Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c4.s2: § 2. Litterarische Zeugnisse für den Gebrauch der Schrift
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c4.s2
- Language
- German
Contents
- c4.s2.2 — 4 parts
§ 2. Litterarische Zeugnisse für den Gebrauch der Schrift
c4.s2.1
A. Brahmanische Litteratur¹. — Unter den zur vedischen Litteratur gehörigen Werken bietet das Vāsiṣṭha Dharmaśūtra, das nach Kumārila (ca. 750 p. Chr.) ursprünglich einer Schule des Ṛgveda angehörte und jünger als das verlorene Mānava Dharmaśūtra, aber älter als die Manusaṃhitā ist², ein sicheres Zeugnis für den weitverbreiteten Gebrauch der Schrift während der »vedischen« Periode. Es nennt (XVI, 10, 14—15) schriftliche Documente als juristische Beweismittel, und das erste Sūtra ist ein Citat aus der Tradition oder einem älteren Werke. Sodann enthält Pāṇini's Grammatik, welche zu den Vedāṅga gehört, ausser dem erwähnten Worte *yavanānī* die Composita *lipikara* und *libikara* »Schreiber« (III, 2, 21), welche früher gegen die Autorität der Koṣa irrthümlich durch »Inschriftenmacher« übersetzt sind³. Neben diesen ganz vereinzelten sicheren Stellen kommen in der späteren vedischen Litteratur einige technische Ausdrücke vor, wie *akṣara*, *kāṇḍa*, *paṭala*, *grantha* u. a., die als Beweise für den Gebrauch der Schrift herbeigezogen sind. Dieselben sind indessen auch auf andere Weise gedeutet und können in der That sämtlich ohne Beziehung auf die Schrift gedeutet werden⁴. Ebensowenig sind die Argumente bis jetzt allgemein als beweiskräftig anerkannt, welche aus der hohen Entwickelung der Kultur, insbesondere des Handels und der Geldgeschäfte, während der »vedischen« Periode, aus der vollen Entwickelung der Prosa in den Brāhmaṇa, sowie aus der Sammlung, Anordnung, Zählung und Analyse der Vedentexte und den grammatischen, phonetischen und lexikalischen Untersuchungen in den Vedāṅga, für den frühen Gebrauch der Schrift und ihre Verwendung für litterarische Zwecke abgeleitet sind⁵. So wenig das Gewicht mehrerer derselben, insbesondere des ersten und des letzten, zu verkennen ist, so haben sie doch nicht vermocht, allgemeine Geltung zu erringen, wie das bei jedem *argumentum ex impossibili* der Fall sein wird, selbst wenn der Versuch gemacht wird, es durch genauere Specialuntersuchungen zu stützen, als bisher in diesem Falle geschehen ist.
c4.s2.2.1
Wenn die allgemeine Anerkennung dieser Punkte wohl noch längere Zeit auf sich warten lassen wird, so steht zu hoffen, dass der Gebrauch des *argumentum ex silentio*, der Schluss auf Nichtexistenz der Schrift aus ihrer Nichterwähnung, schon jetzt vollständig aufgegeben wird. Derselbe ist schon deshalb unberechtigt, weil der Inder selbst heutigen Tages trotz eines nachweislich sehr langen Gebrauches der Schrift, das geschriebene Wort geringer achtet als das gesprochene, seinen ganzen wissenschaftlichen und litterarischen Verkehr auf mündliche Mitteilung gründet und besonders in wissenschaftlichen Werken die Schrift und MSS. sehr selten erwähnt. Unbeschadet der Verehrung, welche den MSS. als *sarasvatīmukha* »dem Antlitze der Göttin der Rede« gebührt und zu Teil wird, existiren für den heutigen Inder die heiligen Schriften und alle Wissenschaften nur im Munde des Lehrers, dem gegenüber ein geschriebener Text keine Autorität besitzt, und können nur von einem Lehrer, nicht aus MSS., richtig gelernt werden. Noch heute wird bei dem Gelehrten nur die *mukhasthā vidyā* geschätzt, das dem Gedächtnis eingeprägte Wissen. Noch heute nimmt die gelehrte Discussion nur auf das lebendige Wort Rücksicht, und selbst die modernen Dichter wünschen nicht gelesen zu werden, sondern hoffen, dass ihre Poesien ein »Schmuck für die Kehlen der Kenner« (*satāṃ kaṇṭhabhūṣaṇa*) werden mögen. Dieses Verhältnis ist, so weit unsere Beobachtung reicht, in der Vorzeit stets dasselbe gewesen.
c4.s2.2.2
Sein letzter Grund dürfte darin liegen, dass die Anfänge der indischen Wissenschaft, wie die der Poesie, in eine Zeit zurückgehen, in der die Schrift unbekannt war und dass ein System der mündlichen Überlieferung, dessen Spuren sich schon im Ṛgveda finden, vor der Einführung der Schrift fest ausgebildet war. Zahlreiche Spuren des Gebrauches der Schrift oder Erwähnungen derselben sind deshalb in den Werken der Priester- und Gelehrten-Schulen nicht zu erwarten. Es liegt aber natürlich kein Grund vor anzunehmen, dass nicht trotzdem, selbst in der »vedischen« Zeit, MSS. wie jetzt als nebensächliche Hilfsmittel beim Unterricht und sonst gebraucht wurden. Man kann auch die unleugbare Thatsache, dass die *brāhmī lipi* von Phonetikern oder Grammatikern ausgebildet ist, als ein Argument für eine solche Vermutung anführen⁶. Alle diejenigen brahmanischen Werke dagegen, welche, wie die Epen, Puranen, Kāvya, Dramen u. s. w. das wirkliche Leben schildern, oder wie die metrischen Rechtsbücher nicht blos den *dharma*, das heilige Recht, sondern auch den *vyavahāra*, das bürgerliche und Strafrecht, ausführlich lehren, oder wie das Nāṭya-, Nīti- und Kāmaśāstra rein weltliche Gegenstände behandeln, enthalten zahlreiche Erwähnungen der Schrift und schriftlicher Documente aller Art, sowie Zeugnisse für das Vorkommen von MSS. litterarischer Werke.
c4.s2.2.3
Mit Ausnahme der beiden Epen kann man jedoch von keinem der erhaltenen Werke dieser Classen annehmen, dass es vor die Zeit zurückgeht, aus welcher die ältesten indischen Inschriften stammen, und selbst die Zeugnisse der Epen können angefochten werden, da der Text derselben im Einzelnen keineswegs für ein hohes Alter gesichert ist. Für das Rāmāyaṇa hat JACOBI jetzt durch die Abweichungen der verschiedenen Recensionen nachgewiesen, dass der grössere Teil seiner Verse dem ursprünglichen Bestande nicht angehörte⁷. Der Text des Mahābhārata weist zwar, so viel bekannt ist, in den MSS. keine ähnlichen Verschiedenheiten auf, aber eine volle Beglaubigung für die Existenz der Mehrzahl der einzelnen Capitel kann man erst für das 11. Jahrh. p. Chr. liefern⁸. Wenn demnach die Angaben der Epen nur unter Vorbehalt gebraucht werden können, so kann man denselben doch eine bedeutende Altertümlichkeit nicht absprechen. Die Epen gebrauchen, wie der Kanon der alten Buddhisten⁹, für »schreiben, Schrift und Schreiber« nur die alten Ausdrücke *likh*, *lekha* und *lekhaka*, nicht das wahrscheinlich fremde *lipi*. Die wichtigsten Stellen aus den Epen über den Gebrauch der Schrift finden sich in BRW unter den angegebenen Wörtern und unter *lekhana*, vgl. J. DAHLMANN, Mahābh. 185 f. Betreffs der Schrift bei MANU s. den Index in SBE 25 unter »Documents« und über die in den späteren Smṛti erwähnten Urkunden diesen Grundriss, Bd. II, 8, Recht und Sitte, § 35.
c4.s2.2.4
Eine interessante Zusammenstellung von Angaben über MSS. in den Puranen findet sich bei Hemādri, Dānakhaṇḍa, Adhy. 7, p. 544 ff. (Bibl. Ind.). Im Kāmasūtra I, 3, p. 33 wird *pustakavācana*, das Lesen von MSS., unter den 64 Kalā aufgeführt.
c4.s2.3
*B. Die buddhistische Litteratur*¹⁰. — Bedeutend wichtiger als die Zeugnisse der Brāhmaṇen sind die des ceilonesischen Tripiṭaka, welches zahlreiche Stellen enthält, die nicht blos eine Bekanntschaft mit der Schrift, sondern auch den ausgedehnten Gebrauch derselben zur Zeit der Abfassung des buddhistischen Kanon klar bezeugen. *Lekhā*, die Schrift, und *lekhaka*, Schreiber, werden im Bhikkhu-Pācittiya 2, 2 und im Bhikkhunī-Pācittiya 49, erwähnt, und das erstere Werk preist die Schrift als einen ausgezeichneten Zweig des Wissens, der überall hochgehalten wird. Die Jātaka erwähnen wiederholt¹¹ Privatbriefe, sowie officielle Sendschreiben¹². Sie kennen ferner königliche Proclamationen¹³, von denen der Mahāvagga I, 43 gleichfalls ein Beispiel liefert, und sie sprechen von der Aufzeichnung wichtiger Familienangelegenheiten oder wertvoller Lehren der Moral und Regierungskunst auf goldenen Platten¹⁴. Einmal¹⁵ erwähnen sie auch *iṇapaṇṇāni*, Schuldbriefe. Ein Buchstabenspiel, *akkharikā*, kommt wiederholt im Vinayapiṭaka und den Nikāya vor¹⁶, das nach Buddhaghoṣa darin bestand, dass man Buchstaben in der Luft las. Der Pārājika-Abschnitt (3, 4, 4) des Vinayapiṭaka verbietet den buddhistischen Mönchen, Vorschriften »einzuschneiden«, welche angeben, wie man durch bestimmte Arten des Selbstmordes den Himmel oder Reichtum und Ruhm im nächsten Leben erlangen kann. Hieraus folgt zunächst, dass die Asketen der vorbuddhistischen Zeit ihren Laien-Hörern auf Bambus- oder Holztäfelchen eingeschnittene Anweisungen zu dem bei den alten Brāhmaṇen und Jaina so beliebten religiösen Selbstmorde zu geben pflegten, sowie weiter, dass die Bekanntschaft mit der Schrift weit verbreitet war.
c4.s2.4
Endlich bezeugen Jātaka I, 451 und Mahāvagga I, 49¹⁷ die Existenz von Schreibschulen mit einer Methode des Unterrichts und einem Lehrcursus, welche den noch heute gebräuchlichen sehr ähnlich sind. Die erste Stelle erwähnt die hölzerne Schreibtafel (*phalaka*), die auch im Lalitavistara¹⁸ nebst dem *varṇaka* oder Schreibstifte und bei Berūnī¹⁹ vorkommt und noch jetzt in den indischen Elementarschulen gebraucht wird. Die zweite Stelle im Mahāvagga erwähnt die Gegenstände des Elementarunterrichts, *lekhā*, *gaṇanā* und *rūpa*, die nach der Hāthīgumphā-Inschrift vom Jahre 165 der Maurya-Aera auch der König Khāravela von Kaliṅga in seiner Jugend erlernte²⁰. *Lekhā* bedeutet »Schreiben«, *gaṇanā* »Rechnen«, d. h. Addition, Subtraction und das *aṅka*, jetzt *āṁk* genannte Einmaleins, und *rūpa*, wörtlich »Formen«, entspricht der angewandten Arithmetik, den Münz-, Zins- und Lohnrechnungen nebst der elementaren Messkunst. Diese drei Gegenstände des Unterrichts bilden noch jetzt das Trivium der *gāṁṭī niśāl*, *pāṭhśālā*, *lehsaḍ* oder *ṭoll* genannten einheimischen Schulen Indiens.
c4.s2.5
Diese unzweideutigen Angaben des ceilonesischen Kanon sind jedenfalls für die Periode von 500—400 a. Chr. beweiskräftig, vielleicht auch noch für das 6. Jahrhundert²¹. Ihre Altertümlichkeit ergibt sich auch daraus, dass alle für »schreiben, Schrift und Schreiber« gebrauchten Ausdrücke, *chindati*, *likhati*, *lekha*, *lekhaka*, *akkhara*, sowie die erwähnten Schreibmaterialien, Holz oder Bambus, *paṇṇa* oder Blätter, und *suvaṇṇapaṭṭa*, Goldplatten, auf die älteste Schreibmethode, das Einritzen der Zeichen in harte Gegenstände, hinweisen. Jede Spur des Gebrauches von Tinte fehlt, trotzdem dass derselbe, wie die Angabe des Nearchos über ἐν σινδόσι λίαν κεκροτημέναις geschriebene Briefe²² andeutet, schon im 4. Jahrh. a. Chr. vorgekommen sein muss, und dass eine Inschrift mit Tinte auf der inneren Seite des Deckels zu dem Reliquiengefässe aus dem Stūpa Nr. III zu Andher vorhanden ist²³, die vielleicht noch dem 3. Jahrh. a. Chr. angehört. Ebenso fehlen, wie in den Epen, die Wörter *lipi*, *libi*, *dipi*, *dipati*, *dipapati*, *lipikara* und *libikara* für »Schrift oder Inschrift«, »schreiben« und »Schreiber«, von denen die ersten sechs in den A. Ed., die letzteren beiden bei Pāṇini vorkommen. *Dipi* und *lipi* gehen wahrscheinlich zunächst auf das altpersische *dipi* zurück, welches erst nach der Eroberung des Panjab durch die Achaemeniden um 500 a. Chr. nach Indien gekommen sein kann und später zu *lipi* verändert wurde²⁴.
c4.s2.6
²¹ Oldenberg, Vinayapit., 1, XXXIV ff.; M. Müller, SBE, 10, XXIX ff.; B.IS, III, 15 ff.
c4.s2.7
²² Strabo XV. 717.
c4.s2.8
²³ Cunningham, Bhilsa Topes, p. 349, Pl. 30, 6.
c4.s2.9
²⁴ Westergaard, Zwei Abhandl. 33, B.ESIP 2, 5, Note 2.
c4.s2.10
C. Fremde Werke. — Auf die Zeit vor Aśoka bezieht sich ausser der angeführten Angabe des Nearchos über den Gebrauch der Schrift bei den Indern noch das Fragment 36 a des Megasthenes²⁵, in dem von Meilensteinen die Rede ist, welche die Ruheplätze abseits des Weges und die Entfernungen anzeigten. An einer anderen oft besprochenen Stelle²⁶ sagt Megasthenes zur Erklärung des indischen Brauches nach ungeschriebenen Gesetzen Recht zu sprechen, dass die Inder keine γράμματα kennten und alles ἀπὸ μνήμης erledigten. Diese Angabe wird nach der jetzt gewöhnlichen Ansicht dadurch veranlasst sein, dass Megasthenes dem von seinen Gewährsmännern gebrauchten Ausdruck *smṛti* seine erste Bedeutung μνήμη »Erinnerung« beilegte, während jene darunter die *smṛti* genannte heilige Tradition über das Recht oder die Rechtsbücher verstanden, welche nach indischen Grundsätzen nur mündlich durch einen Rechtskundigen interpretirt werden können.
c4.s2.11
²⁵ C. Müller, Fragm. Hist. Graec. 2, 430.
c4.s2.12
²⁶ Fr. 27, op. cit. 421 f., vgl. Schwanbeck, Megasthenes, p. 50, n. 48; M.M.HASL, 515. B.ESIP 2, p. 1; I.IA 2, II, 724; Weber, Ind. Skizzen, 131 f.
c4.s2.13
Zu den Zeugnissen, die sich auf die älteste Zeit beziehen, gehört auch die Angabe des Curtius, nach welcher die Inder auf Baumbast schrieben²⁷.
c4.s2.14
¹ B.IS III, 5 f.; M.M.HASL 497 ff.; I.IA 2, 1, 1009 ff.; B.ESIP 2, 1 ff.; Weber, Ind. Streifen 3, 348.
c4.s2.15
² SBE 14, XVII ff.
c4.s2.16
³ M.M.RV 2, 4, p. LXXII.
c4.s2.17
⁴ M.M.-HASL 521, Goldstücker, Mānava Kalpasūtra, Intr. p. 14 ff.; W.IS 5, 16 ff., M.M.RV 2, vol. 4. LXXII ff.
c4.s2.18
⁵ Whitney, Or. and Ling. St. 82; J.AOS 6, 563; Benfey, ZDMG 11, 347; Böhtlingk, Bull. Pet. Akad. 1859, 347. Pischel und Geldner, Vedische Studien, XXIII, XXVI; J. Dahlmann, D. Mahabh. 185, dagegen M. Müller, RV 4, 1. cit., Weber, IS, 5, l. cit.
c4.s2.19
⁶ S. u. S. 18.
c4.s2.20
⁷ Jacobi, Das Rāmāyaṇa, p. 3 ff.
c4.s2.21
⁸ Kirste in B.IS II, 27 ff.
c4.s2.22
⁹ S. u. S. 5.
c4.s2.23
¹⁰ B.IS III, 7—15; Oldenberg, SBE, 13, XXXII ff.; D’Alwis, Introd. to Kaccayana’s Grammar, XXVI, CXV f., 73—101, Weber, Ind. Str. 2, 337 ff.
c4.s2.24
¹¹ Fausböll, J. 1, 451, 4, 169, 5, 458.
c4.s2.25
¹² J. 2, 89, 173; 3, 4.
c4.s2.26
¹³ J. 4, 257.
c4.s2.27
¹⁴ J. 2, 371; 381; 4, 7; 5, 59, 125.
c4.s2.28
¹⁵ J. 4, 256.
c4.s2.29
¹⁶ Cullavagga 1, 13, 2, Brahmajāla-Sutta 1, 14, vgl. Sumaṅgala-vilāsinī, p. 86.
c4.s2.30
¹⁷ Wiederholt im Bhikkhu-Pācittiya 65, 1.
c4.s2.31
¹⁸ P. 143, vgl. BOR 1, 59.
c4.s2.32
¹⁹ India 1, 182, Sachau.
c4.s2.33
²⁰ Actes VI. Congrès Int. Or. 3, 2, 154.
c4.s2.34
²⁷ Hist. Alex. VIII, 9, vgl. C. Müller, l. cit., M.M.HASL, 515. [^1] B.IS III, 33—54. — [^2] B.ASWI No. 10, p. 39. — [^3] C.MG, Pl. 10, 2. — [^4] S. u. § 16, C. — [^5] S. u. § 16, B. — [^6] S. u. § 4, A. — [^7] Vgl. B.IS III, 39 f. und unten § 16, C. — [^8] S. u. § 16, C. — [^9] S. u. § 16 D. — [^10] B.ASRSI I, 115. — [^11] C.CAI, Pl. II, 18; Taf. II, C. I. — [^12] Wenn nach C.CMI, 27, worauf mich A. V. Smith aufmerksam macht, auch einige Münzen des Mihirakula linksläufige Legenden zeigen, so wird das dem Einflusse der sassanidischen Münzen zuzuschreiben sein, die M. copirt. — [^13] Tafel II, C. XIII—XVII. — [^14] C.CAI, 38 f. — [^15] C.CAI, Pl. 2—3. — [^16] WZKM, 9, 65. — [^17] S. u. § 8. — [^18] S. u. § 9, B. 4.
c4.s2.35
§ 3. Die paläographischen Zeugnisse¹. — Mit den litterarischen Zeugnissen, die den weit verbreiteten Gebrauch der Schrift für das 5. Jahrhundert, ja vielleicht noch für das 6. feststellen, stimmen die Ergebnisse der paläographischen Untersuchung der ältesten Inschriften vollständig überein. Die Charactere der A. Ed., welche zunächst ins Auge zu fassen sind, beweisen ganz deutlich, dass die Schrift im 3. Jahrh. a. Chr. keine neue Erfindung war. Die Edicte sind nicht in einem einheitlichen Alphabete geschrieben. Alle Buchstaben, mit Ausnahme von *U*, *jha*, *ña*, *ṇa*, *ṭha*, *ṇa*, *tha* und *na*, haben mehrere oft stark abweichende Formen, die teils local geschieden, teils cursiv sind. Die Zahl der Varianten steigt mitunter bis zu neun oder zehn. So bietet z. B. T. II. 1—2. II—XII für *A*—*Ā* neun Formen, von denen die acht wichtigsten hier neben einander gestellt werden mögen.
c4.s2.37
Das erste Zeichen hat mit dem letzten kaum mehr eine Ähnlichkeit. Die Reihenfolge zeigt dagegen ihre Zusammengehörigkeit und Entwickelung sehr deutlich. Die ersten sieben verdanken ihre Entstehung teils einer Vorliebe für Winkel und teils einer Vorliebe für Curven — widersprechenden Neigungen, welche in der Bildung der Formen anderer Buchstaben der Taf. II, wie *gha*, *ḍa*, *ḍa*, *la* u. s. w., zum Ausdruck kommen. Die Zeichen 1—3 sind durch die erste Neigung entstanden, 6—7 durch die letztere. Nr. 4—5 zeigen den Übergang vom Winkel zur Curve und Nr. 8 ist cursiv aus Nr. 6 gebildet. Diese acht Zeichen finden sich keineswegs in allen Versionen der A. Ed., sondern sind folgendermassen local verteilt. Die winkligen Formen, 1—3, kommen nur im Süden, in Girnār, Siddapur, Dhauli und Jaugada, neben Nr. 4—7 vor, wobei zu beachten ist, dass die letzteren in Girnār und Siddapur in der Minorität, in Dhauli und Jaugada dagegen in der Majorität sind. In den Versionen nördlich von der Narmadā oder dem Vindhya erscheinen meist nur Nr. 4—7, in Kālsi aber daneben häufig Nr. 8, wie auch selten in Rāmpūrva. Für *A*—*Ā* scheint demnach eine specifisch südliche Form vorhanden zu sein, die zugleich die unzweifelhaft ältere ist. Dieser Schluss wird durch die nächst verwandten Inschriften bestätigt. Die Reliquiengefässe von Kolhapur² und Bhaṭṭiprolu, T. II. C. XIII—XVI, die älteste Andhra-Inschrift vom Nānāghāt, T. II. C. XXIII—IV, zeigen wieder winklige *A*—*Ā*, sei es ausschliesslich, sei es zusammen mit den Mischformen, während die zahlreichen Inschriften weiter nördlich auf den Stūpa von Sānci und Bharahut, T. II. C. XVIII—XX, auf den Münzen des Agathokles und in der Nāgārjunī-Höhle, T. II. C. XVII, nur Rundformen oder gemischte bieten. Eine Ausnahme in Mahābodhi-Gayā³ erklärt sich wohl dadurch, dass auch Pilger aus dem Süden an dem berühmten Wallfahrtsort ihre Schenkungen verewigten. Ähnliche Unterschiede zwischen nördlichen und südlichen Formen kann man bei *kha*, *ja*, *ma*, *ra* und *sa* beobachten⁴, und dieselben fallen um so mehr ins Gewicht, da die Umstände, unter denen die Edicte eingemeisselt wurden, dem Gebrauche von Localformen ungünstig waren⁵. Die Existenz von Localformen deutet aber stets auf einen langen Gebrauch des Alphabetes, in dem sie nachweisbar ist.
c4.s2.38
Ebenso bedeutsam ist das Vorkommen von anscheinend oder wirklich weiter entwickelten und cursiven Typen, die zum grossen Teile in den späteren Inschriften constant sind oder doch wieder auftreten. Die nachstehende Eindruckstafel enthält in den mit *A* bezeichneten Zeilen eine Zusammenstellung der wichtigsten modern aussehenden Formen der Grundzeichen aus den A. Ed. und in den mit *B* bezeichneten Zeilen die entsprechenden aus späteren Inschriften.
c4.s2.40
Vier unter denselben, Nr. 2, 7, 10, 21, sind, wie sich später zeigen wird⁶, in Wirklichkeit archaisch, die übrigen dagegen teils secundäre, teils tertiäre Cursivformen. Zu den letzteren gehören insbesondere Nr. 4, 8, 11, 15, 19.
c4.s2.41
Unter den Buchstaben aus den späteren Inschriften in *Z. B.* finden sich Nr. 9, 11, 12, 19 zuerst in den Inschriften (der Nāgārjunī-Höhlen) des Grosssohnes des Aśoka, Daśaratha, Nr. 2, 6—8, 10, 13—16, 21 zuerst in Khāravela's Inschrift von Hathigumphā und den ältesten Andhra-Inschriften von Nasik, Nr. 1, und Nānāghāt, sowie in der ältesten Mathurā-Inschr., die sämtlich der Periode von ca. 170—150 a. Chr. angehören, und Nr. 1, 3, 22 zuerst in den späteren Kuṣana-Inschriften von Mathurā und in den Andhra- und Ābhīra-Inschriften von Nasik des 1.—2. Jahrh. p. Chr. Sporadisch erscheint auch das sogenannte *Serif*, die kurze Begrenzungslinie oder Verdickung am oberen Ende der Verticalstriche, welche für die späteren Alphabete so charakteristisch und folgenreich wird⁷. Häufig finden sich die in den späteren Inschriften gebräuchlichen, aufwärts gebogenen *ā*- und *e*-Striche, das cursive runde *i*, sowie seltener der spätere gerade *o*-Strich, und einmal ein *o* mit der Schlinge⁸. Endlich steht der Anusvāra mitunter, wie später, über dem Buchstaben, nach dem er gesprochen wird⁹.
c4.s2.42
Die Existenz von localen Varianten, sowie von sehr zahlreichen cursiven Nebenformen beweist auf jeden Fall, dass die Schrift der Edicte eine lange Geschichte gehabt haben muss und dass sie sich in einem Übergangsstadium befindet. Möglicherweise ist der häufige Gebrauche von späteren Cursivformen dadurch zu erklären, dass zur Zeit Aśoka's verschiedene, teils altertümlichere, teils weiter entwickelte Alphabete im Gebrauch waren, und dass die Schreiber (wie in späteren Inschriften auch geschieht) aus Nachlässigkeit die Lapidarschrift mit den ihnen geläufigeren Cursivzeichen vermischten. Hiefür kann man die oben, S. 1, besprochene Überlieferung aus dem Dṛṣṭivāda verwerten, der zufolge schon in früher Zeit eine grössere Anzahl von Alphabeten in Indien gebraucht oder bekannt war. Die Vermutung, dass ein oder mehrere stark cursive Schriftarten schon im 3. Jahrhundert existirten, würde zur Gewissheit werden, wenn es sich nachweisen liesse, dass das Wort *seto* »der weisse (*Elephant*)«, welches in Dhauli am Ende von Edict VI zur Erklärung des über der Mittelcolumne stehenden Reliefs nachgetragen ist, zugleich mit den vorstehenden Edicten eingemeisselt wurde. *Seto* zeigt die Typen, welche in den Kuṣana- und Gupta-Inschriften erscheinen¹⁰. Obschon es schwer verständlich ist, wie man später dazu gekommen sein sollte, die Erklärung des Reliefs nachzutragen und bei der Nachfügung genau die Linie der Buchstaben des Edicts einzuhalten, so bleibt doch die Möglichkeit der letzteren Annahme nicht ausgeschlossen.
c4.s2.43
Einen Beitrag zu der Vorgeschichte der ältesten Brāhmī liefert die Münze von Eran¹¹, deren Legende linksläufig ist. Dieselbe zeigt das alte *sa* mit dem geraden Seitenstriche, aber das spätere *ma* mit rundem Aufsatze und ein nach links gedrehtes *dha*. Sie stammt deshalb wahrscheinlich aus der Zeit, als die Brāhmī sowohl von rechts nach links, als auch umgekehrt geschrieben wurde. Selbst wenn man in Betracht zieht, dass altertümliche Normen und Formen sich auf Münzen oft sehr lange erhalten, wird man Cunningham (op. cit. 101) beistimmen müssen, der die Münze für älter als die Periode der Maurya-Dynastie hält, und, wenn nicht ca. 400 a. Chr., so doch die zweite Hälfte des 4. Jahrhunderts, als die Zeit ihrer Prägung anzusetzen haben. Der Maurya-Periode liegt die Zeit der Boustrophedon-Schrift wahrscheinlich etwas voraus, da die Edicte nur in dem scheinbar umgedrehten *O* von Jaugada und Dhauli und dem sporadisch vorkommenden *dha* von Jaugada und Delhi-Sivalik schwache Spuren der einstigen Richtung nach links aufweisen. Hier sind auch die beiden Siegel aus Patna zu erwähnen, die beide älter als die Zeit der Maurya sein werden, C.ASR, 15, Pl. 3, 1—2. Das erste mit der Inschrift *Nadaya* für *Naṃdāya* »(Siegel) der Nandā« zeigt *da*, und das zweite mit der Inschrift *Agapalasa* für *Aṁgapâlassa* »(S.) des Aṅgapāla«, zeigt *A* in der Stellung der linksläufigen Schrift. Bedeutend wichtigere Aufschlüsse über die Vorgeschichte der Brāhmī liefert das schon erwähnte Drāviḍa-Alphabet der Reliquiengefässe von Bhaṭṭiprolu¹³. Dasselbe enthält neben vielen Buchstaben, die mit den südlichen Typen der A. Ed. stimmen, 1) drei Zeichen *dh*, *d* und *bh* in der ursprünglichen Stellung der linksläufigen Schrift, 2) drei Zeichen, *c*, *j* und *ṣ*, die älter als die entsprechenden der A. Ed. und der Münze von Eran sind, und 3) zwei Zeichen, *l* und *ḷ*, die von den gewöhnlichen Buchstaben unabhängig und aus einer älteren Vorlage abgeleitet sind. Endlich 4) hat es eines der alten Grundzeichen, *gha* ausgeworfen und durch eine Neubildung aus *ga* ersetzt. Die Gründe für die Behauptungen unter 2—3 sind in dem nächsten Paragraphen genauer angegeben. Sind die Behauptungen selbst aber richtig, so ist die Folgerung unabweislich, dass (was immer das Alter der Inschriften sein mag) das Drāviḍa-Alphabet sich lange vor der Zeit der Prägung der Eran-Münze, also spätestens im 5. Jahrh. a. Chr vom Hauptstamme der *brāhmī lipi* abgetrennt haben muss.
c4.s2.44
Hiemit kommen wir in die Periode, für welche der ceilonesische Kanon der Buddhisten den allgemeinen Gebrauch der Schrift in Indien bezeugt, ohne jedoch den Namen des verwendeten Alphabetes zu nennen. Es liegt deshalb nahe, zu vermuten, dass die den alten Buddhisten bekannte Schrift eine Form der Brāhmī gewesen sei, und für diese Ansicht sprechen noch einige andere Thatsachen. Zunächst hat es sich jetzt herausgestellt, dass die Brāhmī auch in der ältesten Zeit selbst im Nordwesten von Indien allgemein gebraucht wurde und dass sie von jeher in der That die eigentliche nationale Schrift aller Inder war¹⁴. In den Ruinen von Taxila, jetzt Shah-Deri im Panjab sind Münzen gefunden, welche nach dem alten indischen Münzfusse geprägt sind, und von denen einige die ältesten Formen der Kharoṣṭhī, die Mehrzahl aber die ältesten Typen der Brāhmī (teils allein, teils in Verbindung mit Kharoṣṭhī) zeigen¹⁵. Dieselben sind deshalb keinesfalls jünger als das 3. Jahrh. a. Chr. Vielleicht stammen sie sogar, wie Cunningham meint, aus bedeutend älterer Zeit, ca. 400 a. Chr. Eine Anzahl derselben ist sicher von *negamā* oder Gilden der *Dojaka* oder *Dujaka*, der *Tālimata* und der *Atakatakā* (?) geprägt, während eine mit der Inschrift *Vaṭasvaka* wahrscheinlich von der nach dem *vaṭa*, Ficus religiosa, benannten Unterabteilung des Stammes der *Aśvaka* (*Assakenoi*) herrührt. Diese Funde beweisen, dass die Brāhmī wenigstens schon im 3. Jahrh. a. Chr. im Panjab neben der Kharoṣṭhī im volkstümlichen Gebrauche war. Für eine noch frühere Zeit wird dasselbe Verhältnis der beiden Alphabete erwiesen durch Rapson's Entdeckung von persischen *Sigloi*, welche teils Buchstaben der Kharoṣṭhī, teils der Brāhmī tragen¹⁶. Diese Münzen sind wahrscheinlich noch zur Zeit der Achämeniden-Herrschaft über das Panjab, also vor 331 a. Chr., im Umlauf gewesen.
c4.s2.45
Sodann wird Taylor's Ansicht immer wahrscheinlicher, der zufolge die Kharoṣṭhī erst nach der Eroberung des Panjab durch die Achämeniden, welche um 500 a. Chr. stattfand, aus den späteren aramäischen Zeichen entwickelt ist¹⁷. Und es wird immer schwieriger, die von A. Weber, E. Thomas und A. Cunningham ausgesprochene Vermutung abzuweisen, dass die Principien der schon entwickelten Brāhmī für die Ausbildung der Kharoṣṭhī benutzt sind¹⁸. Die Kharoṣṭhī ist nach dem, was bis jetzt bekannt ist, neben der Brāhmī das einzige Alphabet, auf welches sich die Angaben der Buddhisten beziehen könnten. Da die Kharoṣṭhī selbst in Gandhāra nur eine secundäre Schriftgattung ist, deren Entstehung erst in das 5. Jahrhundert fällt, so kann sie nicht gemeint sein, und die Brāhmī bleibt allein übrig.
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- Ἰνδική — Λούκιος Φλάουιος Ἀρριανός, Ancient Greek
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- Kalsi
- Siddapur
- Mathurā inscription (No. 60) — Prakrit