Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c4.s2.10
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c4.s2.10
- Language
- German
c4.s2.10
C. Fremde Werke. — Auf die Zeit vor Aśoka bezieht sich ausser der angeführten Angabe des Nearchos über den Gebrauch der Schrift bei den Indern noch das Fragment 36 a des Megasthenes²⁵, in dem von Meilensteinen die Rede ist, welche die Ruheplätze abseits des Weges und die Entfernungen anzeigten. An einer anderen oft besprochenen Stelle²⁶ sagt Megasthenes zur Erklärung des indischen Brauches nach ungeschriebenen Gesetzen Recht zu sprechen, dass die Inder keine γράμματα kennten und alles ἀπὸ μνήμης erledigten. Diese Angabe wird nach der jetzt gewöhnlichen Ansicht dadurch veranlasst sein, dass Megasthenes dem von seinen Gewährsmännern gebrauchten Ausdruck *smṛti* seine erste Bedeutung μνήμη »Erinnerung« beilegte, während jene darunter die *smṛti* genannte heilige Tradition über das Recht oder die Rechtsbücher verstanden, welche nach indischen Grundsätzen nur mündlich durch einen Rechtskundigen interpretirt werden können.
Linked texts (1)
- Ἰνδική — Λούκιος Φλάουιος Ἀρριανός, Ancient Greek