Die Kosmographie der Inder nach den Quellen dargestellt c7.s2.t47.6
Die Kosmographie der Inder nach den Quellen dargestellt c7.s2.t47.6
- Language
- German
c7.s2.t47.6
Das östliche Tor, mit Flaggen geschmückt, mit allen möglichen Edelsteinarten verziert und mit dem Gesang und Tanz von Gandharva und Apsaras erfüllt, dient nur Göttern, Ṛṣi, Yogin, Gandharva, Siddha, Yakṣa, Vidyādhara und Visarpin (?) zum Eintritt. Das nördliche Tor, mit Schellen, Wedeln und Sonnenschirmen versehen, mit mannigfachen Juwelen geschmückt, von den Tönen der Leier und Flöte ¹), Liedern und Gebeten wiederhallend und mit Asketenscharen angefüllt, die den Ṛg-, Yajur- und Sāma-Veda rezitieren, ist bestimmt für jene Gerechten, die das Gelübde der Wahrheit hielten, im Sommer Wasser und im Winter Feuer spendeten, Erschlaffte massierten, freundliche Reden führten, Freigebigkeit übten, Helden waren, Vater und Mutter achteten, den Brāhmaṇen gehorchten und ihre Gäste ehrten. Das westliche Tor ist mit Juwelen verziert, hat eine Treppe aus bunten Edelsteinen, ist mit Spießen versehen, ertönt von dem Schalle der Pauken, Muschelhörner und Trommeln und den frohen Gebeten (maṅgala) der Scharen der Vollendeten. Durch dieses Tor treten nur jene ein, die die Liebe zu Śiva besitzen, an allen heiligen Plätzen gebadet und die fünf Feuer verehrt haben, die Männer, die auf der Wanderung oder auf dem Berge Kālañjara gestorben, im Feuer umgekommen sind, den Hungertod durch Fasten gefunden haben, und jene, die für ihre Herren, ihre Freunde oder die Menschen im Schlachtgetümmel gefallen sind. Das südliche Tor ist schrecklich und erregt Angst bei allen Wesen. Es erschallt von Wehgeschrei, ist in Finsternis gehüllt, mit scharfen Spitzen und Dornen versehen. Hier sind Skorpione, Schlangen, Insekten mit diamantenen Stacheln (vajrakiṭa), reissende Tiere wie Wölfe, Tieger, Bären, Löwen und Schakale, Hunde, Katzen und Geier mit feuerigem Atem. Es dient allen Bösewichtern zum Eintritt, die Todsünden begangen, die z. B. Brāhmaṇen, Kühe, Kinder, Greise, Kranke, Schutzbefohlene, arglos Vertrauende, Weiber, Freunde und Wehrlose getötet, unerlaubten Geschlechtsverkehr geübt und fremdes Gut geraubt, Pfänder unterschlagen, sich als Giftmischer oder Brandstifter betätigt, fremdes Land, Haus, Bett, Kleidung und Schmuck gestohlen haben, grausam gegen die Schwächen anderer gewesen sind und die Unwahrheit gesagt, grosses Leid über Dörfer, Städte und Länder gebracht, Falschzeugen gestellt und Mädchenhandel betrieben, unerlaubte Speisen genossen, mit Tochter oder Schwiegertochter in unerlaubtem Geschlechtsverkehr gelebt und Injurien gegen ihre Eltern ausgesprochen haben.