Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s6.46
Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s6.46
- Language
- German
v3.c22.s6.46
Im 2. Kapitel dieses Abschnittes werden allerlei teils sehr raffinierte Methoden gelehrt, mittels deren ein König, der in finanziellen Nöten ist, seine Schatzkammer füllen kann. Zunächst soll aus den Bauern, Kaufleuten und Gewerbetreibenden durch Drohungen und Versprechungen soviel als möglich an Steuern und Abgaben erpreßt werden. Geheimagenten sollen die reichen Leute auch zu freiwilligen Abgaben anspornen, für die sie dann Ehrenstellen oder Auszeichnungen erhalten. Auch das Eigentum von ketzerischen Gemeinden und von Göttertempeln soll unter irgendeinem Vorwand zur Füllung des königlichen Schatzes verwendet werden. Der König kann aber auch während der Nacht irgendwo ein Heiligtum mit einem Götterbild errichten und die Nachricht verbreiten lassen, daß es von selbst entstanden sei, und aus Wallfahrten und Prozessionen für seine Kasse Nutzen ziehen. Oder Geheimagenten des Königs sollen als Zauberer auftreten und bei irgendeinem Baum Angst vor einem Dämon im Volke erregen und den Leuten (angeblich zur Besänftigung des Dämons) Geld abnehmen. Man kann auch zwei Fliegen mit einem Schlag töten, indem man unzuverlässige Leute in verdächtige Situationen bringt oder mit Hilfe der Geheimagenten geradezu Verbrechen konstruiert, die Verdächtigen verhaftet oder tötet und ihr Vermögen zugunsten der königlichen Schatzkammer konfisziert. Von großem Interesse ist das 3. Kapitel, in welchem die Gehälter und Remunerationen sämtlicher Beamten und Angestellten — von den höchsten Geistlichen und Ministern mit 48 000 bis zu den niedrigsten Dienern und Arbeitern mit nur 60 Paṇas Jahresgehalt — genau verzeichnet sind. Die folgenden Kapitel enthalten Verhaltungsmaßregeln für Höflinge und Ratschläge für Minister, wie sie alle Macht an sich reißen können.