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Geschichte der indischen Litteratur v1.c8.s7.36

Geschichte der indischen Litteratur v1.c8.s7.36

Language
German

v1.c8.s7.36

Vier Pflichten hat der Brahmane: brahmanische Abkunft, dementsprechendes Betragen, Ruhm (durch Gelehrsamkeit) und »Reifmachung der Menschen« (d. h. Darbringung von Opfern, durch welche die Menschen für das Jenseits reif gemacht werden). Aber auch die »reifgemachten« Menschen haben vier Pflichten gegen die Brahmanen: Sie müssen ihnen Ehre bezeigen, Geschenke geben, dürfen sie nicht bedrücken und nicht töten. Das Eigentum eines Brahmanen darf vom König unter keinen Umständen angetastet werden; und wenn ein König sein ganzes Land mit allem, was darin ist, als Opferlohn an die Priester verschenkt, so ist doch immer das Eigentum von Brahmanen eo ipso ausgenommen. Wohl kann der König auch einen Brahmanen unterdrücken, aber wenn er es tut, ergeht es ihm schlecht. Bei der Königsweihe sagt der Priester: »Dieser Mann, ihr Leute, ist euer König; Soma ist der König von uns Brahmanen,« wozu das Śatapatha-Brāhmaṇa bemerkt: »Durch diese Formel macht er dieses ganze Volk zur Speise für den König⁴); den Brahmanen allein nimmt er aus: darum darf der Brahmane nicht zur Speise ausgenützt werden; denn er hat den Soma zum König.«¹) Nur ein Brahmanenmord ist wirklicher Mord. In einem Streit zwischen einem Brahmanen und einem Nichtbrahmanen muſs der Schiedsrichter immer dem Brahmanen rechtgeben, denn dem Brahmanen darf nicht widersprochen werden²). Alles, was aus irgendeinem Grunde tabú ist, was man nicht anrühren darf, sonst nicht verwenden kann, wie z. B. die steinernen und irdenen Gefäſse eines Verstorbenen oder eine für die Agnihotramilch bestimmte Kuh, die störrisch oder krank wird, muſs dem Brahmanen gegeben werden, namentlich auch Opferreste und Speisen, die für andere tabú sind, denn »dem Bauch eines Brahmanen schadet nichts«³).