Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.71
Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.71
- Language
- German
v3.c22.s5.71
Bṛhaspati knüpft nämlich stets an die Lehren des Manu an, indem er sie ergänzt, erweitert und kommentiert. Die Bṛhaspati-Smṛti ist in der Tat eine Art »Vārttika« zum Mānava-Dharmaśāstra¹). Sie handelt eingehend von den Rechtsurkunden und empfiehlt die Witwenverbrennung, was in den älteren Rechtsbüchern nicht geschieht. Bṛhaspati steht aber in vielen Punkten auf einem noch vorgeschritteneren Standpunkt als Nārada und dürfte um ein oder zwei Jahrhunderte jünger sein als dieser. Vom 9. Jahrhundert an wird er schon in Rechtswerken als ein Ṛṣi der Vorzeit zitiert.
Cites (2)
- Mānava Dharmaśāstra — Manu & Bhṛgu, Sanskrit
- Bṛhaspatismṛti — Bṛhaspati, Sanskrit