unterleib der Mutter kleiner wird, *līna* (festsitzend), wenn er eingeschlafen ist und sich nicht bewegt (S. 2, 4, 214f.; A. 2, 2, 14—8; C. 4, 8, 21—3). Während es sich hier anscheinend um Bauchschwangerschaft handelt, scheint der Fall, wo die Leute sagen, das Kind sei von Naigameṣa (§ 50) fortgetragen worden, auf eine nur vermeinte Schwangerschaft zu gehen (Su. 3, 10, 51; S. 216; Bh. 2, 4, 184).
c35.s3.4
§ 46. Behandlung des Abortus. — Die Behandlung des Abortus, abgesehen von den schon in § 40 erwähnten *garbhasthāpana*, wechselt nach den Symptomen und dem Schwangerschaftsmonat. Su. 3, 10, 52ff. schreibt für jeden einzelnen Monat der Schwangerschaft, vom 1.—10., besondere Wurzeln und Kräuter vor, die der Schwangeren mit Milch und Butter verabreicht werden sollen, um dadurch den Fötus zu nähren und die Schmerzen der Schwangeren zu besänftigen, vgl. C. 4, 8, 29ff. Nach Su. 3, 10, 50 sind,
c35.s3.5
wenn aus den früher erwähnten Gründen der Fötus abzugehen droht und Schmerzen in den Genitalien, Hüften, Leisten, der Blase und Blutfluss eintreten, kalte Übergiessungen u. s. w. anzuwenden. Wenn der Fötus sich immer wieder bewegt, gebe man der Schwangeren, um ihn festzuhalten, mit Lotusfasern und anderen (Pflanzen) zubereitete Milch zu trinken. Wenn der Fötus herausdrängt und seine Lage verändert, während zugleich Hitze, Schmerzen in den Seiten und dem Rücken, Blutfluss, Verstopfung und Unruhe im Unterleib eintritt, gebe man ölige und kalte Mittel. Bei starken Schmerzen lasse man sie ein Gemisch von Milch, Zucker und Honig mit verschiedenen Arzneien trinken, bei Harnverhaltung Milch mit Darbhagras u. s. w., bei Verstopfung Milch mit künstlichem Salz, Knoblauch u. s. w., bei sehr starkem Blutfluss gewisse Arzneien mit Honig u. s. w. Wenn man in dieser Weise rasch Mittel anwendet, lassen die Schmerzen nach und der Fötus gedeiht. Wenn der Fötus (als Abortus) abgegangen ist, gebe man ihr dünne Brühen, die mit die Verdauung befördernden Mitteln zubereitet wird, so viele Tage lang als Monate seit dem Beginn der Schwangerschaft verflossen sind. Nach S. 2, 4, 214; A. 2, 2, 6 f. soll man, wenn die Schwangere noch im dritten Monat steht, zunächst abwarten, da in dieser Periode der Fötus leicht abgeht, dann gebe man trockene und kalte Mittel. Bei Abortus soll die Wöchnerin geistige Getränke in grossen Quantitäten geniessen, hierauf Reisschleim. Reisschleim mit verschiedenen Zuthaten gebe man ihr auch, wenn sie die geistigen Getränke verschmäht.
c35.s3.6
Wenn man an den in § 45 erwähnten Symptomen das Absterben des Fötus erkannt hat, so sind nach C. 4, 8, 26--8 drei Verfahrensarten möglich: man wende entweder die nämliche Methode an wie bei der Herausbeförderung der Nachgeburt (§ 42), oder ein Verfahren mit Besprechungen u. dgl. nach den Vorschriften des AV., oder man lasse durch einen erprobten Chirurgen (*śalyahartṛ*) den Fötus herausziehen. Nach Entfernung des Fötus lasse man zuerst die Wöchnerin von irgendwelchen Spirituosen eine möglichst grosse Quantität geniessen, um dadurch den Uterus zu reinigen, sie ihre Schmerzen vergessen zu machen und sie zu erheitern. Dann gebe man ihr mit Fett zubereiteten Reisschleim und andere nährende und kräftige Speisen, wenn der Fötus noch unentwickelt war, weiterhin Klystiere u. s. w. War der Fötus schon entwickelt, so gebe man ihr noch am nämlichen Tage Fettmittel. In der Parallelstelle S. 2, 4, 217 werden die drei Verfahrensarten speciell auf den Fall des *mūḍhagarbha* (§ 47) bezogen, und so handelt auch Su. 4, 15 hauptsächlich über operative Beseitigung eines *mūḍhagarbha*, doch rät er auch allgemein zu schleunigster Beseitigung eines toten Fötus, da derselbe sonst schnell die Mutter töten würde. Der Einschnitt ist mit einem abgerundeten chirurgischen Messer (*maṇḍalāgra*) zu machen, da eine spitze Lanzette (*vṛddhipattra*) die Mutter verwunden würde. Wenn die Nachgeburt nicht herauskommt, befördere der Arzt sie in der vorher angegebenen Weise heraus, oder ziehe sie mit der Hand heraus, indem er nach Einölung der Genitalien die Schwangere auf beiden Seiten presst und sie wiederholt schüttelt. Nach der Entbindung besprenge er sie mit lauwarmem Wasser, salbe sie und giesse ihr Öl in die Vagina, damit dieselbe weich und der Schmerz gelindert wird. Als Getränk gebe man ihr eine Mischung von Öl mit verschiedenen Pulvern, Abends lasse man sie Spirituosen trinken. Wenn die Frau geheilt ist und vier Monate seit der Entbindung vorüber sind, darf sie diese Diät wieder aufgeben (Su. 4, 15, 11—23). Nach A. 2, 2, 24 ff. soll man, wenn die Symptome des Absterbens der Frucht vorliegen, die Schwangere mit lauwarmem Wasser besprengen und ihre Vagina mit gestossenem Zucker, Gährungsstoff und Salz einreiben; hierauf fülle man dieselbe mit Butter und Harz und sage dabei auf den Abgang der Frucht bezügliche Sprüche her.
c35.s3.7
Gegen *upaviṣṭaka* und *nāgodara* verordnet C. 4, 8, 22—4 Butterabkochungen, gegen *nāgodara* auch Milch, unreif abgegangene Embryonen und Stoffe, die das Wachstum des Fötus bewirken, ferner öfteres Fahren. Gegen *līna* empfiehlt er den Genuss von Brühen von dem Fleisch von Falken, Fischen, Bos gavaeus, Rebhühnern, Hähnen oder Pfauen mit Butter u. s. w., ferner Salbung des Körpers mit lauwarmem Öl. Ähnliche Verordnungen geben S. 2, 4, 215 f. und A. 2, 2, 17—22. Die Embryonen sollen nach Ar. so zubereitet sein, dass sie beim Genuss keinen Ekel verursachen; das Fahren soll zur Erschütterung der Körpers dienen. Nach Su. 3, 10, 51 kann die Erschütterung des Körpers bei einem über die Zeit hinaus im Mutterleib gebliebenen Fötus auch durch Stossen mit dem Mörserkolben in einem mit Getreide angefüllten Mörser (vgl. § 42) oder durch unbequemes Sitzen bewirkt werden. Bei einem durch dämonischen Einfluss verschwundenen Fötus ist ebenso wie bei *līna* und *nagodara* zu verfahren.
c35.s3.8
§ 47. Schwergeburt.¹ — Die Bezeichnung der abnormen Lagen des Kindes als *mūḍhagarbha* »verirrter (verwirrter) oder aus der Richtung gekommener Fötus« beruht darauf, dass als Ursache desselben ein verkehrter Wind angesehen wird. In S. 2, 4, 217 heisst es nach Aufzählung der in § 45 erwähnten Symptome des Absterbens der Frucht im Mutterleibe: Einen solchen Fötus, der irgendeinmal nicht auf die richtige Weise in verschiedenen Stellungen, durch einen verkehrten Wind bedrängt und verwirrt, in die *yoni* gelangt ist, nennt man *mūḍhagarbha*. Die Stellungen sind unzählig, da die Bedrängungen durch verkehrten Wind mannigfacher Art sind. Doch giebt es drei Hauptrichtungen: aufwärts gerichtet, in die Quere und umgestülpt; ferner giebt es acht Lagen, die später beschrieben werden sollen. A. 2, 2, 36 hebt nur kurz die Mannigfaltigkeit der durch verkehrten Wind bewirkten Lagen hervor, die den Arzt zwingt, je nach den Umständen zu verfahren. Die Ausdrücke *mūḍhagarbha* »verirrter Fötus« und *mṛtagarbha* »toter Fötus« werden übrigens mehrfach vertauscht, was auf dem meist ungünstigen Ausgang der Schwergeburten beruht. C. erwähnt nur den *mṛtagarbha* und nimmt keinen Bezug auf die abnormen Lagen. Die Commentare erklären *mūḍha* auch mit *ruddhagati* »an der Fortbewegung gehindert«.
c35.s3.9
¹ fehlt im Original
c35.s3.10
Su. 2, 8, 3 giebt folgende Beschreibung der acht Lagen: 1) das Kind gelangt mit beiden Beinen (*sakthi*, eig. Oberschenkel) in den Muttermund; 2) nur mit einem, während das andere eingebogen ist; 3) mit eingebogenen Beinen und Oberkörper, mit der Steissgegend, in Querlage; 4) es bedeckt mit der Brust (v. l. mit dem Bauch) oder der Seite oder dem Rücken den Muttermund; 5) der Kopf ist nach der Seite geneigt, ein Arm vorgestreckt; 6) der Kopf ist gesenkt, während beide Arme vorgestreckt sind; 7) die Mitte des Körpers ist eingebogen, während die Hände, Füsse und der Kopf vorgestreckt sind; 8) das eine Bein gelangt in die Scheide, das andere nach dem After zu. Eine andere Version bietet M. 419: 1) mit dem Kopf den Eingang versperrend; 2) mit dem Bauch; 3) buckelig durch Umdrehung des Körpers; 4) mit einem Arm; 5) mit beiden Armen; 6) in Querlage; 7) den Kopf nach unten; 8) auf die Seite geneigt. Eine andere alte Classification unterscheidet nur vier Fälle, mit charakteristischen Namen: 1) *kīla* (Keil), wenn das Kind wie ein Keil mit emporgerichteten Armen, Kopf und Füssen den Muttermund versperrt; 2) *pratikhura* (hufartig), wenn die Hände, Füsse und der Kopf hervorragen und der Rumpf stecken bleibt; 3) *bījaka*, wenn das Kind mit dem Kopf und einem Arm herauskommt; 4) *parigha* (Riegel), wenn es sich wie ein Riegel vor die Öffnung (den Muttermund) legt. So nach Su. 2, 8, 2, der diese Classification aber missbilligt, sie findet sich jedoch auch in M. 419 und bei Bhoja (nach Citaten), der nur den *pratikhura* etwas anders definirt, nämlich als einen abwärts oder seitwärts oder zusammengekrümmt hinausgehenden Fötus.
c35.s3.11
Neben den acht abnormen Lagen erwähnt Su. 4, 15, 2 noch drei natürliche Stockungen (*saṅga*), von fehlerhafter Beschaffenheit des Kopfes, der Schultern, oder des Hinterteils.² Einfacher sagt S. 2, 4, 217 in Bezug auf die Stockungen bei einem lebenden Fötus, den er der Schwangeren (durch Pressen?) auszutreiben rät: »Es gibt aber dreierlei Stockungen (Steckenbleiben), am Kopf, an der Schulter und am Hinterteil.« V. 869 spricht vom Kreuzbein (*trika*) anstatt vom Hinterteil und scheint das »natürlich« auf die Natur des Windes im Körper der Schwangeren (*vātāgatisvabhāvāt*) zu beziehen. Auch Su. l. c. hat zunächst den lebenden Fötus im Auge, die Mutter soll sich bemühen, ihn hinauszubringen.
c35.s3.12
² Die von Häser und anderen Gelehrten auf diese Stelle begründete Anschauung, dass die altindische Geburtshilfe das enge Becken der Mutter als Geburtshindernis gekannt habe, ist von Fasbender l. c. widerlegt worden und beruht nur auf einer falschen Übersetzung von Vullers, bezw. auch von Wise. Der Ausdruck *saṅga* wird immer nur mit Bezug auf das Steckenbleiben eines Körperteils des Kindes bei der Geburt gebraucht, daher kann nicht das Hinterteil oder Becken der Mutter gemeint sein, wie auch Ḍ. zeigt.
c35.s3.13
Wenn eine Frau nach sechsjähriger Unfruchtbarkeit wieder einen Knaben zur Welt bringt, so wird er nicht lange leben (Su. 3, 10, 60).
Linked texts (7)
- Suśrutasaṃhitā — Suśruta & Nāgārjuna (siddha/alchemist), Sanskrit
- Carakasaṃhitā — Agniveśa (Āyurveda) & Caraka, Sanskrit
- Śārṅgadharasaṃhitā — Śārṅgadhara (physician), Sanskrit
- Aṣṭāṅgahṛdayasaṃhitā — Vāgbhaṭa, Sanskrit
- Mādhavanidāna (Rugviniścaya) — Mādhavakara, Sanskrit
- Bhāvaprakāśa — Bhāvamiśra 1550, Sanskrit
- Atharvavedasaṃhitā — Atharvan & Aṅgiras, Sanskrit