Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s6: Arthaśāstra (Nītiśāstra)
Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s6
- Language
- German
Arthaśāstra (Nītiśāstra)
v3.c22.s6.1
Unter dem Namen Arthaśāstra fassen die Inder alle Lehren und Lehrbücher zusammen, die sich auf das praktische Leben — Technik, Wirtschaft, Verwaltung und vor allem Politik — beziehen. Der wichtigste Zweig des Arthaśāstra ist die Politik, die als selbständige Wissenschaft auch Nītiśāstra, die Wissenschaft von der »Führung« oder Regierung, genannt wird. Insofern das Wissen um technische Einrichtungen, wirtschaftliche Verhältnisse und Verwaltung auch für den König erforderlich ist, bildet es einen Teil der »Politik«, so daß Arthaśāstra und Nītiśāstra zuweilen auch synonym gebraucht werden. Da sich die Inder eine andere als eine monarchische Regierung nicht denken konnten, heißt diese Wissenschaft auch Rājanīti, »Königspolitik«; und da das Hauptmittel der Regierung die Strafgewalt war, wird sie auch Daṇḍanīti, »Strafpolitik«, genannt.
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Die Entwicklung` des Arthaśāstra hängt mit der sehr alten Lehre von den drei Lebenszielen (trivarga) zusammen, wonach es drei Ziele menschlichen Strebens gibt: dharma (die Erfüllung religiöser und sittlicher Pflichten), artha (das Nützliche, Erwerb und Besitz von Geld und Gut) und kāma (Befriedigung der Geschlechtslust). Diese Lehre ist schon dem Patañjali bekannt¹), Aśvaghoṣa kennt sie, und sie wird oft im Mahābhārata²), in der Manu-Smṛti und im Tantrākhyāyika erwähnt. Seit wann es aber getrennte Wissenschaften für jeden der drei Teile des trivarga gegeben hat, läßt sich nicht feststellen. In dem zu den Atharvaveda-Pariśiṣṭas gehörigen Caraṇavyūha, über dessen Alter wir übrigens nichts wissen, wird das Arthaśāstra als ein Upaveda oder »Nebenveda« des Rigveda bezeichnet. Das ist aber nur dem Bestreben der Brahmanen zuzuschreiben, alles Wissen — selbst die weltlichste aller Wissenschaften — zum Veda in Beziehung zu setzen. Bhāsa kannte das Arthaśāstra³). Im Lalitavistara⁴) wird es unter den Wissenschaften aufgezählt, die der Prinz Siddhārtha gelernt hat. Im Mahābhārata (XII, 58, 1 ff.) werden die Götter und Weisen Bṛhaspati, Viśālākṣa, Uśanas, der tausendäugige Mahendra, Manu, des Pracetas Sohn, Bhāradvāja und Gauraśiras als »Verkünder der Königswissenschaft« (rājaśāstrapraṇetāraḥ) bezeichnet. Auch sonst erscheinen zum Teil dieselben Lehrer als Verfasser von Dharmaśāstras und Arthaśāstras. Daraus dürfen wir wohl schließen, daß das Arthaśāstra sich erst im Laufe der Zeit vom Dharmaśāstra abgezweigt hat, oder daß beide Wissenschaften zuerst in denselben Schulen unter den »Königspflichten« gelehrt wurden, bevor eigene Schulen des Arthaśāstra entstanden¹). Immer hat es zwar Gegenstände gegeben, die beiden Wissenschaften gemeinsam waren. Schon in den alten Dharmasūtras²) werden Gegenstände behandelt, die in das Gebiet des Arthaśāstra fallen, so die Anlage von Städten und Palästen, die Anstellung von Beamten, das Zoll- und Steuerwesen und die Heereseinrichtung. Die uns erhaltenen metrischen Dharmaśāstras setzen aber schon ein Arthaśāstra als eigene Wissenschaft voraus³). Yājñavalkya (II, 21) und Nārada (I, 39) erklären es ausdrücklich als feststehende Regel, daß bei einem Widerspruch zwischen Dharmaśāstra und Arthaśāstra ersteres als das stärkere zu gelten habe. Im Gerichtswesen, das in beiden Wissenschaften behandelt wird, zeigen sich grundsätzliche Verschiedenheiten. Das Arthaśāstra hält sich viel mehr an die wirklichen Verhältnisse, während das Dharmaśāstra oft nur ideale Forderungen aufstellt. Was für die eine Wissenschaft besonders wichtig ist, erscheint der anderen nebensächlich und wird übergangen. So wird im Arthaśāstra die Folter beim Gerichtsverfahren gelehrt und das Gottesurteil übergangen, während das Dharmaśāstra nur von letzterem handelt, obwohl es gewiß beides gegeben hat⁴). Es besteht auch ein scharfer Unterschied zwischen den Grundsätzen, von denen die beiden Wissenschaften ausgehen. Das Dharmaśāstra lehrt Pflichten, die im letzten Grunde auf die Offenbarung, die Śruti, zurückgehen. Das Arthaśāstra hingegen lehrt die zur Erreichung bestimmter materieller Zwecke dienenden Maßregeln ohne Rücksicht auf Religion und Moral¹). Daher stehen auch die Buddhisten dem Arthaśāstra vollständig ablehnend gegenüber. In der Jātakamālā²) wird die Lehre der Königswissenschaft (rājaśāstra), daß die Moral (dharma) nur so lange gelte, als sie mit dem Nutzen (artha) nicht in Widerspruch stehe, ausdrücklich bekämpft und die Nīti als Lüge bezeichnet.
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¹ Mahābhāṣya zu Pāṇini 2, 2, 34 Vārttika 9. Im Hiraṇyakeśi-Gṛhyasūtra II, 19, 6 erscheinen Dharma, Artha und Kāma personifiziert. In der Viṣṇu-Smṛti 59, 30 wird die Verfolgung der drei Lebensziele als erste der Pflichten des Hausvaters genannt.
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² Das Mahābhārata (I, 2, 381) rühmt sich selbst, ein Arthaśāstra, ein Dharmaśāstra und ein Kāmaśāstra zu sein, s. oben I, 272.
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³ Es wird im Pratijñāyaugandharāyaṇa (Akt II, Vers 13) erwähnt, abgesehen davon, daß das ganze Drama eine Verherrlichung der Nīti ist, ebenso im Pratimānāṭaka.
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⁴ Ed. Lefmann, p. 156.
v3.c22.s6.7
¹ Jacobi (SBA 1912, S. 838 f.) hält es für zweifelhaft, ob es überhaupt eigene Schulen des Arthaśāstra gegeben hat. Vgl. Jolly, ZDMG 67, 1913, S. 95. Verschiedenheit der Schulen nimmt mit Recht Hillebrandt, ZDMG 69, 1915, S. 360 ff. an.
v3.c22.s6.8
² So im Āpastambīya-Dharmasūtra II, 10, 25 und 26.
v3.c22.s6.9
³ Dasselbe gilt auch von den Kapiteln 3 und 4 in der Viṣṇu-Smṛti. Stellen wie Manu 7, 155 ff., Yājñavalkya 1, 344 ff., Viṣṇu 3, 38 f. setzen eine aus dem Arthaśāstra bekannte Terminologie voraus.
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⁴ Vgl. Jolly, ZDMG 67, S. 49 ff., 94 f.
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¹ »Das eigene Emporkommen und die Besiegung des Feindes: diese zwei Dinge machen die ganze Nīti aus«, sagt Māgha im Śiśupālavadha II, 30. S. auch oben S. 280.
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² IX, 10; XXXI, 52 f.
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Ebenso wie Rechtssatzungen, so sind auch Ratschläge für das Verhalten der Könige, die ältesten Lehren über artha und nīti, in der Form von Memorialversen oder Sprüchen lange im Umlauf gewesen, bevor es noch eigentliche Schulen und Śāstras gegeben hat. Daher finden wir an vielen Stellen des Mahābhārata Dharma- und Nīti-Sprüche durcheinander³). Manche Stücke des Mahābhārata sind geradezu kleine Nītiśāstras oder Auszüge aus solchen⁴). Das Vorhandensein eines Arthaśāstra wird im XII. Buch des Mahābhārata sicher bezeugt. Hier wird erzählt, daß der Schöpfer Brahman selbst ein großes Lehrbuch in 100 000 Abschnitten verfaßt habe, in welchem der ganze trivarga erklärt worden sei. Zum Heile der Welt und zur Festigung des trivarga habe er die Wissenschaft von der Daṇḍanīti verkündet. Dann wird der Inhalt dieses Lehrbuches angegeben, der dem eines Arthaśāstra ziemlich genau entspricht. Dieses Lehrbuch der Nīti, heißt es weiter, habe zuerst der erhabene Śiva, der Großäugige (Viśālākṣa), gelernt und mit Rücksicht auf die Kürze des Lebens der Menschen abgekürzt. Diese Abkürzung (in nur 10 000 Abschnitten) lernte der Gott Indra und kürzte sie weiter auf 5000 Abschnitte ab. Diese neue abgekürzte Version, Bāhudantaka (von Bāhudantin, einem Beinamen des Indra) genannt, wurde wieder von Bṛhaspati auf 3000 Abschnitte gekürzt und Bārhaspatya genannt. Diese wurde schließlich von Kāvya (d. i. Uśanas) auf 1000 Abschnitte abgekürzt¹).
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³ So in den Reden des Vidura im V. Buch, besonders in den Kapiteln 33, 36, 37 und 39. Reich an Nīti-Sprüchen ist auch das XII. Buch, besonders Kapitel 80 ff., 93 ff., 103 ff., 112, 114 f., 118 f., 168.
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⁴ Hierher gehören Stellen wie Mahābhārata I, 140, wo der Minister Kaṇika den König Dhṛtarāṣṭra darüber belehrt, wie ein König rücksichtslos auf die Vernichtung seiner Feinde hinarbeiten soll; oder IV, 4, wo Lehren für das Benehmen der Höflinge gegeben werden, eine Art »Knigge« für den Umgang mit Königen. Hingegen dürften die Kapitel XV, 5—7 aus einem wirklichen Nītiśāstra entlehnt sein.
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¹ Mahābh. XII, 59, 28 ff., 76 ff. Im Kauṭilīya-Arthaśāstra werden Viśālākṣa, Bāhudantiputra, Bṛhaspati und Uśanas als Lehrer des Artha zitiert. Vgl. auch Kāmasūtra, p. 3 f., wo erzählt wird, daß von dem großen Werk des Schöpfers über den trivarga Manu den über dharma, Bṛhaspati den über artha und Nandin, Śivas Diener, den über kāma handelnden Teil abgetrennt habe.
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Große Vertrautheit mit dem Nītiśāstra zeigen die indischen Kunstdichter. Es gilt nicht nur als eines der Erfordernisse für den Dichter, daß er das Nītiśāstra studiert hat, sondern die großen Dichter legen auch Gewicht darauf, ihre Kenntnis dieser Wissenschaft zu zeigen. So zeigt Kālidāsa seine Kenntnis des Nītiśāstra im Raghuvaṃśa (XI, 55; XII, 69; XVII, 45 ff.), Bhāravi im Kirātārjunīya (I und II) und Māgha im ganzen II. Gesang des Śiśupālavadha. Als ein guter Kenner des Nītiśāstra erweist sich Somadeva im Kathāsaritsāgara. Auf die Verhältnisse in Kaschmir zugespitzt sind die Nītiśāstralehren, die Kalhaṇa in der Rājataraṅgiṇī (4, 344 ff.) dem König Lalitāditya in den Mund legt.
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Die ältesten Werke des Arthaśāstra sind uns nicht erhalten geblieben. Aus der erwähnten Stelle des Mahābhārata geht hervor, daß die indische Tradition den Bṛhaspati²) als den Begründer des Arthaśāstra ansah. An einer anderen Stelle des Mahābhārata (III, 32, 60 f.) sagt Draupadī, sie habe die von Bṛhaspati verkündeten Nīti-Lehren gehört, wie sie ein gelehrter Brahmane ihren Brüdern vortrug. Rāvaṇa sagt in Bhāsas Pratimānāṭaka (p. 79), daß er das Bārhaspatya-Arthaśāstra studiert habe. Von diesem alten Arthaśāstra des Bṛhaspati ist uns aber leider nur eine stark veränderte und mit modernen Elementen versetzte Version erhalten³). Insbesondere im II. und III. Adhyāya enthält der uns überlieferte Text unter anderem Ausfälle gegen die Ketzer, die gewiß in keinem alten Arthaśāstra standen. Daß die im Kauṭilīya-Arthaśāstra an mehreren Stellen zitierten Anschauungen der Bārhaspatyas in unserem Texte nicht nachweisbar sind, ist auch ein Beweis dafür, daß nur ein kleiner Teil des wenig umfangreichen Werkes dem alten Arthaśāstra des Bṛhaspati angehört haben wird.
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² Bṛhaspati ist zugleich der Meister des Lokāyata. Über den engen Zusammenhang zwischen Lokāyata und Arthaśāstra s. Hillebrandt in Festschrift Kuhn, S. 20.
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³ Diese ist herausgegeben von F. W. Thomas in Le Muséon, p. 3, t. 1, Nr. 2, Mars 1916. Ein (unautorisierter) Wiederabdruck ist Nr. 1 der Punjab Sanskrit Series: Brihaspati Sutra or the Science of Politics according to the School of Bṛhaspati ed. . . . by F. W. Thomas . . . with Introductory Remarks and Indexes by Bhagavad Datta, Lahore 1921.
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Das weitaus wichtigste Werk der Arthaśāstra-Litteratur ist aber das Kauṭilīya-Arthaśāstra, d. i. das dem Kauṭilya (oder Cāṇakya oder Viṣṇugupta), dem Minister des Königs Candragupta von der Mauryadynastie, zugeschriebene Lehrbuch der Regierungs- und Verwaltungskunst. Kein Werk der indischen Litteratur gibt uns so reichen Aufschluß über die staatlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im alten Indien, als dieses Buch, von dessen Existenz wir schon lange wußten¹), dessen Text aber erst seit dem Jahre 1909 bekannt ist²). Das Werk ist in Prosa, und zwar in einem Gemisch von Sūtra- und Bhāṣyastil abgefaßt³).
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¹ Vgl. Th. Aufrecht, ZDMG 28, 1874, 104; Th. Zachariae, Beiträge zur indischen Lexikographie (1883), S. 43, und WZKM 20, 306; A. Hillebrandt, Über das Kauṭilīyaśāstra und Verwandtes, Breslau 1908.
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² Durch die Ausgabe von R. Shama Sastri, Mysore 1909, 2^{nd} Ed. revised, 1919 (ich zitiere nach dieser Ausgabe); eine vollständige Übersetzung von demselben erschien Bangalore 1915 (einzelne Teile im Auszug und in Übersetzung schon früher Ind. Ant. 34, 38 und 39). Zur Textkritik des Kauṭ. verdanken wir wichtige Beiträge J. Jolly, ZDMG 68, 1914, 345 ff.; 69, 1915, 369 ff.; 71, 1917, 414 ff., und I. J. Sorabji, Some Notes on the Adhyaksha-Pracāra, Book II of the Kauṭilīyam Arthaśāstram, Diss. (Würzburg) 1914. Das I. Buch ist übersetzt ins Italienische von M. Vallauri in Rivista degli studi Or. VI, 1317 ff., Roma 1915, und ins Deutsche von Jolly, ZDMG 74, 1920, 321 ff. Viele Stellen sind übersetzt von Otto Stein, Megasthenes und Kauṭilya, Wien 1921, SWA. Vgl. auch Jolly, ein altindisches Lehrbuch der Politik in den Verhandlungen der I. Hauptversammlung der Internat. Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre 1911, Berlin 1912, S. 181 ff. Auf der ersten Hälfte des Arthaśāstra beruht Narendra Nath Law, Studies in Ancient Hindu Polity, London 1914, auf der zweiten Hälfte das (mir nur aus der Besprechung in JRAS 1921, 614 ff. bekannte) Werk desselben Verfassers: Inter-State Relations in Ancient India. Part I, Calcutta and London 1920.
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³ Es ist kaum möglich, die Sūtras von dem Kommentar (Bhāṣya) scharf zu trennen. Shama Sastri (Translation, p. XXIII) glaubt, daß die an der Spitze der 150 Kapitel stehenden Schlagworte als Sūtras
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Gelegentlich sind Spruchverse und Memorialverse eingefügt, meist Ślokas, einige im Metrum Upajāti. Insbesondere schließt jedes Kapitel (adhyāya) mit einem oder mehreren Versen, die sich dem Sinne nach im allgemeinen gut an die vorhergehende Prosa anschließen.
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Das Werk beginnt mit der Erklärung, daß dieses Arthaśāstra im großen und ganzen nur eine kurze Zusammenfassung der von früheren Lehrern bekannt gemachten Arthaśāstras ist. Dann folgt eine Inhaltsangabe, in welcher die Titel der 15 Hauptabschnitte (adhikaraṇa) und der 180 behandelten Gegenstände (prakaraṇa) aufgezählt werden¹.
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¹ In dem Buch selbst ist aber jeder Hauptabschnitt in eine Anzahl Kapitel (adhyāya) eingeteilt, die nur teilweise mit den Prakaraṇas zusammenfallen. Es scheint, daß diese Adhyāya-Einteilung das Werk einer späteren Redaktion ist.
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Der I. Hauptabschnitt handelt nach der Überschrift von »Erziehung und Unterricht« (vinaya) des Fürsten. Es werden die Wissenschaften aufgezählt, mit denen ein Fürst vertraut sein soll: Philosophie²), Vedakenntnis, Wirtschaftslehre und Regierungskunst. Die Philosophie bildet die Grundlage für alle anderen Wissenschaften, sie schärft den Verstand für alle Lebenslagen und verleiht Gewandtheit im Denken, Reden und Handeln. Die Kenntnis der drei Vedas und der Vedāṅgas dient dazu, die Pflichten der Kasten und Lebensstufen festzustellen. In bezug auf diese Pflichtenlehre steht das Arthaśāstra ganz auf dem Boden der brahmanischen Religion und lehrt genau so wie die Smṛtis besondere Pflichten für jede Kaste und für jede Lebensstufe. In der Wirtschaftslehre (Ackerbau, Viehzucht, Handel und Gewerbe) soll der Fürst von den Beamten, in der Regierungskunst (daṇḍanīti, »Anwendung von Machtmitteln«) von theoretischen und praktischen Politikern unterrichtet werden. Um seine Erziehung zu vollenden, soll er stets mit alten, erfahrenen Männern verkehren. Den Vormittag soll er zur
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² Ānvīkṣikī, s. oben S. 417 f., und Suali, Introduzione 110 ff.; Jacobi, SBA 1911, S. 733 ff. und GGA 1919, S. 22 ff. Über dieses für die Geschichte der indischen Litteratur sehr wichtige Kapitel s. Jacobi, SBA 1911, 954 ff., und Hertel, Das Pañcatantra, S. 1 ff.
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aufzufassen sind, fügt aber selbst hinzu, daß der »Kommentar« an vielen Stellen vom Sūtrastil nicht sehr verschieden sei, während an manchen Stellen die Sprache sich der der Upaniṣads und der jüngeren Brāhmaṇas nähere. Thomas, JRAS 1910, 971 f., vergleicht den Stil des Kauṭ. mit dem des Patañjali, und auch Jacobi (SBA 1912, S. 842) stellt das Kauṭ. in eine Linie mit Werken wie Yāskas Nirukta und Patañjalis Mahābhāṣya. Die Prosa des letzteren scheint mir aber doch viel eleganter. Die im Anhang zur 2. Auflage von Shama Sastris Ausgabe abgedruckten »Cāṇakyasūtrāṇi« haben wenig mit Sūtras gemein. Es sind 571 kurze Sätze, die aber mehr Sprüchen in Prosa (nach Art der Cāṇakyanīti-Sprüche in Versen) als Sūtras gleichen. Nur einige dieser Sätze kommen auch im Kauṭ. vor.
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kriegerischen Ausbildung, den Nachmittag zur Anhörung von Geschichten verwenden¹). Von größter Wichtigkeit ist es für den Fürsten, daß er seine Sinne beherrsche und die »Schar der sechs Feinde« — Wollust, Zorn, Habgier, Stolz, Machtrausch und Übermut — besiege. Aber der beste Fürst kann nicht auf Erfolg rechnen, wenn er nicht geeignete Freunde und Diener hat. Daher widmet das Arthaśāstra der Wahl der Beamten und Minister mehrere Kapitel. Es wird erörtert, welche Eigenschaften für einen Fürstendiener die wichtigsten sind, und wie sich ein Fürst über die Verläßlichkeit seiner Minister klar werden soll. Spione, Geheimagenten und agents provocateurs sind für diesen Zweck unerläßlich. Überhaupt sind diese für den Fürsten zur Bekämpfung aller inneren und äußeren Feinde unentbehrlich. Die Aufzählung und Beschreibung der verschiedenen Arten von Spionen und Geheimagenten und ihrer Methoden nimmt daher einen großen Raum im Arthaśāstra ein²). Es gibt solche, die als Schüler, als Asketen, als Bauern oder als Kaufleute verkleidet sind. Beliebt sind Bettelnonnen. Eine besondere Art von Geheimagenten sind die Desperados (tīkṣṇa, »die Scharfen«), und die Giftmischer, die zur gewaltsamen Beseitigung von Verrätern oder Feinden jederzeit bereit sind. Köche, Barbiere, Kammerdiener, Badediener, Bucklige, Taube, Stumme, Nonnen, Sänger, Tänzer, Schauspieler und fahrende Spielleute sind besonders geeignet, das Privatleben der Beamten auszuforschen. Ein großes Netz von Spionen, ausgestattet mit Abzeichen, Geheimschrift und dergleichen, ist da organisiert, um dem König über alle inneren und äußeren Feinde Bericht zu erstatten. Dieselbe Organisation wird auch benützt, um in Stadt und Land das Volk auszuforschen und ausfindig zu machen, wer zu den Königstreuen und wer zu den Unzufriedenen gehört. Erstere werden entsprechend belohnt und ausgezeichnet, letztere unschädlich gemacht oder beseitigt. Die Spione werden auch benützt, um in einem feindlichen Nachbarreich Anhänger zu gewinnen und Unruhen zu stiften.
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¹ Unter »Geschichten« (itihāsa) sind nach I, 5 (p. 10) zu verstehen: Legenden (purāṇa), geschichtliche Erzählungen (itivṛtta), erfundene Anekdoten und Erzählungen (ākhyāyikā), Beispiele (udāharaṇa) und lehrhafte Stücke zur Einprägung von Lehren des Dharmaśāstra und des Arthaśāstra. Vgl. Jacobi, SBA 1911, S. 969.
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² Vallauri, a. a. O. S. 1381 f., gibt eine Liste von 29 Arten von Spionen. S. auch Stein, Megasthenes und Kauṭilya, S. 169 ff.
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Ein Kapitel beschäftigt sich mit der Einsetzung eines Rates und den Mitteln zur Geheimhaltung der Beratungen. Ein anderes Kapitel handelt von den Aufgaben der Gesandten, die nicht nur Botschafter, sondern auch Auskundschafter im fremden Staate sein sollen und mit der Spionageorganisation in enger Verbindung stehen. Ein trauriges Kapitel ist das von der »Überwachung der Prinzen«. Die eigenen Söhne bedeuten eine beständige Gefahr für den Fürsten. »Von Geburt an bewache er die Prinzen; denn die Prinzen gleichen den Krebsen, die ihre eigenen Erzeuger auffressen.«
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Berührungspunkte mit dem Dharmaśāstra zeigt das Kapitel, in welchem die täglichen Pflichten des Königs so aufgezählt werden, daß man meinen sollte, es gebe kein schwereres und mühevolleres Leben als das eines Herrschers. Die Verse, die am Schluß dieses Kapitels stehen, könnten einem Dharmaśāstra entnommen sein; z. B. der Vers (I, 19, p. 39):
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»Im Glück des Volkes liegt des Königs Glück,
Sein Heil im Heil der Untertanen nur;
Nicht was dem König Freude macht, gereicht
Zum Heil ihm, sondern was das Volk erfreut.«
v3.c22.s6.37
Ein ganzes Kapitel ist dem Bau und der Einrichtung des königlichen Harems gewidmet, wobei die Bewachung der Frauen durch Eunuchen usw. und Schutzmaßregeln für das Leben des Königs besonders eingehend behandelt werden. Denn nirgends muß der König so vorsichtig sein, als wenn er sich in das Frauengemach begibt. Viele Könige sind ja durch Mordanschläge im Harem ums Leben gekommen[^1). Das letzte Kapitel des I. Hauptabschnittes beschäftigt sich mit den Vorkehrungen für die persönliche Sicherheit des Königs im Palast, auf der Straße und an öffentlichen Orten, um ihn vor Vergiftung und anderen Mordanschlägen zu bewahren.
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Von dem überaus reichen und interessanten Inhalt des II. Hauptabschnittes, der über »die Aufgaben der Inspektoren« handelt, kann nur durch eine Aufzählung der behandelten Gegenstände in Schlagworten eine Vorstellung gegeben werden. Für jeden Zweig der Verwaltung gibt es eigene Inspektoren, und die ihnen gewidmeten Kapitel handeln eingehend über die betreffenden Verwaltungszweige selbst, Wir werden da eingehend unterrichtet über die Anlage von Dörfern und Städten, Aufteilung des Bodens, Industrieanlagen, Bergwerke, Wasserwerke, Märkte, soziale Fürsorge für Waisen, Kranke, Frauen. insbesondere Wöchnerinnen, Säuglinge, Alte; über Försterei und Elefantenjagd; Errichtung von Festungen und deren innere Einrichtung; Finanzwesen, Steuern und Abgaben; Vorkehrungen zum Schutze des Staatsschatzes und strenge Bestrafung der Finanzbeamten im Falle von Veruntreuung. Den königlichen Angestellten ist nie zu trauen, wie es in den Versen heißt (II, 9, p. 69 f.):
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»Wie es nicht möglich ist, Honig oder Gift, wenn sie auf der Zunge liegen, nicht zu kosten, so ist es für einen königlichen Finanzbeamten nicht möglich, nicht wenigstens etwas von dem Geld des Königs zu kosten.« »Wie es bei Fischen, die im Wasser leben, nicht möglich ist, zu wissen, ob sie Wasser trinken, so ist es bei königlichen Angestellten nicht möglich, zu wissen, ob sie Geld nehmen.«
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[^1): Hier werden eine Anzahl Beispiele von Königen aufgezählt, die im Harem durch Gift oder Meuchelmord getötet worden sind. Dieselben oder ähnliche Beispiele kommen auch sonst in der Litteratur vor; sie finden sich sogar in den Weisheitssprüchen des Šānāq, s. Zachariae, WZKM 28, 206 ff., und oben S. 135 A. 2.
v3.c22.s6.41
Andere Kapitel handeln — um nur einiges zu erwähnen — über die Ausstellung königlicher Erlasse, über die Prüfung von Edelsteinen, über Bergbau, Salzhandel, Münzwesen, Nahrungsmittelproduktion und Handel mit Nahrungsmitteln, Import und Export, Wage, Maß und Gewichte, Regelung des Grenzverkehrs, Weberei und Spinnerei, Ackerbau (Düngung, Wetterkunde¹) usw.), Spirituosenerzeugung und Gasthausverkehr, Regelung der Prostitution, Zähmung, Aufzucht und Wartung der Elefanten und ihre Abrichtung für Kriegszwecke, Steuereinhebung usw.
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¹ Man verstand sich auch auf Regenmessungen, vgl. Metereologische Zeitschrift 1912, S. 173 (nach dem Quarterly Journal of the Royal Metereological Society 1912, p. 65 f.).
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Der III. Hauptabschnitt ist dem Gerichtswesen (Dharmasthīya) gewidmet und handelt über das Prozeßverfahren und das bürgerliche Recht. Der IV. Hauptabschnitt beschäftigt sich mit der »Beseitigung der Dornen« (kaṇṭakaśodhana), d. h. der Bekämpfung aller staatsfeindlichen Elemente durch Polizeiwesen und Strafrecht. Zu den im I. Kapitel behandelten »Dornen« gehören betrügerische Handwerker, Münzfälscher, diebische Straßenkehrer, leichtfertige Ärzte und das wandernde Volk der Musikanten, Tänzer und dergleichen. Solche »Gauner, die Diebe sind, ohne Diebe zu heißen, soll er verhindern, eine Landplage zu sein«. Die übrigen Kapitel beschäftigen sich mit der Überwachung des Handels (zur Verhütung von Teuerung, Lebensmittelfälschung und dergleichen), mit sanitärer und sozialer Fürsorge und mit dem Strafrecht²).
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² Die beiden Hauptabschnitte III und IV berühren sich ihrem Inhalte nach vielfach mit den Dharmaśāstras und zeigen eine besonders auffallende Übereinstimmung mit der Yājñavalkya-Smṛti und der Nārada-Smṛti. K. P. Jayaswal (Ind. Ant. 42, 1913, 306) sagt, Yājñavalkya habe aus dem Dharmasthīya des Kauṭ. entlehnt, Nārada habe dessen Grundsätze angenommen und Manu habe es kritisiert. Shama Sastri (Translation, p. XV ff.) will beweisen, daß Yājñavalkya das Kauṭ. benutzt hat. Vgl. aber Jolly, ZDMG 67, 1913, 49 ff., und Zeitschrift für vergl. Rechtswissenschaft 37, 1919, 329 ff., und oben S. 506. Wahrscheinlich ist, daß das Kauṭilīya und die Dharmaśāstras von Yājñavalkya und Nārada zeitlich nicht weit voneinander entfernt sind.
v3.c22.s6.45
Der V. Hauptabschnitt handelt zunächst über die Anwendung von allerlei hinterlistigen Mitteln zur Beseitigung von Hochverrätern und Staatsfeinden, gegen die der König nicht offen auftreten kann. Allerlei raffinierte Methoden werden hier empfohlen, wobei kein noch so niederträchtiges Mittel zur Erreichung des Zweckes zu schlecht ist und es gar nicht darauf ankommt, wenn dabei auch Unschuldige zugrunde gehen. Der König sendet z. B. einen des Hochverrats verdächtigen Minister auf eine Expedition zur Niederwerfung eines aufständischen wilden Stammes aus, und wenn es zu einem Kampf kommt, wird er von (mitgeschickten) Desperados oder als Räuber verkleideten Spionen ermordet; der Öffentlichkeit aber wird mitgeteilt, daß er im Kampfe umgekommen sei. Oder: Der König ist im Begriffe, ins Feld oder auf die Jagd auszuziehen, und beruft die verdächtigen Minister zur Audienz. Während die Minister zum König geführt werden, dringen gleichzeitig (nach Verabredung) Desperados mit versteckten Waffen in die königlichen Gemächer, lassen sich erwischen und durchsuchen; man findet Waffen bei ihnen, und sie geben an, daß sie von den Ministern gedungen seien. Die Sache wird öffentlich bekannt gemacht, die verdächtigen Minister werden getötet, und an Stelle der Desperados werden irgendwelche andere Leute hingerichtet.
v3.c22.s6.46
Im 2. Kapitel dieses Abschnittes werden allerlei teils sehr raffinierte Methoden gelehrt, mittels deren ein König, der in finanziellen Nöten ist, seine Schatzkammer füllen kann. Zunächst soll aus den Bauern, Kaufleuten und Gewerbetreibenden durch Drohungen und Versprechungen soviel als möglich an Steuern und Abgaben erpreßt werden. Geheimagenten sollen die reichen Leute auch zu freiwilligen Abgaben anspornen, für die sie dann Ehrenstellen oder Auszeichnungen erhalten. Auch das Eigentum von ketzerischen Gemeinden und von Göttertempeln soll unter irgendeinem Vorwand zur Füllung des königlichen Schatzes verwendet werden. Der König kann aber auch während der Nacht irgendwo ein Heiligtum mit einem Götterbild errichten und die Nachricht verbreiten lassen, daß es von selbst entstanden sei, und aus Wallfahrten und Prozessionen für seine Kasse Nutzen ziehen. Oder Geheimagenten des Königs sollen als Zauberer auftreten und bei irgendeinem Baum Angst vor einem Dämon im Volke erregen und den Leuten (angeblich zur Besänftigung des Dämons) Geld abnehmen. Man kann auch zwei Fliegen mit einem Schlag töten, indem man unzuverlässige Leute in verdächtige Situationen bringt oder mit Hilfe der Geheimagenten geradezu Verbrechen konstruiert, die Verdächtigen verhaftet oder tötet und ihr Vermögen zugunsten der königlichen Schatzkammer konfisziert. Von großem Interesse ist das 3. Kapitel, in welchem die Gehälter und Remunerationen sämtlicher Beamten und Angestellten — von den höchsten Geistlichen und Ministern mit 48 000 bis zu den niedrigsten Dienern und Arbeitern mit nur 60 Paṇas Jahresgehalt — genau verzeichnet sind. Die folgenden Kapitel enthalten Verhaltungsmaßregeln für Höflinge und Ratschläge für Minister, wie sie alle Macht an sich reißen können.
v3.c22.s6.47
Mit dem VI. Hauptabschnitt beginnt die eigentliche Politik. Im 1. Kapitel werden die sieben Prakṛtis, d. h. Elemente oder Grundlagen der Herrschaft (König, Minister, Land, Festung, Schatz, Heer und Freund), und deren wünschenswerte Eigenschaften aufgezählt. Im 2. Kapitel folgen die Definitionen der verschiedenen »Kreise« (maṇḍala) von feindlichen und freundlichen Nachbarn. Mit echt indischer Pedanterie werden da unterschieden: der Eroberer, der Feind, der Freund, der Freund des Feindes, der Freund des Freundes, der Freund des Freundes des Feindes, der Feind im Rücken, der Bundesgenosse im Rücken, der Bundesgenosse des Feindes im Rücken, der Bundesgenosse des Bundesgenossen im Rücken, der eine Mittelstellung Einnehmende und der Neutrale, wobei Freund und Feind wieder eingeteilt werden in »natürliche« und »erworbene«. Daran schließen sich Erörterungen über die Grundlagen des wirtschaftlichen Gedeihens und die Sicherheit eines Staates.
v3.c22.s6.48
Der VII. Hauptabschnitt handelt über die sechs Methoden der Politik: Friede, Krieg, Neutralität, Marschbereitschaft, Bündnis und zweideutiges Verhalten, und darüber, wann jede einzelne dieser Methoden anzuwenden ist. Der VIII. Hauptabschnitt handelt von den »Übeln« (vyasana), d. h. sowohl von den Lastern eines Königs (Jagd, Spiel, Trunk, Weiber), als auch von den Unglücksfällen (Seuchen, Feuer, Überschwemmung usw.), die ein Staatswesen befallen können, und es wird erörtert, welche von den Übeln die schlimmeren sind.
v3.c22.s6.49
Die Hauptabschnitte IX und X beschäftigen sich ganz mit militärischen Dingen: Aushebung der Armeen, Definitionen der verschiedenen Truppenabteilungen, Aufstellung und Einrichtung des Lagers usw. Wer zu schwach ist, den Feind im ehrlichen Kampf zu besiegen, soll vor keinem noch so heimtückischen Mittel zurückschrecken. Wenn es zur offenen Schlacht kommt, soll der König die Soldaten durch Reden anfeuern, wobei ihn Astrologen, Priester und Hofbarden unterstützen, indem sie den Himmel als Lohn für die Tapferen und die Hölle als den für die Feiglinge bestimmten Ort beschreiben. Zum Schluß heißt es, daß zur Besiegung des Feindes die Heeresmacht allein nicht genügt, sondern auch die Anwendung von List notwendig ist; denn
v3.c22.s6.50
»Einen tötet — vielleicht auch den nicht — der vom Schützen geschleuderte Pfeil;
Aber die List, die ein Kluger ersonnen, tötet das Kind im Mutterleib.«
v3.c22.s6.51
Dieser Vers führt zu den folgenden Abschnitten über, in denen die List als ein Hauptkampfmittel gelehrt wird. Der XI. Hauptabschnitt beschäftigt sich mit dem Verhalten des Königs gegenüber gewissen aristokratischen Oligarchien, die vom Kriegerhandwerk leben. Diese soll der König für sich gewinnen und für seine Zwecke ausnützen oder, wenn das nicht möglich ist, durch die verschiedensten Mittel zwischen ihnen Uneinigkeit stiften, um sie unschädlich zu machen. Besonders empfohlen wird für diesen Zweck die Verwendung von Frauenzimmern, die Eifersucht und Streit zwischen ihnen erregen und dadurch Gelegenheit geben sollen, daß Desperados sich in den Streit einmischen und einen gefährlichen Häuptling niedermachen. Der XII. Hauptabschnitt gibt eine Anzahl von Rezepten, wie ein schwacher König durch Intrigen mit Hilfe von Spionen, Geheimagenten, Desperados und Giftmischern über mächtigere Feinde Herr werden kann. Die Verwendung weiblicher Geheimagenten und der Mißbrauch religiöser Institutionen spielen dabei die erste Rolle. Es sollen z. B. Geheimagenten die als Zauberer verkleidet sind, verliebten Führern angebliche Liebestränke, in Wirklichkeit aber Gift verabreichen. Oder der König soll Spione, als Kaufleute, Hirten, Asketen usw. verkleidet, über die Grenze schicken, damit sie in Feindesland alles auskundschaften, oder auch als Spirituosen- und Fleischhändler die Leute vergiften. Oder an Kultstätten und Plätzen, wo die Feinde zur Götterverehrung und bei Wallfahrten zusammenkommen, soll er Maschinerien aufstellen lassen, wodurch eine Mauer oder ein Fels auf die Köpfe der Feinde herabstürzt und sie erschlägt, und dergleichen mehr. Ähnliche Mittel werden im XIII. Hauptabschnitt zur Eroberung einer Festung gelehrt. »Wenn ein Eroberer ein feindliches Dorf zu gewinnen wünscht, soll er durch Verbreitung von Nachrichten über seine Allwissenheit und seine Verbindung mit Gottheiten seine eigenen Anhänger aufmuntern und die Anhänger des Feindes in Angst versetzen.« Den Ruf der Allwissenheit erlangt er, indem er Dinge, die er durch Spione oder Brieftauben in Erfahrung gebracht hat, verbreiten und erzählen läßt, daß er sie auf überirdische Weise erfahren habe. Den Ruf, daß er mit Gottheiten verkehre, erlangt er z. B. auf folgende Weise: Er führt Gespräche mit dem Gott des Feuers auf dem Altar oder mit der in einer Statue verkörperten Gottheit und bringt ihnen Verehrung dar, während in Wirklichkeit Geheimagenten durch einen unterirdischen Gang im Feueraltar oder in dem Hohlraum der Götterstatue verborgen sind und aus ihnen sprechen. Feindliche Könige kann man u. a. auch auf folgende Weise anlocken und beseitigen (XIII, 2, p. 396 f.): »Ein kahlgeschorener oder Haarflechten tragender Asket, der in einer Berghöhle wohnt und sich als 400 Jahre alt ausgibt, soll sich mit einem Gefolge von vielen Schülern in der Nähe der feindlichen Stadt aufhalten. Die Schüler¹ sollen mit Geschenken von Wurzeln und Früchten zum Minister und zum König gehen und ihn einladen, den großen Heiligen zu besuchen. Und wenn der König gekommen ist, soll der Asket ihm Geschichten von alten Königen und Ländern erzählen und dann sagen: ,Jedesmal, wenn hundert Jahre voll sind, gehe ich ins Feuer und werde wieder jung. Jetzt werde ich in deiner Gegenwart zum viertenmal ins Feuer gehen. Es ist aber notwendig, daß du dich in meine Nähe begibst. Wähle dir drei Wünsche.‘ Nachdem der König seine Zustimmung gegeben, sagt der Asket: ,Sieben Tage und Nächte lang mußt du hier mit Frauen und Kindern verweilen, um zuzuschauen und Opfer darzubringen.‘ Während er dort verweilt — mache man einen Überfall auf ihn.«
v3.c22.s6.52
Während mehrere Kapitel den unehrlichen Methoden zur Eroberung einer Festung gewidmet sind, wird schließlich in einem Kapitel auch die »ehrliche« Belagerung und Volkes in bezug auf die Landesgottheiten, Feierlichkeiten, Feste und Unterhaltungen.« Gelehrte und anderweitig hervorragende Männer soll er durch Landschenkungen, Geld und Steuernachlässe auszeichnen. Gefangene soll er freilassen. An gewissen Festtagen, z B. den Feiern zu Beginn der drei Jahreszeiten und an den Vollmondfeiern, soll er das Töten von Tieren verbieten. Er soll allerlei humanitäre Einrichtungen treffen usw.¹).
v3.c22.s6.53
¹ Das Arthaśāstra verläßt hier durchaus nicht seinen Standpunkt der Nützlichkeit (artha). Nicht um des Dharma willen werden Humanität, Gerechtigkeit und Rücksicht empfohlen, sondern weil sie für den König das beste Mittel sind, ein erobertes Land zu beruhigen und in seinem Besitz zu erhalten.
v3.c22.s6.54
Der XIV. Hauptabschnitt handelt über die Geheimmittel (aupaniṣadikam) und ist ein schwer verständliches Zauberbuch. Hier finden wir Rezepte für Mixturen und Zaubermittel zum Zweck von Brandstiftung, Mord, Blendung, Erzeugung von Wahnsinn und Krankheiten aller Art, desgleichen Rezepte, die einen Menschen instandsetzen sollen, einen Monat lang zu fasten, seine Farbe zu wechseln, über Feuer hinwegzuschreiten, im Finstern zu sehen, sich und andere unsichtbar zu machen, Tiere und Menschen einzuschläfern usw.
v3.c22.s6.55
Der XV. (letzte) Hauptabschnitt enthält eine Darstellung des Planes des ganzen Werkes und eine Aufzählung der in dem Buch verwendeten methodischen Kunstgriffe. Während wir in der Dialektik der Mīmāṃsā und in den philosophischen Bhāṣyas nur fünf oder sechs solche methodische Kunstgriffe angewendet finden, werden hier 32 aufgezählt, definiert und durch Beispiele aus dem Werk selbst illustriert²).
v3.c22.s6.56
² Suali (Introduzione, p. 20) bemerkt mit Recht, daß unter den 32 Fachausdrücken auch solche vorkommen, die logische und dialektische Prägung haben. Wenn er aber daraus schließt, daß es schon im 4. Jahrhundert v. Chr. einen Kanon der Logik gegeben hat, so möchte ich eher glauben, daß gerade dieses Schlußkapitel beweist, daß wir in unserem Arthaśāstra nicht das Werk des großen Staatsmannes des 4. Jahrhunderts v. Chr., sondern das auf Grund älterer Texte sorgfältig redigierte Werk eines Pandits einer jüngeren Zeit zu sehen haben.
v3.c22.s6.57
Diese kurze Übersicht über den Inhalt des Werkes genügt, um zu zeigen, daß das Kauṭilīya-Arthaśāstra ein einzigartiges Werk ist, das auf die Kulturverhältnisse und das wirkliche Leben im alten Indien mehr Licht wirft, als irgendein anderes Werk der indischen Litteratur. Von geradezu unschätzbarem Werte würde aber dieses Buch sein, wenn es tatsächlich, wie hervorragende Forscher annehmen³), den Minister des berühmten Königs Candragupta zum Verfasser hätte und als ein Werk des 4. Jahrhunderts v. Chr. anzusehen wäre. Es wäre in der Tat das erste und einzige sicher datierbare Zeugnis indischer Litteratur und Kultur aus so früher Zeit. Und wir könnten uns nichts sehnlicher wünschen, als ein solches Werk zu besitzen. Aber gerade deshalb ist es notwendig, unser Urteil nicht durch unsere Wünsche beeinflussen zu lassen und die Gründe, die für und gegen die Abfassung des Werkes im 4. Jahrhundert v. Chr. sprechen, genau zu prüfen¹).
v3.c22.s6.58
³ So vor allen H. Jacobi, Zur Frühgeschichte der indischen Philosophie, SBA 1911, 732 ff.; Kultur-, Sprach- und Literarhistorisches aus dem Kauṭilīya, ebenda 954 ff.; Über die Echtheit des Kauṭilīya, ebenda 1912, 832 ff.; ZDMG 74, 1920, 248 ff., 254 f. Jacobi haben sich angeschlossen: Charpentier, WZKM 28, 1914, 211; Smith, Early History 151 ff.; Fleet, Introductory Note zu Shama Sastris englischer Übersetzung (1915); Suali, Introduzione, p. 16 ff.; Garbe, Sāṃkhya-Philosophie, S. 3 ff. Keinerlei Zweifel an der Verfasserschaft des Kauṭilīya hegen die indischen Gelehrten Shama Sastri (in der Sanskrit-Einleitung zur Ausgabe und in der englischen Einleitung zur Übersetzung); N. N. Law, Studies in Ancient Hindu Polity (London 1914) und Radhakumud Mookerji in dem Introductory Essay zu Laws Buch; Haraprasād Śāstrī, JASB 6, 1910, 305 f., und K. P. Jayaswal, Ind. Ant. 42, 1913, 306. Vgl. auch Pargiter, JRAS 1917, 157 f., 159 ff.; L. D. Barnett, Antiquities of India, London 1913, p. 98 ff.
v3.c22.s6.59
¹ Hillebrandt, Über das Kauṭilīyaśāstra, S. 10 (vgl. ZDMG 69, 1915, 360 ff., und GGA 1915, 629) sagt: »Wir dürfen nicht annehmen, daß Kauṭilya selbst durchwegs der Verfasser des vorliegenden Textes ist. Er entstammt seiner Schule.« Hertel (Tantrākhyāyika, Übers. I, S. 22) stimmt Hillebrandt zu, daß das Kauṭilīya im Laufe der Zeit überarbeitet und erweitert worden sei, bemerkt aber doch: »Der Kern des Werkes und des Kommentars rührt also sicher von Cāṇakya her.« Oldenberg, Die indische Philosophie in KG 1913, S. 32, sagt, das Kauṭilīya sei um 300 v. Chr. verfaßt, und zwar »von Cāṇakya oder, was eher anzunehmen scheint, von Schülern, die an ihn anschlossen«, spricht sich aber NGGW 1918 (geschäftliche Mitteilungen S. 97) noch skeptischer aus. Jolly, der anfangs das Kauṭilīya auch für ein Werk des Ministers Cāṇakya gehalten hatte (so 1912 »Ein altindisches Lehrbuch der Politik«), hat immer mehr Bedenken gegen das Alter und die Echtheit des Werkes erhoben (zuerst ZDMG 68, 1914, 359) und spricht 1919 in Zeitschrift für vergl. Rechtswissenschaft 37, S. 329, von dem Kauṭilīya als einem Werk, das wohl bis ins 5. oder 4. Jahrhundert n. Chr. zurückgehen kann, »wenn es auch so wenig mit dem auch nur halbhistorischen Cāṇakya zu tun haben dürfte, als die ,Weisheit Salomonis‘ von dem berühmten König Salomo herrührt.« Gegen die Echtheit haben sich auch ausgesprochen A. B. Keith, JRAS 1916, 130 ff.; 1920, 628, und R. G. Bhandarkar, Proceedings and Transactions of the First Oriental Conference, I. Poona 1920, p. 24 f.
v3.c22.s6.60
Was wissen wir von Kauṭilya? Die Purāṇas berichten (in Form einer Prophezeiung) übereinstimmend, daß Kauṭilya das Königsgeschlecht der Nandas beseitigt und den Maurya Candragupta zum König gesalbt habe¹). Von irgendeiner Tätigkeit des Kauṭilya als Lehrer oder Schriftsteller wissen sie nichts. Um das Jahr 322 v. Chr. bestieg Candragupta den Thron; im Jahre 302 v. Chr. kam der Grieche Megasthenes als Gesandter des Seleukos Nikator an seinen Hof. Er hat auf Grund eines langjährigen Aufenthalts einen Bericht über Indien verfaßt, der uns wenigstens in Bruchstücken erhalten ist. Merkwürdig genug ist es, daß weder der Grieche Megasthenes noch spätere antike Schriftsteller etwas von dem berühmten Minister des Candragupta wissen. Eine genaue Vergleichung der Berichte des Megasthenes mit dem Arthaśāstra bestätigt nicht die Annahme, daß dessen Verfasser und Megasthenes Zeitgenossen waren²). Auch zwischen den Verhältnissen zur Zeit des Aśoka und den im Kauṭilīya beschriebenen läßt sich keine nennenswerte Übereinstimmung nachweisen³). Patañjali im Mahābhāṣya erwähnt die Mauryas und die Sabhā des Candragupta, aber von Kauṭilya sagt er nichts. Was uns sonst von Kauṭilya berichtet wird, gehört durchaus der Sage und der Dichtung an, so die dem Drama Mudrārākṣasa zugrunde liegende Geschichte und so auch die Erzählungen in Somadevas Kathāsaritsāgara und Hemacandras Pariśiṣṭaparvan¹). Aber auch in diesen Sagen ist von einer Tätigkeit des Kauṭilya als Lehrer oder Schriftsteller nicht die Rede. Nur im I. Akt des Mudrārākṣasa tritt Kauṭilya in Begleitung eines Schülers auf. In dem sachlichen Teil des Kauṭilīya-Arthaśāstra findet sich nirgends eine Spur von einem Hinweis auf die Nandas, die Mauryas oder auf den König Candragupta oder auf die Zustände seiner Zeit²).
v3.c22.s6.61
¹ F. E. Pargiter, The Purāṇa of the Dynasties of the Kali Age, p. 26 f., 69 f.
v3.c22.s6.62
² R. Mookerji in der Einleitung zu N. N. Law, Studies in Ancient Hindu Polity I, p. XXXV ff., und Smith, Early History, p. 136 ff., glaubten eine solche Übereinstimmung zwischen Megasthenes und Kauṭilya gefunden zu haben. H. G. Rawlinson, Intercourse between India and the Western World, Cambridge 1916, p. 67 f., stützt sich ganz auf Law, um zu beweisen, daß Kauṭilya und Megasthenes teils genau übereinstimmen, teils einander ergänzen. In manchen Punkten gibt es wohl eine solche Übereinstimmung (vgl. auch Jolly, in Festschrift Kuhn, S. 27 ff.); aber die vollständige Vergleichung der griechischen Berichte mit dem Kauṭilīya, wie sie Otto Stein (Megasthenes und Kauṭilya, SWA 1921) durchgeführt hat, zeigt, daß gerade in wesentlichen Punkten die Abweichungen bedeutender und zahlreicher sind, als die Übereinstimmungen.
v3.c22.s6.63
³ Was Thomas, JRAS 1914, 383 ff., anführt, ist viel zu wenig um etwas zu beweisen.
v3.c22.s6.64
¹ Kathās. 5, 108 ff.; Pariśiṣṭaparvan VIII, 194 ff. (Hertels Übersetzung, S. 186 ff.). Hier erscheint Cāṇakya vielfach nur als der Typus des schlauen und rücksichtslosen Diplomaten, auf den man alle Geschichten häufte, die auf diesen Typus passen.
v3.c22.s6.65
² Mookerji (bei Law, p. XXXIII) will Anspielungen auf Candragupta an einigen Stellen sehen; aber ich glaube nicht, daß sie für irgend jemand anderen sichtbar sein dürften.
v3.c22.s6.66
Das Arthaśāstra selbst gibt sich ohne Zweifel als ein Werk des Kauṭilya aus, nämlich in den Schlußversen von I, 1 und II, 10 und am Schluß des ganzen Werkes, wo auf die Vernichtung der Nandas angespielt wird: »Er, der die Wissenschaft und das Schwert und die dem Nandakönig gehörige Erde rasch und ungeduldig herausgerissen³), — er hat dieses Lehrbuch verfaßt«. Aber selbst, wenn die Kapitel, in denen diese Verse vorkommen, zu dem ursprünglichen Bestand des Werkes gehören und nicht etwa erst — was mir wahrscheinlicher ist — bei dessen Schlußredaktion hinzugekommen sein sollten, so würde daraus noch nicht folgen, daß das Arthaśāstra das Werk des Kauṭilya ist, sondern nur, daß es sich als solches gibt. In dem Werk selbst heißt der Verfasser niemals Cāṇakya oder Viṣṇugupta, sondern immer nur Kauṭilya; und schon der Name Kauṭilya spricht dagegen, daß wir es wirklich mit dem Werk eines Autors dieses Namens zu tun haben. Kauṭilya bedeutet »Falschheit«, »Tartufferie«⁴), und es ist nicht wahrscheinlich, daß Candraguptas Minister sich selbst diesen Namen gegeben hat. Jacobi legt viel Gewicht darauf, daß der Verfasser des Werkes ein Staatsmann und kein Pandit gewesen sei. Er nennt ihn geradezu den »indischen Bismarck«, der in seinen Mußestunden oder vielleicht in seinem Alter ein theoretisches Werk über seinen Lebensberuf verfaßt habe, »wie das ja auch Friedrich der Große getan hat«. Aber rechtfertigt der Inhalt des Arthaśāstra wirklich diese Auffassung? Doch wohl kaum. Wir finden ja in dem Arthaśāstra genau dieselbe Vorliebe für Definitionen, pedantische Einteilungen, Klassifikationen und Schematisierungen, wie in anderen, von Pandits verfaßten wissenschaftlichen Werken. Das Werk setzt auch das Vorhandensein einer ausgebildeten Terminologie des Nītiśāstra schon voraus. Und nur aus einem schon lange vorausgehenden Schulbetrieb der Nītiwissenschaft erklären sich die vielen Diskussionen, in denen die Meinungen »der Lehrer« d. h. älterer Lehrer, oder gewisser Schulen (Mānavas, Bārhaspatyas, Auśanasas) oder auch einzelner Schriftsteller (wie Bhāradvāja, Viśālākṣa, Parāśara usw.) der des Kauṭilya gegenübergestellt werden. Wenn aber zum Schlusse solcher Diskussionen mit den Worten: »So sagt Kauṭilya« die maßgebende Ansicht gelehrt wird, so schließt das zwar nicht aus, daß Kauṭilya der Verfasser war, aber im allgemeinen ist doch diese Art der Erwähnung des Autors nur in Sūtras üblich, die als Schultexte, nicht als Werke individueller Verfasser anzusehen sind¹).
v3.c22.s6.67
³ »Herausgerissen« (uddhṛtāni) hat hier drei verschiedene Bedeutungen. Der Sinn ist: »Der rasch entschlossen die Wissenschaft, nämlich das Arthaśāstra, aus den früheren Lehrbüchern ausgezogen, das Schwert aus der Scheide gezogen, und die dem Nandakönig gehörige Erde dessen Händen entrissen hat.« Die geistvollen Ausführungen von Jacobi (SBA 1912, 847 f.) zu diesem Vers konnten mich doch nicht von der Richtigkeit seiner Erklärung überzeugen.
v3.c22.s6.68
⁴ Von kuṭila, »krumm, falsch«. Dem Dichter des Mudrārākṣasa ist diese Bedeutung des Namens Kauṭilya geläufig, s. I, Vers 7, und IV, Vers 2.
v3.c22.s6.69
¹ So werden Jaimini im Pūrvamīmāṃsāsūtra, Bādarāyaṇa im Vedāntasūtra, Baudhāyana im Baudhāyana-Dharmasūtra genannt.
v3.c22.s6.70
Ich glaube also, daß das Kauṭilīya-Arthaśāstra dem Kauṭilya aus keinem anderen Grunde zugeschrieben wurde, als deshalb, weil dieser sagenhafte Minister des Königs Candragupta als der typische Meister, wenn nicht als der Erfinder der Politik galt. Cāṇakya oder Kauṭilya ist das Vorbild oder der bekannteste Typus des raffinierten, schlauen und rücksichtslosen, aber seinem Fürsten treu ergebenen Ministers, der uns in der dramatischen und in der Erzählungslitteratur von Bhāsa angefangen so oft begegnet. Aus demselben Grunde wurden später alle Nītisprüche auf den Meister Cāṇakya zurückgeführt.
v3.c22.s6.71
Wenn wir den Inhalt des Werkes selbst überblicken, so finden wir, daß es außer der Politik im engeren Sinne eine Unmenge von Gegenständen der Verwaltung behandelt, die eingehende Fachkenntnisse auf den Gebieten der Architektur, der Landwirtschaft, des Bergbaues, des Militärwesens usw. voraussetzen, die auch im alten Indien unmöglich ein Mann beherrschen konnte. Man kann ja annehmen, daß Kauṭilya für diese Abschnitte Beamte als Mitarbeiter hatte¹). Wahrscheinlicher ist es aber, daß es Spezialwerke über die einzelnen Gebiete gegeben hat, die der Verfasser des Arthaśāstra wenig verändert in sein Werk aufgenommen hat²). Dafür spricht auch der Umstand, daß dieselben Gegenstände öfter in mehreren Kapiteln behandelt werden. Daraus ergibt sich aber, daß der Entstehung des Kauṭilīya-Arthaśāstra nicht nur eine lange litterarische Tätigkeit auf dem Gebiete der Politik, sondern auch auf verschiedenen Gebieten der Technik und der Volkswirtschaft vorausgegangen sein muß. Auch das macht es zum mindesten nicht sehr wahrscheinlich, daß unser Werk schon im 4. Jahrhundert v. Chr. entstanden ist.
v3.c22.s6.72
¹ So Jacobi, SBA 1912, S. 849.
v3.c22.s6.73
² Vgl. die einleitenden Worte des Kauṭ. (oben S. 510) und Kāmandakīya-Nītisāra I, 6: »Verehrung dem klugen und ruhmreichen Viṣṇugupta, der aus dem Ozean der Arthaśāstras den Nektar des Nītiśāstra herausgeholt hat.« Die zahlreichen verschiedenen Wissensgebiete, die das Arthaśāstra behandelt, erklären auch die auffällig große Anzahl neuer Wörter, die im Kauṭilīya vorkommen, vgl. Jolly, Lexikalisches aus dem Arthaśāstra, Indogermanische Forschungen 31, 204 ff.
v3.c22.s6.74
Um die Zeit des Kauṭilīya bestimmen zu können, ist die Frage von Wichtigkeit, welcher Litteraturkreis außer der älteren Arthaśāstra-Litteratur in dem Werk als bekannt vorauszusetzen ist³). Aus verschiedenen Stellen geht nun hervor, daß außer dem Veda und den Vedāṅgas auch eine epische, erzählende und didaktische Litteratur bekannt gewesen sein muß. Die Haupterzählungen des Mahābhārata und des Rāmāyaṇa waren schon bekannt; aber der Sagenschatz, aus dem das Arthaśāstra schöpfte, enthielt auch vieles, was nicht in den beiden Epen vorkommt, sondern zum Teil in der vedischen, zum Teil in der altbuddhistischen Litteratur nachweisbar ist. Es sind aber durchaus brahmanische Sagen, auf die angespielt wird. Von dem Bestehen eines Kāvya oder eines Nāṭaka finden wir im Kauṭilīya keine sicheren Beweise.
v3.c22.s6.75
³ Vgl. darüber Hertel, WZKM 24, 1910, 416 ff.; Jacobi, SBA 1911, 954 ff., und Charpentier, WZKM 28, 1914, 211 ff.
v3.c22.s6.76
Als bekannt vorausgesetzt, und zwar als ein Werk des Ministers des Candragupta, wird das Kauṭilīya-Arthaśāstra im Tantrākhyāyika, im Daśakumāracarita und im Nyāyabhāṣya des Vātsyāyana¹). Ziehen wir andererseits die schon erwähnten Übereinstimmungen des Kauṭilīya mit den Dharmaśāstras des Yājñavalkya und des Nārada in Betracht sowie die Tatsache, daß das Kauṭilīya oder eines der in ihm benützten technischen Werke Kenntnis der Alchimie voraussetzt²), so wird man wohl sagen dürfen, daß das Kauṭilīya-Arthaśāstra zwar ein altes Werk, aber doch nicht älter als 3. Jahrhundert n. Chr. ist. Wenn wir Tantrākhyāyika und Nyāyabhāṣya vermutungsweise ins 4. Jahrhundert n. Chr. setzen dürfen, so wird das Kauṭilīya wahrscheinlich nur wenig älter sein. Mehr beweist auch nicht die Erwähnung des »Koḍillayam« in einer Liste von brahmanischen Werken im Nandīsūtra und Anuyogadvāra des Jainakanons³). Und wir können immerhin zufrieden sein, ein solches Werk aus so alter Zeit zu besitzen, wenn sich auch die Hoffnung, ein sicher datierbares Werk des 4. Jahrhunderts v. Chr. zu besitzen, als trügerisch erwiesen hat.
v3.c22.s6.77
¹ Vgl. Hertel, Tantrākhyāyika, Übers. I, 9, 17 f., 142 ff.; ZDMG 69, 1915, 289 ff., 297; Daśakumāracarita ed. Peterson, Part II, p. 52 (Kap. VIII); Jolly, ZDMG 68, 1914, 345 ff., und Jacobi, ebenda 603 ff. und SBA 1911, 734 f., 741.
v3.c22.s6.78
² Vgl. Jolly in Festschrift Windisch, S. 103 f.
v3.c22.s6.79
³ Daß diese Liste aus vorchristlicher Zeit stammt, wird weder von Jacobi (ZDMG 74, 254 f.) noch von Charpentier (Uttarādhyāyana Ed., Introd. p. 2 f.) erwiesen. Wenn auch Teile des Jainakanons in die Zeit der Nandas zurückgehen, so haben wir doch für die einzelnen Stellen keinen Beweis für höheres Alter als die Zeit des Devarddhi (5. Jahrhundert n. Chr.); s. oben II, 295. Daß Kālidāsa das Arthaśāstra gekannt hat, ist wahrscheinlich genug; es ist aber grotesk, wenn H. A. Shah in seinen Abhandlungen »Kauṭilya and Kālidāsa« (Reprinted from the Quarterly Journal of the Mythic Society, Bangalore, Vols. X and XI) beweisen will, daß Kauṭilya und Kālidāsa nicht nur übereinstimmen, sondern — eine und dieselbe Person sind.
v3.c22.s6.80
Mit Sicherheit ergibt sich aus dem Inhalt des Kauṭilīya-Arthaśāstra, daß dessen Verfasser ganz und gar auf dem Boden der brahmanischen Religion und Lebensanschauung steht und ein Staatswesen voraussetzt, in dem der Brahmane eine erste Rolle spielte. Bei der Ausübung seiner Pflichten ist der König stets von Priestern und Geistlichen umgeben, die auch als Hofbeamte Höchstgehälter beziehen. Das hindert freilich nicht, daß die religiöse Gläubigkeit des Volkes, wenn es sich um Sicherung der Königsherrschaft oder um Stärkung des Staatsschatzes handelt, wie wir oben gesehen haben, in gröblichster Weise mißbraucht wird. So ist ja auch Machiavelli, dem sonst ebenso wie dem Kauṭilya kein Mittel zur Erreichung seines Zweckes zu schlecht ist, streng gläubig und kirchlich gesinnt. Im übrigen stimmt die oft gehörte Bezeichnung des Kauṭilya als des »indischen Machiavelli« nur teilweise¹). Sowie für das »Buch vom Fürsten«, so ist auch für das Arthaśāstra an die Möglichkeit eines anderen als eines monarchischen Staates nie gedacht und, soweit es die Erhaltung des Fürsten gilt, stehen beide »jenseits von Gut und Böse«. Aber ein grundsätzlicher Unterschied besteht zwischen Kauṭilya und Machiavelli darin, daß der letztere vor allem Historiker ist, der seine Methoden aus den Lehren der Geschichte ableitet, was dem »indischen Machiavelli« vollständig fern liegt. Dieser ist reiner Theoretiker und fragt nur: Welche Mittel sind zur Erhaltung des Herrschers nützlich und welche nicht? Allerdings machen einige Kapitel (z. B. die über die Gehälter der Beamten, die Anlage und Einrichtung von Städten und Festungen u. dgl.) ganz den Eindruck, als wäre hier einfach die Beschreibung von tatsächlichen Verhältnissen als Theorie gegeben. Dieser Umstand macht es wahrscheinlich, daß der Verfasser der betreffenden Kapitel und vielleicht des ganzen Werkes ein Beamter eines nicht unbedeutenden Herrschers war.
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- Vālmīkirāmāyaṇa — Vālmīki, Sanskrit
- Lalitavistarā — Haribhadra Sūri, Sanskrit
- Gajaśāstra — Vaiśampāyana, Sanskrit
- Jātakamālā — Āryaśūra, Sanskrit
- Śukranīti (Śukrācārya) — Śukrācārya, Sanskrit
- Kāmandakīya Nītisāra — Kāmandaki, Sanskrit
- Hastyāyurveda — Pālakāpya, Sanskrit
- Śārṅgadharapaddhati — Śārṅgadhara, Sanskrit
- Pariśiṣṭaparvan — Hemacandra, Sanskrit
- Aśvavaidyaka — Jayadatta Sūri, Sanskrit
- Nītivākyāmṛta — Somadevasūri, Sanskrit
- Saṅgītanārāyaṇa — Gajapati Vīrasrī Nārāyaṇadeva 1675, Sanskrit
- Pañcatantra (Durgasiṃha) — Durgasiṃha (Kannada), Kannada
- Aśvāyurveda — Gaṇa, Sanskrit
- Yaśastilaka — Somadevasūri, Sanskrit
- Mālatīmādhava — Bhavabhūti, Sanskrit
- Aśvacikitsita (Aśvaśāstra) of Nakula — Nakula, Sanskrit
- Bārhaspatya Arthaśāstra (Bārhaspatyasūtra) — Bṛhaspati, Sanskrit
- Rāgavibodha — Somanātha 1584, Sanskrit
- Mātaṅgalīlā — Nīlakaṇṭha (Mātaṅgalīlā), Sanskrit
- Rājanītiratnākara — Caṇḍeśvara Ṭhakkura, Sanskrit
- Ratnaparīkṣā of Ṭhakkura Pheru — Ṭhakkura Pheru, Apabhraṃśa
- Saṃgītacandra (Jagajjyotirmalla) — Jagajjyotirmalla, Sanskrit
- Caraṇavyūha — Kātyāyana, Sanskrit