Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c8.34
Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c8.34
- Language
- German
c8.34
R. Meyer⁴) hat gezeigt, dass ein Theil der in Frage kommenden Texte identisch ist mit den in den Rig-Manuscripten an verschiedenen Stellen der Saṃhitā, namentlich aber am Schluss der Maṇḍalas eingeschobenen Khilas, die gewissermaassen als Apokryphen dem kanonischen Text beigefügt sind. Auch entspricht die Stellung dieser Khilas in den Manuscripten durchweg den Orten, an welchen die Bṛhaddēvatā und das Rigvidhāna sie auftreten lassen. Indessen werden auf der einen Seite bei weitem nicht alle Khilas in den genannten Werken aufgeführt¹, auf der andern Seite erscheinen in diesen manche Zusätze zur Vulgata, die unter den uns erreichbaren Khilas nicht nachzuweisen sind. Können wir nun folgern, dass solche uns nicht als Khilas bekannte Stücke dann eben der in jenen Texten beschriebenen Saṃhitā in vollberechtigter Geltung zugehört haben müssen, die letztere mithin von der uns vorliegenden Saṃhitā an den betreffenden Stellen verschieden gewesen sei? Woran, haben wir offenbar zu fragen, lässt es sich erkennen, ob ein in unsrer Saṃhitā fehlendes Stück ein Khila ist oder ob es ein für voll anzusehendes Stück einer andern Saṃhitā darstellt²? Wenn wir uns einmal berechtigt halten, die Abgrenzung des als canonisch anzuerkennenden Saṃhitāinhalts als disputabel zu behandeln — als fraglich über die engen Grenzen hinaus, welche die Ueberlieferung in Bezug auf den Bestand der Vāshkalaśākhā ergiebt —, so haben wir offenbar noch viel mehr Anlass, bei den Khilas mit den Schwankungen zu rechnen, welchen derartige so zu sagen in der Luft herumfliegende, an den festen Kern der Saṃhitā nur lose angewehte Gebilde ausgesetzt gewesen sein müssen. Wie Schwankungen in Bezug auf den Khilabestand noch in unsre Manuscripte hinein reichen, lassen sie sich um so viel mehr zwischen den Manuscripten und der Zeit der Bṛhaddevatā erwarten. Also was in den Handschriften nicht als Khila erscheint, braucht darum noch nicht ein vollgültiger Hymnus einer andern Saṃhitā gewesen zu sein. Braucht nicht gewesen zu sein und, meine ich, kann nicht leicht gewesen sein. Denn leicht ist die Annahme nicht, dass für Texte, die wir weder in der Śākalasaṃhitā, welcher doch die Schule Śaunaka’s folgte (Ind. Stud. I, 107 fg.), noch in der offenbar neben der Śākalaṣākhā allein der Kenntniss jener Kreise näher stehenden Vāshkalaṣākhā als anerkannter Bestand des Veda antreffen, auf irgend eine dritte verschollene Śākhā zurückgegangen werden müsste, statt dass man, was so nahe liegt, derartige Texte dem flottanten Material der Khilas oder khilaähnlichen ἀδέσποτα zuzählte.