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Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c4.s5.46

Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c4.s5.46

Language
German

c4.s5.46

Wenn die Zerlegungen, deren Indicien im Sâmaveda bisher erörtert worden sind, stets auf unabhängige Lieder führten, so muss endlich noch gefragt werden, wie sich der Sv. zu der Annahme von Strophentheilungen in den Liedern des neunten Buches verhält, welche als einheitliche Lieder bestehen bleiben. Mir scheint jener Veda einer derartigen Annahme nicht gerade günstig zu sein. Allerdings löst er in einigen wenigen Fällen (oben c am Ende) neunversige resp. sechsversige Lieder in Triaden auf; aber dass hier und da, wo sich so bequem Triaden ergeben, zu ihnen gegriffen worden ist, beweist an sich, so lange nicht andre Momente hinzutreten, noch nicht viel ¹ — wusste man doch sogar aus dem fünfversigen Lied V, 68 zwei Ṭṛicas herauszubringen, indem man die Abtheilungen über einander übergreifen liess (1—3; 3—5) —; die Fälle sind doch nur sporadisch, und es stehen ihnen als Regel allzu überwiegend andre Behandlungsweisen (oben a, b) gegenüber, welche für Strophentheilungen keinen Anhalt bieten. Prüfen wir, was an sonstigen Indicien für oder gegen solche Strophentheilungen vorliegt, so fällt allerdings im Gâ-yatrî-Theil des neunten Buches — übrigens nur in diesem — die Häufigkeit von neunversigen und sechsversigen Liedern auf: die neunversigen sind so zahlreich wie die von zehn und die von acht Versen zusammengenommen, die sechsversigen sogar anderthalbmal so häufig wie die von sieben und von fünf Versen zusammen ². Bei einer Reihe von Liedern zeigt auch der Text Einschnitte, der Triadentheilung entsprechend, die nicht zufällig zu sein scheinen ¹). Auf der andern Seite wird der Gedanke an durchgehende Herrschaft der Strophentheilung von vorn herein durch die Lieder von acht, von fünf Versen u. s. w. ausgeschlossen, und auch manche neunversige und sechsversige fügen sich der Triadentheilung nur gezwungen. Unter diesen Umständen wird man darauf verzichten müssen, für die in Rede stehenden Gruppen von Liedern eine allgemeingültige Regel der Zerlegbarkeit oder Nichtzerlegbarkeit aufzustellen. So ungern man eben hier, wo deutlicher als an irgend einer andern Stelle des Ṛigveda feste Typen der Liedform vorzuliegen scheinen, eine solche Regel entbehrt, wird man sich doch hüten müssen, den vorliegenden Indicien bestimmtere und rundere Ergebnisse abgewinnen zu wollen, als sie in diesem Fall nun einmal zu liefern im Stande sind.

Cites (1)