Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.45
Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.45
- Language
- German
v3.c22.s5.45
Die Abschnitte VIII und IX behandeln das bürgerliche und das Strafrecht (vyavahāra) nebst dem Beweisverfahren (Zeugen, Ordalien usw.)²). Und zwar wird hier das eigentliche Recht in 18 Materien eingeteilt. Von einer solchen Einteilung findet sich in den Dharmasūtras noch keine Spur. Diese 18 Materien sind die folgenden: 1. Schuldrecht; 2. Deposita und Pfänder; 3. Verkauf ohne Eigentumsrecht; 4. Genossenschaftsverträge; 5. Annullierung von Schenkungen; 6. Verweigerung von Löhnen und Gehältern; 7. Bruch von Verträgen; 8. Aufhebung von Kauf und Verkauf; 9. Streitigkeiten zwischen Hirten und Viehbesitzern; 10. Grenzstreitigkeiten; 11. Realinjurien; 12. Verbalinjurien; 13. Diebstahl; 14. Gewalttaten (Raub usw.); 15. Sexualverbrechen; 16. Eherecht (Pflichten von Mann und Frau); 17. Erbrecht; 18. Wetten und Spiel um Geld. Der IX. Abschnitt schließt mit einer kurzen Wiederholung der Pflichten des Königs und einigen Bemerkungen über die der Vaiśyas und Śūdras. Der X. Adhyāya handelt über die Mischkasten, über die regelmäßigen Beschäftigungen der vier Kasten und über das Notrecht (āpaddharma). Der XI. Abschnitt handelt über die Bußen (prāyaścitta) für rituelle und andere Vergehen nebst einigen Regeln über Schenkungen und Opfer und einer Klassifikation der Sünden und Vergehen.
Linked texts (2)
- Mānava Dharmaśāstra — Manu & Bhṛgu, Sanskrit
- Hāritadharmasūtra — Hārīta, Sanskrit