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Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.73

Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.73

Language
German

v3.c22.s5.73

Sowohl Nārada als auch Bṛhaspati sind jünger als die Yājñavalkya-Smṛti, das Dharmaśāstra des Yājñavalkya²), das an Alter, Wichtigkeit und Autorität der Manu-Smṛti am nächsten steht. Das Werk beginnt ähnlich wie die Manu-Smṛti damit, daß die Weisen zu dem Ṛṣi Yājñavalkya kommen, um ihn über den Dharma zu befragen, worauf er ihnen das Gesetzbuch vorträgt. Der Ṛṣi Yājñavalkya, dem dieses Dharmaśāstra zugeschrieben wird, steht in engster Beziehung zum weißen Yajurveda, wo er öfters zusammen mit seinem Schirmherrn, dem König Janaka von Videha, genannt wird³). Es liegt nahe, anzunehmen, daß die Yājñavalkya-Smṛti auf einem zum weißen Yajurveda gehörigen, uns nicht mehr erhaltenen Dharmasūtra beruhe und dem Osten Indiens angehöre. Diese Vermutung wird dadurch bestätigt, daß Übereinstimmungen zwischen der Yājñavalkya-Smṛti und dem Pāraskara-Gṛhyasūtra nachgewiesen sind⁴). Daß Yājñavalkya gegenüber Manu auf einem moderneren, vorgerückteren Standpunkt steht, ist unverkennbar. Schon die Anordnung des Stoffes ist viel knapper, übersichtlicher und systematischer. Das Werk handelt in drei ungefähr gleich langen Abschnitten über Sitte, Recht und Buße. Im Abschnitt über das Recht wird Manus Einteilung in 18 Materien nicht ausdrücklich erwähnt, aber sie läßt sich in der Darstellung herausfinden; nur daß noch ein 19. Abschnitt über Dienstverhältnisse und ein 20. Abschnitt »Miscellanea« dazukommen. Während Manu im Beweisverfahren nur Zeugenaussagen und Gottesurteile mit Feuer und Wasser kennt, beschäftigt sich Yājñavalkya schon eingehend auch mit der Ausfertigung und Prüfung geschriebener Urkunden und behandelt fünf Arten von Gottesurteilen. Das Vorkommen des Wortes nāṇaka für gemünztes Geld (II, 240) und einige Stellen, die Bekanntschaft mit griechischer Astrologie verraten, deuten darauf hin, daß die Yājñavalkya-Smṛti nicht älter als 3. oder 4. Jahrhundert n. Chr. sein kann.

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