Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s4: § 48. Behandlung der Schwergeburt
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s4
- Language
- German
§ 48. Behandlung der Schwergeburt
c35.s4.1
— Zunächst wird der Fall des noch lebenden Fötus in Betracht gezogen. So sagt Bh. 2, 4, 189: »Wenn der Fötus lebendig, aber verirrt (*mūḍha*) ist, soll sie (die Hebamme) ihn mit Anstrengung herausziehen, mit ihrer Hand, die sie mit zerlassener Butter gesalbt in die Scheide einführt.« Nach Su. 4, 15, 2—6 sind bei einer schweren Entbindung entsprechende Mantras zu recitiren, in denen der Wunsch nach einer leichten Niederkunft ausgedrückt wird, auch Arzneien zu geben. H. 728 f., 370 f. empfiehlt Bestreichung des Unterleibs mit einer Paste, Genuss von siebenmal eingesegneter Milch und Vorhalten eines Diagramms mit gewissen Buchstaben. Ähnlich V. 872. Allgemein wird vor der Zerstückelung eines etwa noch lebendigen Fötus gewarnt, weil derselbe auch die Mutter töten würde, nach S. durch seine heftigen Bewegungen, richtiger wohl des angenommenen engen Zusammenhangs zwischen Mutter und Kind wegen (Su. 4, 15, 7; S. 2, 4; A. 2, 2, 37; V. 869).
c35.s4.2
Auf den Kaiserschnitt an einer Toten geht die Vorschrift, der Arzt solle, wenn eine Schwangere zur Zeit der Niederkunft (im 9. Monat oder später, Ḍ.) gestorben ist, wie ein Bock verendet (d. h. plötzlich durch Erwürgen, Ḍ.), und ihr Unterleib noch zuckt, denselben sofort aufschneiden und den Fötus herausziehen. Nach der Lesart in S. 2, 4, 219 (*bastidvāre* f. *bastamāram*) wäre nicht von plötzlichem Tod, sondern nur von Zuckungen an der Harnröhre die Rede, nach der Lesart in V. 868 dagegen bestimmt von Tötung (*abhighātāt*). Ein geschickter Arzt kann sich durch solche Operationen Reichtum und Ruhm erwerben.
c35.s4.3
Nach Su. 4, 15, 6 (vgl. S. 2, 4, 217 f; A. 2, 2, 26—8; V. 869) soll bei Totgeburten (und schweren Entbindungen, Ḍ.) die Schwangere mit gebogenen Beinen auf dem Rücken liegen, die Hüften durch ein untergelegtes Tuch erhöht, der Arzt mit eingefetteter Hand den Fötus herausziehen. Dabei soll er einen mit den beiden Beinen herausgekommenen ausstrecken (und so herausziehen), einem mit dem einen Bein herausgekommenen das andere ausstrecken und ihn so herausziehen, einem in Steisslage herausgekommenen die Steissgegend in die Höhe drücken, die beiden Beine ausstrecken und ihn so herausziehen, bei der Querlage die untere Hälfte hinaufdrücken und die obere nach der Vagina zu in die rechte Richtung bringen und herausziehen, bei seitlicher Neigung des Kopfes die Schulter zurückdrängen und den Kopf herausziehen, bei Vorfall der beiden Arme ebenfalls die Schultern empordrücken und den Kopf herausziehen. Von diesen Lagen (vgl. § 47) gelten die zwei letzten als unheilbar, ein solcher Fötus wird auch als *viṣkambha* (»Riegel«) bezeichnet und muss mit dem Messer (*śastra*) zerstückelt werden. Der Arzt soll der Frau Mut machen und mit einem abgerundeten oder fingerförmigen Messer (*maṇḍalāgra*, *aṅgulīśastra*) den Kopf des Fötus zerstückeln und die Schädelknochen herausziehen, dann (den Rumpf) an der Brust oder Achselhöhle mit einem Haken anfassen und herausziehen, oder ohne Zerstückelung des Kopfes in den Augenhöhlen oder Wangen (den Haken befestigen). Bei Vorfall der Schulter ziehe er den Fötus nach Abschneidung des Arms an der Schulter heraus. Wenn der Leib des Fötus durch Wind aufgebläht ist wie ein gefüllter Schlauch, öffne er ihn, um die Eingeweide herauszunehmen, und ziehe ihn dann heraus. Bei Steisslage zerstücke er die scheibenförmigen Knochen am After. Überhaupt soll der Arzt jeden Körperteil des Fötus, der stecken bleibt, zerschneiden und herausziehen und sich bemühen, die Mutter zu retten (Su. 4, 15, 6ff.; S. 2, 4, A. 2, 2, 29ff.).
c35.s4.4
¹ Vgl. hierzu die Bemerkungen von Kielhorn und Oldenberg bei Fasbender l. c.
c35.s4.5
Alle solchen Operationen sind sehr gefährlich, weil man nur nach dem Gefühl und mit der einen Hand operiren kann, zwischen der Vagina, Leber, Milz, dem Uterus und anderen empfindlichen Organen, und dabei die Manipulationen des Ziehens, Drückens, Zerschneidens und anderes ausführen muss. Daher muss der Arzt die Erlaubnis des Landesherrn (*adhipati*, *īśvara*) einholen und sich grosse Mühe mit der Operation geben. Nach Bh. 2, 4, 189 ist dagegen die Behandlung Frauen (Hebammen) zu übertragen, die sich durch viele glückliche Entbindungen, auch unter schwierigen Umständen, Ruhm erworben haben. Eine in der Chirurgie bewanderte, geschickte und furchtlose Frau soll, wenn der Fötus abgestorben ist, das Messer in die Vagina der Schwangeren einführen.
c35.s4.6
Auch abgesehen von der 7. und 8. Lage gilt der *mūḍhagarbha* und die damit behaftete Schwangere für unheilbar, wenn gewisse Complicationen bei der letzteren eintreten, wie Verengerung der Vagina, Gebärmuttervorfall, Bauchfellentzündung (? *makkalla*), Asthma oder Husten, Schwindel, Sinnestäuschungen, Convulsionen, Kälte am Körper u. a. (A. 2, 2, 38; Su. 2, 8, 3; M. 420).
c35.s4.7
$ 49. Frauenleiden und ihre Behandlung. — Die Krankheiten der Wöchnerinnen werden unter dem Namen *sūtikāroga* zusammengefasst, die Symptome sind Glieder意识, Fieber, Zittern, Durst, ein Gefühl von Schwere in den Gliedern, Anschwellung, Kolik, Durchfall, oder die Erscheinungen der von Schleim und Wind herrührenden Leiden, wie gleichfalls Fieber und Durchfall, ferner Geschwüre, Kräfteverfall, Ekel u. a. Hiernach scheint es sich besonders um Kindbettfieber zu handeln. Als Gegenmittel werden namentlich Decocte von verschiedenen Kräutern und Wurzeln empfohlen, ferner Schwitzmittel, Salben, Bäder u. s. w. (M. 411 ff.; V. 876 ff.; Bh. 2, 4, 192—4; vgl. Su. 3, 10, 15 f.; Kau. Sū. 28, 15). Bei *makkalla* bewirkt das in den Genitalien der Wöchnerin durch den Wind zurückgehaltene Blut eine Anschwellung unterhalb des Nabels, in den Seiten, der Blase oder dem Blasenhals, Schmerzen im Nabel, in der Blase, im Bauch, Aufgetriebenheit im ganzen Unterleib, der wie mit Nadeln zerstochen und durchbohrt wird, und Harnverhaltung. Hiernach ist vielleicht Bauchfellentzündung oder Perimetritis puerperalis gemeint. Die Mittel bestehen in verschiedenen Decocten, vermischt mit zerlassener Butter, Salz, lauwarmem Wasser u. s. w. (Su. 3, 10, 18; S. 2, 3, 211 f.; Bh. 2, 4, 191). Wenn die Gebärmutter der Wöchnerin von ihrem Platz herabfällt, so soll eine geschickte Frau (Hebamme) sie mit dem Blut irgend eines Wesens bestreichen und wieder an ihrem Platz befestigen. Wenn sie befestigt ist, soll sie dieselbe mit einer Abkochung von Öl und verschiedenen Pflanzen reichlich erwärmen und erfüllen und dazu sprechen: »Gesegnete, gehe an deinen Platz« (S. 2, 3, 212).
c35.s4.8
¹ Vgl. Fasbender l. c. 53—8.
c35.s4.9
Als Krankheiten der Schwangeren (*garviṇīroga*) nennt Bh. 2, 4, 179 Bewegungen des Fötus (beginnender Abortus, vgl. § 45). Blutfluss (*pradara*), Leibschmerzen, Fieber der Schwangeren, chronisches Fieber, Darmkatarrh (*grahaṇī*) und empfiehlt dagegen verschiedene Decocte. Von diesen Krankheitszuständen wird der Blutfluss oder die Menorrhagie, Dysmenorrhöe (*pradara*, *asṛgdara*, *raktayoni*, vgl. S. 2, 1, 196) häufig erwähnt und mehrfach an die Spitze aller Frauenkrankheiten (*strīroga*) gestellt. Nach C. 4, 30, 76—87 gilt als Ursache des *pradara* der übermässige Genuss von salzigen, saueren, schweren, scharfen, hitzigen, öligen Speisen, Fleisch, Fischen, geistigen Getränken u. s. w. Hierdurch gestört bewirkt der Wind eine übermässige Blutansammlung in den Adern des Uterus, welche das Menstrualblut in denselben leiten. Die Behandlung besteht hauptsächlich in der Verabreichung verschiedener Decocte und anderer Arzneien. Als eine gefährliche Krankheit der Schwangeren gilt *udāvarta-vibandha* oder *udāvarta*, eine Art hartnäckiger Verstopfung, bei der alle Ausscheidungen zurückgehalten sind (C. 4, 8, 24; S. 2, 4, 216; A. 2, 2, 21 f.).
c35.s4.10
Von den weiblichen Sexualleiden (*yoniroga*, *yonivyāpad*) im Allgemeinen werden gewöhnlich 20 Arten unterschieden, mit manchen Differenzen im Einzelnen (C. 6, 30, 1—52; Su. 6, 38; S. 6, 38, 321 f.; 39, 324—9; A. 6, 33, 27 ff.; 34, 22 ff.; M. 413 ff.; Bh. 2, 4, 172—4; V. 848 ff.; Vr. 65). Als Ursachen dieser Leiden werden betrachtet: fehlerhaftes Verhalten der Frauen in Bezug auf Diät und Lebensweise, ein schlechtes Lager, verdorbenes Menstrualblut, schlechter Samen, übermässiger Liebesgenuss, besonders wenn der Penis des Mannes zu gross ist, der Gebrauch von *apadravya* (Mittel zur Vergrösserung des Penis bei der Beiwohnung¹), auch das Schicksal. Die krankhaften Zustände der weiblichen Genitalien bestehen teils nur darin, dass die Vagina von Natur oder durch Krankheit abnorm eng oder weit ist (*sūcīvaktra*, *mahāyoni*), oder durch die Beiwohnung nicht angenehm erregt wird (*atyānandā*), oder durch sexuellen Verkehr mit einem besonders grossen Mann oder vor Eintritt der Geschlechtsreife verletzt ist (*aṇḍinī*, *phalinī*, *prakcaraṇā*), teils in schmerzhafter, ungenügender Menstruation mit schaumigem Blute (*udāvartā*, *udāvṛttā*), in starkem Ausfluss von heissem Blut (*lohitakṣayā*, *rudhirakṣarā*), in ausströmendem verdorbenem Menstrualblut, das zum Tod des Kindes oder Abortus führt (*jātaghnī*, *putraghnī*, nach Dutr gewohnheitsmässiger Abortus), in Neigung zum Abortus oder Vorfall, welche die Geburt erschwert (*sraṁsinī*, *prasraṁsinī*), in schmerzhafter Trockenheit der Vagina, verbunden mit Verstopfung und Harnverhaltung (*śuṣkā*), in der Bildung eines wulstigen Auswuchses in der Vagina, der den Durchgang des Menstrualblutes hindert (*karṇinī*), in völligem Fehlen der Menstruation und dadurch bedingter Unfruchtbarkeit (*bandhyā*, *ṣaṇḍī*), in Ausstossung des eingedrungenen Samens aus dem Uterus, zusammen mit dem Menstrualblut, nach 6—7 Tagen (*vāminī*) oder in Nichtaufnahme desselben (*acaraṇā*), in einer sehr schmerzhaften Verkrümmung des Scheideneingangs (*antarmukhī*) u. a. Ausserdem kommen die Störungen der drei Grundsäfte in Betracht. Die *yonivyāpad* bewirken, dass die Leidende nicht empfängt und verschiedenen Krankheiten wie Anschwellung des Unterleibs, Hämorrhoiden, Menorrhagie u. a. verfällt. Die Behandlung richtet sich nach den afficirten Grundsäften, indem z. B. bei Wind Fett- und Schwitzmittel, Klystiere und andere den Wind vertreibende Mittel, bei Galle kalte Waschungen, bei Schleim trockene und kalte Arzneien anzuwenden sind. Ferner soll man nach Anwendung der Fett- und Schwitzmittel eine verschobene Vagina (*yoni*) wieder einrichten, eine schiefe zurechtbiegen, eine enge erweitern, eine herausgetretene zurückdrängen, eine verkehrte umdrehen, da eine aus ihrer natürlichen Lage gekommene *yoni* wie ein Fremdkörper (*śalya*) im weiblichen Körper wirkt. Für viele Fälle werden auch Einlagen von Baumwolle, von scharfen Stoffen zur Reinigung der *yoni*, von Öl u. s. w. empfohlen, ferner Waschungen, Salben, Übergiessungen, kräftige Nahrung, in Milch, Fleischbrühe u. dgl. bestehend, verschiedene Decocte u. s. w.
c35.s4.11
¹ Vgl. Kāmasūtra 368 f.
c35.s4.12
Erst in späteren Werken kommen die Frauenkrankheiten *kanda* und *somaroga* vor (M. 416; V. 456; Bh. 2, 4, 171 f. 174). Unter *kanda* (Knolle, nach Dutt Gebärmuttervorfall) ist eine eiterig und blutig aussehende Geschwulst von der Gestalt einer Frucht des Brodfruchtbaums (kugelförmig) in den weiblichen Genitalien zu verstehen. Die Behandlung besteht in Füllung der *yoni* mit gewissen Arzneien, vermischt mit Honig. Als Ursache gelten Schlaf bei Tage, Jähzorn, Überanstrengung, übermässiger Liebesgenuss und Verletzungen mit den Nägeln, Zähnen² oder sonst. Die Krankheit *somaroga* ist eine Art Harnruhr der Frauen, verbunden mit Appetitmangel, trockenem Mund und Gaumen, Ohnmacht u. s. w.
c35.s4.13
² l. c. 116—135.
Cites (8)
- Aṣṭāṅgahṛdayasaṃhitā — Vāgbhaṭa, Sanskrit
- Suśrutasaṃhitā — Suśruta & Nāgārjuna (siddha/alchemist), Sanskrit
- Carakasaṃhitā — Agniveśa (Āyurveda) & Caraka, Sanskrit
- Hārītasaṃhitā — Hārīta, Sanskrit
- Mādhavanidāna (Rugviniścaya) — Mādhavakara, Sanskrit
- Bhāvaprakāśa — Bhāvamiśra 1550, Sanskrit
- Kauśikasūtra — Kauśika, Sanskrit
- Siddhayoga (Vṛndasuni) — Vṛndasuni, Sanskrit