Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c6.240
Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c6.240
- Language
- German
c6.240
Nur an wenigen Stellen — wir sehen hier von den Kuntâpaliedern²) ab — enthält die Compilation Sûktas oder Verse, die in unserm Rigveda fehlen. So eine Reihe yajusartiger Ritualsprüche, als Sûkta 2 figurirend, ferner die beiden Tricas 48, 1-3; 49, 1-3: bei dem ersten dieser Texte ist an sich die Annahme ausgeschlossen, bei den beiden andern ist sie schlechterdings durch nichts indicirt, dass hier Spuren von dem reichhaltigeren Bestande einer verlorenen Rigrecension vorlägen. Wir werden weiter unten auf ähnliche Fälle der Untermischung von Rigversen mit einzelnen dem überlieferten Rv. nicht zugehörigen Ricas im rituellen Gebrauch zurückkommen. — Im Sûkta 34 = Rv. II, 12 hat der Atharvantext drei Verse (12. 16. 17), die im Rv. fehlen. Hier reicht man in der That nicht wie bei jenen Tricas mit der Auffassung aus, dass neben den aus dem Rv. stammenden Materialien auch einzelnes Andre im Ritual verwandt worden ist; die Absicht des Ritualordners konnte hier nur die sein, dass das Sûkta II, 12 als solches vorgetragen werden sollte (vergl. Âṣv. VIII, 7, 11), und jene drei Verse, mit den übrigen durch gemeinsamen Refrain verbunden, müssen eben als Verse jenes Sûkta betrachtet worden sein. Es kann nicht geleugnet werden, dass hier in der That eine Variante zu unserm Riktext vorliegt, freilich kaum eine Variante, die wir der Vulgata vorziehen werden. Die Autorität des Textes, welcher die drei Verse enthält, kann als solche dem Gewicht der Rigüberlieferung gegenüber nicht in Betracht kommen; dazu sind Erweiterungen des ursprünglichen Textes an sich viel wahrscheinlicher, als Verluste von Versen; endlich wird man, wenn auch der hoffnungslose Zustand der Ueberlieferung im Einzelnen zu keinem sicheren Urtheil über die Diction jener Verse gelangen lässt, es doch als einen Verdachtsgrund behandeln müssen, dass in Vers 16 keiner der beiden Halbverse mit dem Relativpronomen anfängt, während dies Pronomen sonst Vers für Vers in beiden Hälften oder doch mindestens in der einen an der Spitze steht¹). — Endlich ist der Vers 107, 13 nicht im Rv. enthalten — eine Erweiterung des Riktextes, die diesem gegenüber kein Gewicht beanspruchen kann: die Vergleichung von Av. XIII, 2, 34. 35 zeigt die Herkunft des Zusatzes¹).
Linked texts (2)
- Ṛgvedasaṃhitā — Sanskrit
- Atharvavedasaṃhitā — Atharvan & Aṅgiras, Sanskrit