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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c36.s1.13

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c36.s1.13

Language
German

c36.s1.13

Das Wechselfieber (*viṣamajvara* »unregelmässiges Fieber«) bildet eine weitere Gattung des Fiebers, die in fünf Unterarten zerfällt: 1) *saṃtata*, »ununterbrochenes Fieber«, das 7, 10 oder 12 Tage lang andauert, in gewissen Fällen aber auch von längerer Dauer ist. Dieses Fieber ergreift besonders den Chylus (*rasa*), oder Chylus und Blut, überhaupt sämtliche Elemente des Körpers, auch Harn und Kot. 2) *satata*, »immerwährend«, ergreift das Blut und tritt im Laufe eines Tages und einer Nacht zweimal auf, d. h. entweder je einmal am Tag und in der Nacht, oder zweimal am Tag, oder zweimal in der Nacht (Ar.). 3) *anyedyuṣka*, »andertägig« (Quotidianfieber), ergreift das Fleisch und tritt innerhalb 24 Stunden einmal auf, zu beliebiger Zeit. 4) *tṛtīyaka*, »jeden dritten Tag wiederkehrend« (Tertianfieber), ergreift das Fett und wiederholt sich in Zwischenräumen von je einem Tag. Bei diesem Fieber treten je nach den gestörten Grundsäften Schmerzen in Kopf, Kreuzbein oder Rücken auf. 5) *cāturthaka*, »jeden vierten Tag wiederkehrend« (Quartanfieber), ergreift das Mark und die Knochen, wobei die Schmerzen entweder von den Beinen oder vom Kopf ausgehen, und wiederholt sich alle vier Tage oder dauert als *cāturthaviparyaya* je zwei Tage, während der erste und vierte Tag fieberfrei sind. Dieses Fieber ist besonders gefährlich. Sehr schwer heilbar ist auch das »Zehrfieber« (*pralepaka*), das bei Su. dem *saṃtata* der anderen Autoren zu entsprechen scheint, sonst aber auch als eine besondere Art von Wechselfieber vorkommt; es macht die Glieder heiss und schwer und bringt Schwindsüchtigen den Tod. Verwandt hiermit ist *vātabalāsaka*, wie auch in der vedischen Medicin schon *balāsa* und Fieber zusammen auftreten und überhaupt das Wechselfieber (Malaria) schon deutlich charakterisirt wird (C. 6, 3, 27—35; Su. 6, 39, 48—55; S. 3, 2, 264 f.; A. 3, 2, 56—74; M. 42 ff.; Bh. 2, 1, 107—14; V. 51 f.).

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