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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c6.s4.2

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c6.s4.2

Language
German

c6.s4.2

§ 18. Die letzten vier Typen von Taf. II. — Ausser für die Inschr. Daśaratha's (C. XVII), die wahrscheinlich (§ 16, A) noch dem Ende des 3. Jahrh. angehören, kann man nur noch für die des Cetakönigs Khāravela von Kaliṅga (C. XXI—II) und die der Andhrakönigin Nāyanikā (C. XXIII—IV) in der Nānāghāt-Höhle annähernde Zeitbestimmungen geben. Khāravela's Inschr. muss nach ihrem Datum »165 der Zeit der Muriya- oder Mauryakönige« zwischen 157—147 a. Chr. verfasst sein¹ und dieselbe giebt zugleich eine ungefähre Bestimmung des Alters der Nānāghāt-Inschr. Denn nach Z. 4 leistete Khāravela im 2. Jahre seiner Regierung einem westlichen Könige Sātakaṇi Beistand. Wahrscheinlich ist dieser Sātakaṇi der erste des Namens in den Listen der Purāṇa und derjenige, dessen mit Unterschrift versehenes Bild sich in der Nānāghāt-Höhle findet. Das Datum der Inschr., welche während der Regentschaft seiner Wittwe Nāyanikā verfasst wurde, kann deshalb nicht weit von 150 a. Chr. entfernt liegen². Bei den Inschr. Dhanabhūti's auf dem Toraṇa von Bharahut (C. XVIII), »während der Regierung der Śuṅga«, den Pabhosa-Inschr. (C. XIX) und den ältesten aus Mathurā (C. XX), deren Schrift oben, § 15, 5, unter dem Namen »Śuṅga-Typus« zusammengefasst ist, sind im wesentlichen nur Schätzungen nach paläographischen Indicien möglich. Nach ihrer augenscheinlich nahen Verwandtschaft teils mit dem jüngeren Maurya-Typus und teils mit dem Kaliṅga-Typus gehören die Zeichen von C. XVIII—XIX vermutlich dem 2. Jahrh. a. Chr. an, während die Verlängerung des Verticalstriches von *A*—*Ā* (1—2, XX), der breite Rücken von *śa* (37, XX), das cursive *la* (41, XX) und das nach links gekrümmte suffigirte *ra* in *dra* (42, XX) auf eine spätere Zeit, etwa das 1. Jahrh. a. Chr., deuten.

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