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Geschichte der indischen Litteratur v1.c7.s2.4

Geschichte der indischen Litteratur v1.c7.s2.4

Language
German

v1.c7.s2.4

Um dieselbe Zeit aber hatten auch bereits die Engländer begonnen, sich um die Sprache und Litteratur der Inder zu kümmern. Kein Geringerer als Warren Hastings, der eigentliche Begründer der englischen Herrschaft in Indien, war es, von dem die erste fruchtbare Anregung zu einem seither nie wieder unterbrochenen Studium der indischen Litteratur ausging. Er hatte erkannt, was die Engländer seitdem nie vergessen haben, daſs die Herrschaft Englands in Indien nur dann gesichert sei, wenn die Beherrscher es verstünden, die sozialen und religiösen Vorurteile der Eingeborenen nach Möglichkeit zu schonen. Auf seine Veranlassung wurde daher in das Gesetz, welches die Verwaltung Indiens regeln sollte, die Bestimmung aufgenommen, daſs einheimische Gelehrte den Rechtsverhandlungen beiwohnen sollten, um es den englischen Richtern in Indien zu ermöglichen, die Satzungen der indischen Rechtsbücher bei der Abfassung ihrer Urteile zu berücksichtigen. Und als Warren Hastings im Jahre 1773 zum Generalgouverneur von Bengalen ernannt und mit den höchsten Gewalten über sämtliche englische Besitzungen in Indien betraut worden war, lieſs er von einer Anzahl rechtskundiger Brahmanen aus den alten indischen Rechtsbüchern ein Werk zusammenstellen, welches unter dem Titel Vivādārṇavasetu (»Brücke über den Ozean der Streitigkeiten«) alles Wichtige über indisches Erbrecht, Familienrecht u. dgl. enthielt. Als das Werk fertig war, fand sich aber niemand, der imstande gewesen wäre, dasselbe unmittelbar aus dem Sanskrit ins Englische zu übersetzen. Es muſste daher zuerst aus dem Sanskrit ins Persische übertragen werden, aus welchem es Nathaniel Brassey Halhed ins Englische übersetzte. Diese Übersetzung wurde unter dem Titel »A Code of Gentoo¹) Law« im Jahre 1776 auf Kosten der Ostindischen Gesellschaft gedruckt. Eine deutsche Übersetzung dieses Rechtsbuches erschien im Jahre 1778 in Hamburg unter dem Titel: »Gesetzbuch der Gentoos oder Sammlung der Gesetze der Pundits, nach einer persianischen Übersetzung des in der Shanskritsprache geschriebenen Originales. Aus dem Englischen von Rud. Erich Raspe.«

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