Die Kosmographie der Inder nach den Quellen dargestellt c8.s5.t9.14
Die Kosmographie der Inder nach den Quellen dargestellt c8.s5.t9.14
- Language
- German
c8.s5.t9.14
Wenn man diese Tabelle mit den Angaben des Aṅguttara-Nikāya 1 S. 213, 4 S. 252 ff. vergleicht, ergibt sich, dass beide in einem ganz bestimmten Verhältnis zu einander stehen. Nach den Angaben des Aṅguttara-Nikāya soll die Lebensdauer der Cāturmahārājika-Götter 500 Jahre betragen; da nun ein Tag dieser Götterklasse gleich 50 Menschenjahren ist, so ist das Alter derselben 9 000 000 Menschenjahre. Nimmt man diesen Zeitraum nun als die Dauer eines Tages in Saṃjīva und multipliziert die Zahl mit 500, so ergibt sich als Lebensdauer der Bewohner der ersten Hölle 162 000 Kela von Menschenjahren. Genau stimmt die Rechnung bei der folgenden Hölle. Das Lebensalter der Trāyastriṃśa beträgt nämlich 36 000 000 Menschenjahre, gleich einem Tag in Kālasūtra; denn diese Götter sollen nach Angabe des Textes 1000 Jahre leben, in denen ein Tag gleich 100 Menschenjahren ist. Es ergibt sich als Lebensdauer der Verdammten in Kālasūtra 36 000 000 × 360 × 1000 = 1 296 000 Kela von Menschenjahren, was also mit der Angabe Hardy's vollständig übereinstimmt. Ebenso stimmt die Lebensdauer der Verdammten in Saṃghāta, wobei die Lebensdauer der dritten Götterklasse, der Yāma, als ein Tag in dieser Hölle angesetzt wird. Ungenau sind die Zahlen für Raurava und Mahāraurava, mit Beziehung auf die entsprechenden Götterklassen. Die Lebensdauer in ersterer ist nämlich das achtfache der von Saṃghāta (statt der korrekten Zahl 8 Prakoṭi 5 888 000 Kela); wie man zu der Angabe für Mahāraurava kommt, weiss ich nicht (korrekt müsste es heissen 66 Prakoṭi 3 552 000 Kela). Ganz genau ist aber wieder die Angabe für Tāpana. Interessant ist, dass für die Hölle Pratāpana keine Angabe gemacht, insofern also nur eine Siebenzahl der Höllen angenommen wird. Vereinfacht man nun die oben angegebene Liste, indem man sie in der angegebenen Weise in die Hauptfaktoren zerlegt, so ergibt sich folgendes. Das Lebensalter beträgt in:
Cites (2)
- Uposathasutta — Pāli
- Vitthatūposathasutta — Pāli