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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s4.5

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s4.5

Language
German

c35.s4.5

Alle solchen Operationen sind sehr gefährlich, weil man nur nach dem Gefühl und mit der einen Hand operiren kann, zwischen der Vagina, Leber, Milz, dem Uterus und anderen empfindlichen Organen, und dabei die Manipulationen des Ziehens, Drückens, Zerschneidens und anderes ausführen muss. Daher muss der Arzt die Erlaubnis des Landesherrn (*adhipati*, *īśvara*) einholen und sich grosse Mühe mit der Operation geben. Nach Bh. 2, 4, 189 ist dagegen die Behandlung Frauen (Hebammen) zu übertragen, die sich durch viele glückliche Entbindungen, auch unter schwierigen Umständen, Ruhm erworben haben. Eine in der Chirurgie bewanderte, geschickte und furchtlose Frau soll, wenn der Fötus abgestorben ist, das Messer in die Vagina der Schwangeren einführen.

Cites (1)