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Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c4.s6.2

Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c4.s6.2

Language
German

c4.s6.2

Das Festhalten desselben Versmaasses innerhalb jedes Liedes bildet im Veda, wie bekannt, die Regel. Bei der Untersuchung über die Ausnahmen von derselben muss die grosse Menge von Liedern in verschiedenen Versmaassen, welche ein Ueberblick über den traditionellen Text oder über die Anukramanî zu ergeben scheint, vielfältigen und eingreifenden Sichtungen unterzogen werden. Ein beträchtlicher Theil jener Materialien scheidet so von vorn herein aus. Vor Allem kommt hier die Auflösung jener grossen Liedcomplexe in Betracht, von welchen die Untersuchungen über die Anordnungsgesetze der Samhitâ ² sowie über die Aushebungen in den andern Veden ¹) lehren, dass sie als Gruppen rein äusserlich an einander geschobener selbständiger Lieder aufzufassen sind. Die Trennung dieser Lieder schneidet in sehr zahlreichen Fällen die verschiedenen Metra aus einander, welche im selben Sûkta mit einander verbunden zu sein schienen ²). Aehnliches ergiebt sich nicht selten bei der Ablösung der an die ursprüngliche Sammlung später hinzugefügten Anhänge, die als solche durch die Gesetze der Liedordnung erwiesen werden. Aber keineswegs darf unsre sichtende Thätigkeit vor allen Stellen Halt machen, an welchen diese Gesetze zu keinem Verdacht gegen den überlieferten Liedbestand führen oder wo sie denselben etwa gar für die Zeit der Saṃhitâordner positiv als vorhanden erweisen. Dass zunächst Abweichungen einzelner oder mehrerer Verse von dem Metrum ihrer Umgebung auf Interpolationen, andrerseits auf solche Zusammenschiebungen unabhängiger Lieder hindeuten können, welche in die Zeit vor Aufstellung der Saṃhitâordnung fallen, versteht sich von selbst. So im Liede IV, 1: hier sind die drei ersten Verse längere, der Atyashṭi ähnliche Gefüge aus zwölfsylbigen und achtsylbigen Elementen (s. oben S. 102); es folgen Trishṭubhs (4—20). Grassmann zerschneidet dem entsprechend das Lied hinter Vers 3: er ist, wie ich meine, auf dem richtigen Wege, nur dass er etwas zu geradeaus vorgeht. Von Seiten des Inhalts scheidet sich deutlich V. 1—5 ab, ein Gebet an Agni den Varuṇa zu versöhnen; von V. 6 an haben wir dagegen ein gewöhnliches Agnilied ohne Beziehung auf Varuṇa. So ist hinter V. 5 zu zerlegen, wodurch die metrische Ungleichartigkeit zwar nicht beseitigt, aber ihr Aussehen modificirt wird; sie wird so auf einen der Typen, die wir als regelmässige kennen lernen werden, zurückgeführt ¹). — Aehnlich ergiebt sich in dem Sûkta VII, 1 (1—18 Virâj, 19—25 Trishtubh), wenn man die durch das zweimalige Auftreten des Schlussverses 20=25 indicirte Zerschneidung vornimmt, an erster Stelle ein Lied zwar mit wechselndem, aber in typischer Form wechselndem Metrum, während das zweite Lied metrisch gleichförmig ist. — Auch für VI, 71 macht es Ton und Ausdrucksweise wahrscheinlich, dass mit Vers 4 ein neues Lied anfängt, wozu auch die rituelle Verwendung stimmt ²); so erhalten wir ein reines Jagatlied und ein reines Trishtubhlied, welche beide zusammen, wie die Liedordnung zweifellos beweist, schon dem Sammler für ein Lied gegolten haben. — Wir können etwa noch auf II, 24, 12 hinweisen, wo das Eintreten von Trishtubh statt Jagatî sich mit einer sehr auffallenden Unterbrechung des Zusammenhangs verbindet, um die Tilgung jenes Verses zu indiciren (so schon Grassmann), oder auf VI, 68, wo nach der Beseitigung von Anhängen, die theils in Jagatî, theils in Trishtubh verfasst sind, ein bis Vers 8 reichendes reines Trishtubhlied bleibt ³). Der Textbehandlung im Einzelnen muss es natürlich vorbehalten bleiben, die grosse Zahl von Fällen, die den hier berührten mehr oder weniger analog sind, zu erledigen; für den Zweck der gegenwärtigen Erörterung genügt es, die Weise allgemein zu characterisiren, in welcher eine erhebliche Reihe von Fällen metrischer Ungleichartigkeit auch an Stellen, wo die den Sammlern vorliegende Form der Lieder richtig erhalten ist, doch durch unsre Kritik beseitigt oder wenigstens von einer anomalen Form auf eine typisch feststehende zurückgeführt werden muss.

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