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Die Kosmographie der Inder nach den Quellen dargestellt c7.s2.t45.48

Die Kosmographie der Inder nach den Quellen dargestellt c7.s2.t45.48

Language
German

c7.s2.t45.48

Wer eine Kuh getötet hat, wird 100000 Jahre in Mahāvīci gepeinigt, ein Brāhmaṇemörder und ein Landräuber in der sehr heissen Hölle Tāmrakumbha bis zu einem grossen Weltende. Der Mörder von Frauen, Kindern und Greisen wird in Raurava gequält, solange vierzehn Indra regieren. Wer Häuser, Länder usw. brandschatzt, wird in Mahāraurava ein Kalpa lang gebrannt. Der Dieb soll nach Tāmisraka fallen, wo er von den Knechten Yama's viele Kalpa hindurch mit Spiessen usw. zerrissen wird; in Mahātāmisraka wird er von Schlangen, Wassertieren usw. gepeinigt. Solange die Erde steht, werden Muttermörder usw. im Schwertblätterwalle (Asipatravaṇa) und in der Hölle Karambhavālukāḥ bestraft, viele Kalpa hindurch. Wer hier auf Erden einen Menschen verbrannt hat, der wird dort von glühendem Sande usw. (vālukādibhiḥ) wieder gebrannt. In Kākola geniesst einer Würmer und Kot, der auf Erden allein leckere Speise genossen hat, in Kuṭṭala einer Blut und Urin, der hier die Vollziehung der fünf Opfer aufgab, in Sudurgandha einer Blut, der hier verbotene Speise zu sich nahm. In Tailapāka wird der wie Sesamkörner ausgepresst, wer hier andere gequält hat, desgleichen wer der dort gebraten, der seine Schutzbefohlenen getötet hat. In Nirucchvāsa wird der gepeinigt, der Geschenke vernichtete oder an einem Feste Flüssigkeiten (rasa) verkaufte, in Vajrakaṭāha und Mahāpāta der Unwahre, in Mahājvāla der Bösgesinnte und in Krakaca jene, der unerlaubten Verkehr gepflogen haben. Wer die Kasten vermengt, kommt nach Guḍapāka und wer es auf die Schwächen anderer absieht. Wer Lebewesen getötet hat, kommt nach Kṣārahraḍa; wer Land geraubt, nach Kṣuradhāra; wer Kühe und Gold geraubt nach Ambariṣa; wer Bäume vernichtet hat, nach Vajraśastraka; wer Honig geraubt hat, kommt nach Paritāpa; wer das Vermögen anderer weggenommen hat, nach Kālasūtra. Wer ständig Fleisch isst, kommt nach Kaśmala; wer keine Mehlklöse darbringt, nach Ugragandha; wer von Bestechung lebt, nach Durdhara und ebenso diejenigen, die sich an der Festnahme von Gefangenen ergötzen; nach Mañjūṣa, Loha und Apratiṣṭha, wer die Tradition tadelt; nach Pūtivaktra wer falsches Zeugnis gibt und nach Pariluṇṭha, wer Geld raubt. Nach Karāla kommt jener, der Kinder, Weiber und Greise tötet und den Brāhmaṇen Leid zufügt; nach Vilepa der Brāhmaṇe, der Schnaps trinkt und nach Mahāpreta, wer andere verletzt. Der Mann, der Ehebruch verübt, kommt auf einen glühenden eisernen Felsen (jvalantī ayasī śilā) und das unzüchtige Weib, das zu mehreren Männern geht, muss den Śālmalī-Baum umarmen¹). Denen, die fremde Weiber anschauen, werden die Augen zerschnitten. Die zu Müttern, Töchtern usw. in unsittlicher Absicht gehen, werden auf einen Haufen glühender Kohlen geworfen. Diebe werden mit Messern zerschnitten, und der Fleischesser muss sein eigenes Fleisch geniessen.