Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c39: VIII. Nerven- und Geisteskrankheiten. Toxikologie
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c39
- Language
- German
Contents
- c39.s1 § 94. Gifte und Gegengifte — 11 parts
VIII. Nerven- und Geisteskrankheiten. Toxikologie
c39.1
Knochen wie zerbrochen, Gänsehaut, Phantasiren, Schmerzen in der Hand, im Rücken und im Kopf, die Glieder eingeschrumpft, Schlaflosigkeit, Verlust der Leibesfrucht und der Menses bei Frauen, des Samens bei Männern, Zucken und Taubheit der Glieder u. a. Der gestörte Wind kann ferner die verschiedensten anderen Leiden hervorrufen, je nach dem Körperteil, in dem er auftritt, so bewirkt er in den Eingeweiden Verstopfung, Herzleiden, Leibesanschwellung, Hämorrhoiden u. a.; auch verursachen die fünf Arten des Windes, wenn Galle hinzutritt, verschiedene Beschwerden. Specielle Windkrankheiten sind: *ākṣepaka* Convulsionen, *apatantraka* apoplektische Convulsionen, *dāruṇa apatānaka* hysterische Convulsionen (?), *daṇḍāpatānaka* »Stock-Krampf«, der Körper ist steif wie ein Stock, *dhanuḥstambha* »Bogenkrampf«, der Körper ist wie ein Bogen gekrümmt, Tetanus, *abhyantarāyāma* »Biegung nach innen«, der Körper ist wie ein Bogen nach innen gebogen, *bāhyāyāma* »Biegung nach aussen«, eine unheilbare Form, *pakṣavadha* Hemiplegie (ved. *pakṣahata*), *sarvāṅgaroga* Lähmung des ganzen Körpers, Tetanus universalis, *ardita* Gesichtslähmung, *hanugraha* Mundsperre, Trismus, *manyāstambha* steifer Hals, *jihvāstambha* Lähmung der Zunge, *śirograha* Gehirnschlag (?), *gṛdhrasī* Ischias, *viśvācī* Lähmung der Arme und Hände, *kroṣṭukaśīrṣa* Entzündung des Kniegelenks, *kalāyakhañja* Veitstanz (?), *vātakaṇṭaka* Verstauchung des Fussknöchels, *pādadāha* Brennen in den Füssen, besonders beim Gehen¹, *pādaharṣa* Einschlafen der Füsse, *avabāhuka* Krampf oder Steifheit im Arm, *vepathu* Paralysis agitans u. a. Auch Hinken und völlige Lahmheit, Stummheit und Stammeln und andere Leiden werden zu den *vātavyādhi* gezählt (M. 171—87 und DUTT l. c. 95—102. Vgl. C. 6, 28; Su. 2, 1; S. 3, 15; A. 3, 15; V. 344 ff.; Bh. 2, 2, 138 ff.).
c39.2
¹ Mit dieser gefährlichen Krankheit ist wahrscheinlich eine Form des Ergotismus (Kriebelkrankheit) gemeint. Vgl. HEUSINGER, »Burning of the feet«, Janus I, 257—95 (1846).
c39.3
Für die Behandlung werden im Allgemeinen besonders Salben, Schwitz- und Fettmittel, Klystiere, Abführmittel empfohlen (Vṛ. 22, 1). Selbst trockenes Holz kann man durch Einfettung und Erwärmung wieder geschmeidig machen, um wie viel mehr lebendige Glieder (A. 4, 21, 5 f.). Auch feste Verbände sind zweckmässig. Bei Mundsperre soll der Arzt den Mund gewaltsam öffnen (Su. 4, 4; S. 4, 23; A. 4, 21; C. V. Bh. l. c.; Vṛ. 22).
c39.4
§ 90. Rheumatismus. — Manche der *vātavyādhi* haben einen rheumatischen Charakter, dies ist ausgesprochen der Fall auch bei Schenkellähmung, *ūrustambha*, auch *āḍhyavāta* »überreicher Wind« genannt. Der gestörte Wind tritt in die Hüften und Schenkel und erfüllt sie mit Schleim, wodurch sie steif, kalt, gefühllos, wie fremd und sehr schmerzhaft werden. Vorzeichen sind: Schläfrigkeit, Fieber, Gänsehaut, Ekel, Erbrechen, Schwäche in den Ober- und Unterschenkeln u. a. Dann spürt man überaus grosse Müdigkeit und fortwährend Hitze und Schmerzen in den Schenkeln, der Fuss schmerzt beim Niedersetzen und ist unempfindlich gegen Kälte, man kann nicht stehen oder gehen. Tödlich ist das Leiden, wenn Hitze, starke Schmerzen und Zittern auftreten. Die Behandlung zerfällt nach C. in eine innerliche und äusserliche, letztere besteht in Einreibungen, Pflastern, Salben u. dgl. (C. 6, 27; Su. 4, 5, 40 ff.; A. 3, 15, 51; M. 191 f.; V. 426 ff.; Bh. 2, 2, 181 ff.; Vṛ. 24).
c39.5
Neben *ūrustambha* wird *āmavāta* »Indigestions-Windkrankheit«, d. h. Gelenkrheumatismus erwähnt, so genannt, weil sie hauptsächlich durch Indigestion hervorgerufen wird. Der Schmerz tritt zuerst in den Hüften auf, dann wird der ganze Körper steif. Gliederreissen, Appetitlosigkeit, Durst, Mattigkeit, Schwere, Fieber, Verdauungslosigkeit, Taubheit der Glieder sind die allgemeinen Symptome. Je nach den Grundsäften entstehen ferner schmerzhafte Schwellungen in den Gelenken der Hände, Füsse, Knöchel, Kniee, Schenkel u. s. w., mit Schmerzen wie von Skorpionenstichen, Verdauungsschwäche, Übelkeit Hitze, reichlicher Harnabsonderung, Herzweh und andere Begleiterscheinungen, oder besonders Hitze und Röte, oder Steifheit und Jucken. Fasten, Schwitzen, bittere, appetitreizende und scharfe Arzneien, Abführmittel, Fettmittel und Klystiere werden zur Kur empfohlen (M. 192—4; Bh. 2, 2, 187 ff.; V. 429 ff.; Vṛ. 25). Vgl. auch *vātarakta* § 68.
c39.6
§ 91. Ohnmacht, Schwindel und Schlagfluss. — Wenn die das Bewusstsein leitenden Kanäle durch die gestörten Grundsäfte verstopft werden, wird der Mensch plötzlich besinnungslos und fällt wie ein Stück Holz zu Boden. Allgemeine Vorzeichen der Ohnmacht (*mūrcchā*) sind: Brustschmerzen, Gähnen, Müdigkeit, Geistesschwäche. Die weiteren Erscheinungen wechseln je nach den Entstehungsarten von *mūrcchā*. So wird es dem von Wind Erkrankten blau, schwarz oder rot vor den Augen, er verliert die Besinnung, kommt aber rasch wieder zu sich, schaudert, hat Gliederreissen und Brustschmerzen, wird mager und seine Hautfarbe braunrot; durch den Anblick oder Geruch von Blut wird man ohnmächtig mit steifen Gliedern, starrem Blick und tiefem Atemholen; der Berauschte liegt auf der Erde, redet irre, ist ohne Besinnung oder verwirrt und wälzt sich auf dem Boden herum, bis der Trank verdaut ist; bei Vergiftung zeigt sich Zittern, Schläfrigkeit, Durst und Verlust des Bewusstseins. Wenn der Körper sich wie ein Rad im Kreise dreht und der Kranke stets auf den Boden fällt, so heisst dies Schwindel (*bhramāroga*). Bei Schlagfluss (*sannyāsa*) werden die Grundsäfte übermächtig und hemmen alle Funktionen der Stimme, des Körpers und des Geistes, so dass der Kranke steif wie Holz wird, einer Leiche gleicht und auf der Stelle stirbt, wenn man nicht sofort Gegenmittel anwendet (Su. 6, 46; S. 3, 6; A. 3, 6; V. 312 ff.; Bh. 2, 2, 103 ff.).
c39.7
§ 92. Berauschung und Delirium tremens. — Geistige Getränke (*madya*) wirken bei richtigem Gebrauch wie Ambrosia, bei unrichtigem wie Gift. Von den drei oder vier Stadien des Rausches (*mada*) schärft das erste den Verstand, das Gedächtnis und den Appetit, bewirkt Heiterkeit u. s. w., das zweite erzeugt Geistes- und Gedächtnisschwäche, Undeutlichkeit der Rede, Schläfrigkeit u. dgl., beim dritten wird der Mensch unzurechnungsfähig, so dass er Geheimnisse ausplaudert, verbotene Dinge isst, Incest begeht u. dgl., beim vierten liegt er betäubt auf dem Boden wie Holz oder wie eine Leiche. Aus der Trunkenheit entsteht der krankhafte Zustand *madātyaya* mit den allgemeinen Symptomen: Betäubung, Brustschmerzen, Durchfall, fortwährender Durst, Fieber, Appetitlosigkeit, Beben im Kopf, in den Seiten, in den Knochen und im Herzen, Phantasiren, schlimme Träume u. a. Als specielle Erscheinungen von Wind nennt M.: Schlucken, Asthma, Wackeln des Kopfes, Seitenschmerzen, Schlaflosigkeit und vieles Phantasiren. Nach Dutt wäre hiermit das Delirium tremens gemeint, doch sind auch die obigen allgemeinen Erscheinungen ähnlich. Verordnet werden Arzneien, Branntwein mit verschie-
c39.8
Gegen Ohnmachten sind im Allgemeinen kalte Besprengungen und Bäder, kühlende Edelsteine wie z. B. der *candrakānta* und Halsketten, Sandel und andere kühlende Salben, Wedeln mit einem Fächer, kalte und wohlriechende Getränke zu verordnen. Bei Schwindel sind Pillen und Arzneien zu geben. Bei Schlagfluss gebe man Salben und Niesemmittel, räuchere den Kranken, steche ihn mit Nadeln in das Fleisch unter den Nägeln, zupfe ihn am Bart und Haar, beisse ihn mit den Zähnen u. dgl.; wenn er durch solche Stimulantien nicht zu erwecken ist, so ist ihm nicht zu helfen (Su. V. Bh. l. c.; S. 4, 9; A. 4, 7; Vṛ. 17).
c39.9
denen Zusätzen, kaltes Wasser bis zur Durststillung getrunken, Milch, Salben, Einreibungen, Bäder, warme Kleidung, Klystiere u. a. Nach Bh. kann man die von Branntwein herrührenden Affectionen nur wieder durch Branntwein heilen, gerade wie bei Brandwunden Brennen und Schwitzmittel zuträglich sind (C. 6, 24; Su. 6, 47; S. 3, 6; 4, 9; A. 3, 6; 4, 7; V. 318 ff.; Bh. 2, 2, 111 ff.; Vṛ. 18).
c39.10
§ 93. Epilepsie. — *Apasmāra*, eig. das Vergessen, entsteht in den Kanälen des Herzens, besonders durch Kummer, Zorn, Gier, Furcht, Freude und andere gemütliche Erregungen, und kündigt sich an durch Verziehen der Augenbrauen, Verdrehen der Augen, Herzklopfen, Taubheit, Ausfluss von Speichel und Schleim aus Mund und Nase, Betäubung, Ohnmacht, Schwindelanfälle, Schwitzen, Flatulenz, Schwäche und andere Erscheinungen. Weiterhin werden nach den Grundsäften vier Arten unterschieden mit den Symptomen: öfterer Wechsel zwischen Besinnungslosigkeit und plötzlicher Wiederkehr des Bewusstseins, oder längere Anfälle gefolgt von längerer Freiheit davon, öfteres Hinfallen, Schaum vor dem Munde, Phantasiren, Stöhnen, Beben, Verbeissen der Zähne, Krümmen der Finger, Durst, Kältegefühl, Schaudern, dem Kranken erscheint alles schwarz, weiss oder feurig u. a. Unheilbar ist alte Epilepsie, ferner *apasmāra* von den drei Grundsäften, oder wenn der Kranke häufig mit den Gliedern zuckt, abgemagert ist, die Augenbrauen emporzieht und die Augen rollt. Die Anfälle treten in Pausen von 10 oder 12 Tagen oder einem Monat oder auch noch öfter auf. Zur Kur gebe man verschiedene Arzneien, besonders Abkochungen in Butter oder Öl, Klystiere, Brech- und Abführmittel, die Galle eines Hundes als Salbe oder Räucherungsmittel, Nasenmittel, lasse zur Ader, bringe den Kranken mit scharfen Mitteln zur Besinnung, brenne ihn u. s. w. Die Behandlung sei ähnlich wie bei Tollheit. Wenn der Anfall vorüber ist, mache man dem Kranken keine Vorhaltungen über das, was er während desselben gethan, sondern suche sein betrübtes Gemüt aufzuheitern (C. 2, 8; 6, 10; Su. 6, 61; S. 6, 10; A. 6, 7; M. 169 f.; V. 337 ff.; Bh. 2, 2, 134 ff.; Vṛ. 21).
c39.11
§ 94. Tollheit und Besessenheit. — Die Tollheit (*unmāda*) heisst in ihrem ersten Stadium *mada* »Rausch, Aufregung« und entsteht auf ähnliche Weise wie *apasmāra*. Allgemeine Symptome sind: Geistesverwirrung, Unruhe, Rollen der Augen, Verzagtheit, unzusammenhängende Reden, ein Gefühl von Leere im Herzen. Weiterhin werden sechs Arten von *unmāda* unterschieden. So kommt von Wind: grundloses Lachen, Weinen, Singen, Tanzen, Gestikuliren, Schaum vor dem Munde, beständiges Umhergehen, Geschwätzigkeit, sich Schmücken mit unpassenden Dingen, Begierde nach Speisen und Übelkeit nach dem Genuss derselben, Abmagerung, die Haut rauh und rotbraun, nach der Verdauung werden die Erscheinungen schlimmer. Von Galle kommt besonders Gewaltthätigkeit, Jähzorn, Angriffslust, Vorliebe für Nacktheit und für Schatten und Bäder u. dgl., von Schleim Verlust des Verstandes und Gedächtnisses, Appetitlosigkeit und Erbrechen, Speichelfluss, Schweigsamkeit, Vorliebe für Einsamkeit, Geilheit, Schläfrigkeit, Unreinlichkeit u. a. Von den drei Grundsäften ist der Zustand unheilbar. Von schmerzlicher Erregung, z. B. über den Verlust des Vermögens oder einer geliebten Frau, entsteht Melancholie mit grundlosem Weinen, Seufzen u. dgl., oder der Kranke singt, lacht, redet durcheinander u. dgl. Von Gift werden die Augen rot, das Gesicht rotbraun, es tritt Schwäche und Bewusstlosigkeit ein. Tödlich ist *unmāda*, wenn der Irre auf den Boden oder in die Höhe blickt, abmagert, kraftlos wird und nicht schlafen kann. Heilbaren Irren gebe man Arzneien, besonders Abkochungen mit Öl und Butter, Purgir- und Brechmittel, Klystiere, Salben, Nasenmittel, Räucherungen oder lasse sie zur Ader. Oder man werfe den Kranken in einen Brunnen ohne Wasser und lasse ihn dort hungern, oder man lege ihn gebunden mit dem Gesicht nach oben in die Sonne, oder man brenne ihn mit glühendem Eisen oder verbrühe ihn mit kochendem Öl oder Wasser oder züchtige ihn mit Peitschenhieben und werfe ihn dann gebunden in eine Grube, oder man sperre ihn in einen dunkeln und leeren Raum ein, oder man erschrecke ihn mit Schlangen, denen der Giftzahn ausgebrochen ist, oder mit zahmen Löwen oder Elephanten, oder man melde ihm den Tod eines Angehörigen, oder die Diener des Königs führen ihn ins Freie und bedrohen ihn mit dem Tode. Neben diesen Gewaltmitteln ist auch von der Aufheiterung des Irren durch freundliche Zusprache die Rede (C. 6, 9; Su. 6, 62; S. 6, 9; A. 6, 6; M. 160—4; Bh. 2, 2, 124ff.; V. 326ff.; Vr. 20).
c39.12
Die schlimmeren Formen des Irreseins werden dämonischer Einwirkung zugeschrieben und daher als Besessenheit (*bhūtonmāda*) bezeichnet. Es werden 8 oder 18 oder 20 oder »unzählige« Dämonen und Götter des Wahnsinns unterschieden, die den Menschen überfallen, wenn er sich gegen die Religion vergeht, allein in einem leeren Hause oder Nachts auf einem Bestattungsplatz weilt u. dgl. Welcher Geist in den Kranken gefahren ist, kann man aus seiner Handlungsweise entnehmen. So ist der von einem Daitya Besessene boshaft, zornmütig, hochmütig, gibt sich für einen Gott aus, liebt geistige Getränke und Fleisch. Der von einem Gandharva Besessene singt und tanzt, schmückt, badet und salbt sich. Der von einem Schlangendämon Besessene hat rote Augen, einen starren Blick, einen krummen und schwankenden Gang, streckt die Zunge heraus, leckt sich die Mundwinkel, liebt Milch, Honig und Süssigkeiten. Der von einem Yakṣa Besessene ist vergnügungssüchtig, geil, verschwenderisch, freigebig, geschwätzig, schwankt im Gehen wie ein Betrunkener. Der von einem Piśāca Besessene ist unruhig, gefrässig, unreinlich, ohne Gedächtnis, läuft umher, reisst sich mit den Nägeln das Fleisch auf, geht nackt. Auch für Besessenheit werden verschiedene Arzneien, zum Einnehmen, als Salben, Nasenmittel, Räucherungsmittel u. dgl. verschrieben, aus Arzneistoffen, die gegen Dämonen wirksam sind, namentlich aber richtet sich die Behandlung auf Begütigung der Dämonen durch verschiedene Spenden, Beschwichtigungsceremonien, Bussen, Gebete, gottesdienstliche Verrichtungen, fromme Schenkungen, Ehrung der Brahmanen u. dgl. Jeder Dämon oder Gott hat seine bestimmten Zeiten, zu denen er sich des Menschen bemächtigt; zu diesen Zeiten soll ihm der Arzt Spenden, bestehend in Milch, Fleisch, Zucker, Branntwein und anderen Nahrungsmitteln, Kleidern, Kleinodien u. dgl. darbringen an dem Ort, wo sich der Dämon aufzuhalten pflegt (C. Bh. V. l. c.; Su. 6, 60; M. 164--8; S. 6, 7 f.; A. 6, 4f.). Über Kinderdämonen vgl. § 50.
§ 94. Gifte und Gegengifte
c39.s1.1
Die Lehre von den Giften und Gegengiften (*kalpa*) bildet einen der acht Hauptteile der Medicin. Nach Vi. 3, 88 soll der König keine Speisen geniessen, ohne dass durch Experimente festgestellt ist, ob sie Gift enthalten. Nach Su. 5, 1, 26 ff. (vgl. S. 1, 8) bestehen diese. Proben darin, dass man verschiedene Tiere von den für den König bestimmten Speisen fressen lässt. Sind dieselben giftig, so gehen die Krähen, die Fliegen und andere Tiere daran zu Grunde, der Kuckuck wird heiser, der Brachvogel närrisch, der Papagei krächzt, der Pfau freut sich, der Affe lässt Kot, beim Rebhuhn verlieren die Augen ihre natürliche Farbe beim blossen Anblick des Giftes. Auch von den todbringenden Umarmungen eines Giftmädchens (*viṣakanyā*) droht dem König nach Su. 5, 1, 4 Gefahr, ein Aberglaube, der besonders aus dem Drama Mudrārākṣasa bekannt und auch in die europäische Litteratur übergegangen ist¹. Daher ist es eine Hauptaufgabe des Hofarztes, den König vor Vergiftung zu bewahren, und er wird besonders mit der Inspection der Küche (*mahānasa*) betraut. Einen Giftmischer soll man an seinen Reden und Geberden zu erkennen suchen. Teils aus solchen Gründen, teils aus der Häufigkeit giftiger Schlangen und gefährlicher Insekten mag die specielle Ausbildung der Toxikologie zu erklären sein.
c39.s1.2
Nach M. gibt es zwei Arten von Gift, *sthāvara*, von unbeweglichen Dingen d. h. Pflanzen und Mineralien, und *jaṅgama*, tierisches Gift. Letzteres bewirkt Schläfrigkeit, Mattigkeit, Abspannung, Hitze, Verdauungslosigkeit, Gänsehaut, Geschwulst, Durchfall; ersteres bewirkt Fieber, Schlucken, Empfindlichkeit der Zähne, Halsweh, Schaum vor dem Munde, Ekel, Asthma und Ohnmacht. Insbesondere entsteht von Wurzelgift Gliederweh, Delirium und Betäubung, von Blattgift Gähnen, Zittern und Asthma, von Fruchtgift Hodenschwellung, Hitze und Appetitlosigkeit, von Blumengift Erbrechen, Flatulenz und Asthma, von giftigen Baumrinden, -saft oder -harz übler Geruch aus dem Munde, Rauheit der Haut und Kopfweh, von Milchsaft Schaum vor dem Munde, Durchfall und Schwere in den Gliedern, von mineralischem Gift Brustschmerzen, Ohnmacht und Hitze im Gaumen. Meist wirken diese Gifte mit der Zeit tödlich. Wenn Jemand von einem vergifteten Pfeil getroffen wurde, so eitert die Wunde sofort und wiederholt, wird schwarz, feucht und sehr übelriechend, das Fleisch schrumpft ein, dazu tritt Durst, Ohnmacht, Fieber und Hitze. Die Wirkungen der Schlangenbisse sind verschieden, rasch tödlich ist der Biss der Hauben- oder Brillenschlange (*darvīkara*). In der Hitze und bei kachektischen Zuständen sind Schlangenbisse besonders gefährlich. Schlimme Symptome sind es, wenn nach einem Einschnitt kein Blut fliesst, von Hieben keine Striemen entstehen, Begiessung mit kaltem Wasser keine Gänsehaut verursacht, eine schwarze und rote Geschwulst an der gebissenen Stelle entsteht, Mundsperre eintritt, Blut aus dem Mund und After fliesst, die Stimme versagt u. a. Schwächer wirkt *dūṣīviṣa* d. h. altes, durch Feuer, Sonne oder Wind ausgetrocknetes, oder durch Gegengift zersetztes oder nicht normales Gift, indem es nie den Tod verursacht, doch Jahre lang nachwirkt und Durchfall, übeln Geruch und Geschmack im Munde und andere Beschwerden, weiterhin Geschwulst an Füssen und Händen, Ohnmacht, Erbrechen, Asthma, Durst, Fieber u. a., in anderen Fällen Tollheit, oder Verstopfung, oder Impotenz, oder Zungenlähmung, oder Lepra und andere Leiden herbeiführt. Eingehend werden auch die Bisse der 16 giftigen Spinnen besprochen, welche verschiedenartige Beulen mit Fieber, Hitze, Durchfall und anderen Symptomen hervorrufen, ferner die Bisse von Ratten und Mäusen, Skorpionen, Stechfliegen, giftigen Fröschen, Fischen und Blutegeln, Hauseidechsen, Hundertfüssen und anderen Insekten, und das angeblich in den Klauen und Zähnen der Tiger, Affen und anderer Tiere enthaltene Gift (M. 429—42). Su. S. A. handeln über die Gifte noch weit ausführlicher. Doch nennt Su. von mineralischen Giften nur *phenāśmabhasman*, ein gerösteter Stein, wohl geröstetes Auripigment, und *haritāla*, Auripigment², S. ausserdem noch *rakta* (Zinnober oder Kupfer?); auch kommen unter den zahlreichen vegetabilischen Giften die jetzt in Indien sehr gebräuchlichen³ Strychnin resp. Brechnuss (*kupiḷu*), Opium (*ahiphena*) und Datura (*dhūstūra*, *unmatta*)⁴ hier noch nicht vor. Dagegen beschreiben diese Autoren auch die Tollwut der Schakale, Hunde, Hyänen, Bären, Panther, Tiger und Wölfe und die von ihren Bissen entstehende Wasserscheu, *jalatrāsa* (Su. 5; S. 6, 40—8; A. 6, 35---8. Vgl. C. 6, 23; Bh. 2, 4, 155 ff.; V. 922 ff.).
c39.s1.3
² S. ausserdem noch *rakta* (Zinnober oder Kupfer?); auch
c39.s1.4
³ Strychnin resp. Brechnuss (*kupiḷu*), Opium (*ahiphena*) und
c39.s1.5
⁴ hier noch nicht vor. Dagegen beschreiben diese
c39.s1.6
Schon die vedische Medicin ist reich an Zaubern gegen Vergiftung, Pfeilgift und die Bisse von Schlangen, Skorpionen und Insekten, und B. 6 enthält einen langen Zauberspruch, den schon Buddha zur Heilung eines von einer schwarzen Schlange (Brillenschlange) gebissenen *bhikṣu* empfohlen haben soll und der auch bei C. S. A. ein Analogon hat, dort aber nur als Begleitspruch bei der Verabreichung von Gegengiften (*agada*) dient⁵. Recepte für solche *agada* geben die medicinischen Werke in grosser Anzahl. Bei vegetabilischen und mineralischen Giften differiren dieselben je nach den Stadien der Giftwirkung (*vega*), deren sieben unterschieden werden. 1. Die Zunge wird schwarz und steif, zugleich tritt Ohnmacht, Zittern, Atembeklemmung, Mattigkeit und Erbrechen ein. Man gebe dem Vergifteten ein Brechmittel, besprenge ihn mit kaltem Wasser und lasse ihn rasch ein *agada*, mit Butter und Honig vermischt, trinken. 2. Zittern, Schweiss, Hitze, Halsweh und, wenn das Gift in den Magen kommt, Brustschmerzen. Man gebe wie vorher ein Brechmittel, dann ein Abführmittel und ein Gegengift. 3. Entzündung des Gaumens, heftige Magenschmerzen, die Augen werden schwach, fahl und geschwollen, und wenn das Gift in die Gedärme kommt, treten Schmerzen, Schlucken, Husten und Kollern im Leibe auf. Man gebe ein Gegengift innerlich und als Nasenmittel und Salbe. 4. Der Kopf wird sehr schwer. Man gebe ein Gegengift mit Öl. 5. Speichelfluss aus dem Munde, Verfärbung, Gelenk- und Leibschmerzen, Störung aller Grundsäfte. Man gebe ein Gegengift in einer Abkochung von Süssholz und Honig. 6. Bewusstlosigkeit und starker Durchfall. Behandlung wie bei Durchfällen. 7. Lähmung der Schultern, des Rückens und der Hüften, und Tod. Nasenmittel (Su. 5, 2, 39—48; A. 6, 35, 11—20). Auch bei Schlangenbissen werden sieben *vega* unterschieden. Es ist oberhalb der gebissenen Stelle ein Verband aus Tuch, Leder oder Bast anzulegen, damit das Gift nicht in den Körper eindringen kann; oder man schneide die Stelle aus und brenne sie, wenn man sie nicht verbinden kann. Aussaugen, Ausschneiden und Ausbrennen der Stelle ist in jedem Fall zweckmässig. Beim Anlegen des Verbandes sind Sprüche herzusagen, wie auch der obige Zauberspruch in B. 6 auf das Verbinden der Wunde Bezug nimmt. Auch Gegengifte, Aderlässe, Brechmittel, Nasenmittel, Salben, Abführmittel, kalte Übergiessungen, Blutegel, Schröpfen mit einem Horn und andere Mittel werden empfohlen. Insektenstiche sind besonders mit Erwärmungen, Pflastern und lauwarmen Übergiessungen zu behandeln, in schweren Fällen ist wie bei Schlangenbissen zu verfahren. Eine von einem wütenden Tier herrührende Wunde ist mit Blutentziehung und heisser Butter zu behandeln, dann bestreiche man sie mit Gegengiften und lasse den Vergifteten alte Butter trinken. Unter den weiteren Mitteln sind die bei Tollheit gebräuchlichen Verordnungen hervorzuheben (C. Su. S. A. Bh. V. l. c.; Vṛ. 68).
c39.s1.7
¹ Vgl. Hertz, Die Sage vom Giftmädchen. Abh. d. philos.-philol. Cl. d. k. bayer. Akad. d. Wiss. XX, 89—166 (München 1893). —
c39.s1.8
² Dutt, Mat. Med. 39. 41. —
c39.s1.9
³ Vgl. Chevers, A Manual of Judicial Jurisprudence in India (Calcutta 1870), 108 ff. —
c39.s1.10
⁴ Dutt l. c. 198. 111. 207. —
c39.s1.11
⁵ Vgl. Hoernle, B. p. 226 f. Anm.; S. 6, 40.
Linked texts (9)
- Suśrutasaṃhitā — Suśruta & Nāgārjuna (siddha/alchemist), Sanskrit
- Aṣṭāṅgasaṃgraha — Vāgbhaṭa, Sanskrit
- Carakasaṃhitā — Agniveśa (Āyurveda) & Caraka, Sanskrit
- Aṣṭāṅgahṛdayasaṃhitā — Vāgbhaṭa, Sanskrit
- Mādhavanidāna (Rugviniścaya) — Mādhavakara, Sanskrit
- Baudhāyanadharmasūtra — Baudhāyana, Sanskrit
- Mudrārākṣasa — Viśākhadatta, Sanskrit
- Viṣṇudharmottarapurāṇa — Sanskrit
- Bhāvaprakāśa — Bhāvamiśra 1550, Sanskrit