Der Jainismus: Eine indische Erlosungsreligion c7.s5.t3: 3. Die Jainas in den Hindu-Reichen
Der Jainismus: Eine indische Erlösungsreligion c7.s5.t3
- Language
- German
3. Die Jainas in den Hindu-Reichen
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Wenn die Jainas, wie gezeigt wurde, sogar unter manchen mohammedanischen Herrschern ihren religiösen Bräuchen ungehindert nachgehen konnten, so war dies in den vom Islâm wenig berührten, unabhängigen oder fast unabhängigen Hindu-Staaten natürlich in noch höherem Grade der Fall, mochte auch die Zahl und Bedeutung der Anhänger der Tîrthankaras durch die Kämpfe mit den rivalisierenden Sekten der Shivaiten und Vishnuiten stark zurückgegangen sein. Inschriften und Bauten bekunden, daß im Südwesten Indiens die fürstlichen Patrone des Jaina-Glaubens noch nicht ausgestorben waren. Weit sichtbare Bekenntnisse zur Religion Mahâvîras aus jener Zeit sind die beiden Gommata-Statuen, die in Nachahmung des Kolosses von Shravana Belgola an zwei Orten Süd-Kanaras von glaubenseifrigen Herrschern errichtet wurden: die eine 1432 in Kârkala vom Fürsten Vîrapândya, die andere 1604 in Venûr von Timmarâja. Von Interesse ist es, daß der Jainismus in Maisûr um die Mitte des 16. Jahrhunderts auch mit dem Christentum zu kämpfen hatte. In einer um 1530 abgefaßten Inschrift in Humcha wird erwähnt, daß der Mönch Vidyânanda den Vizekönig von Shrîranganagara (Seringapatam) den Franken-Glauben (Peringiyamata) abschwören ließ, zu welchem dieser anscheinend bekehrt worden war55.
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Eine große Bedeutung kam den Jainas außer in ihrer alten Heimstätte Gujarât in jener Periode vor allem in Zentral-Indien und Râjputânâ zu. In den verschiedenen Fürstentümern dieser Landschaften besaßen sie als Kaufleute und Bankiers großen Einfluß und haben dem Staat viele hervorragende Beamte geschenkt. Den Jaina-Mönchen wurde allgemein der Besitz von übernatürlichen Kräften zugeschrieben. So soll der Meister Munisundarasûri (gest. 1446), bekannt als Autor des Upadesharatnâkara und anderer Werke, eine Hungersnot durch die Rezitation eines Stotra gebannt und in Sirohi der Zerstörung der Ernte durch Heuschrecken Einhalt geboten haben.
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Zeugen des Glanzes und Reichtums der Jaina-Gemeinden sind die Kunstwerke dieser Zeit, vor allem die unter der Tonvar-Dynastie (1440—1473) bei Gwalior aus dem Fels gehauenen großen Tîrthankara-Figuren, die Tempel von Rakhabdev und Rânâpur (beide aus dem 15. Jahrh.), die prächtigen Siegestürme in Râjputânâ u. a.
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Kennzeichnend für das Verhalten, das die Hindu-Herrscher der Râjputen den Jainas gegenüber einnahmen, sind die Gunstbezeugungen, die ihnen die Fürsten der Sesodiya-Dynastie von Udaipur erwiesen. Seit jeher liehen diese Rânâs von Mevâr ihnen ihren Schutz und erteilten ihnen viele Privilegien. Die Jainas zeigten sich ihrerseits stets als treue Diener des Herrscherhauses. Als Pratâp Singh I. (1572—1597) von Kaiser Akbars Truppen geschlagen worden war und sich sein fliehendes Heer aufgelöst hatte, opferte ein Jaina seinen Reichtum, um ein neues Heer zu werben. Er setzte dadurch den Rânâ in den Stand, den Feldzug fortzusetzen und zu einem siegreichen Ende zu führen. Die Fürsten haben den Jainas ihre Dankesschuld durch Gewährung von mancherlei Freiheiten abgetragen. So erließ der Mahârânâ Râj Singh 1693 ein Edikt, durch welches er verbot, Tiere auf Jainas gehörigen Grundstücken zu schlachten, und bestimmte, daß jedes Wesen, das den Bezirk ihrer heiligen Stätten beträte, geschützt sein solle, und zwar nicht nur Tiere, die zur Schlachtbank geführt werden sollten, sondern auch Verbrecher, die dem Arm der Gerechtigkeit entronnen. Mahârânâ Jay Singh ordnete in einer in einer Säule in Bakrole eingegrabenen Inschrift an, daß in den vier Regenmonaten vom 11. des Monats Âshâdha (Juni) bis zum Vollmond des Âshvina (September) niemand die Wasser eines Sees austrocknen, eine Ölmühle arbeiten lassen und einen Topf herstellen dürfe, auf daß kein lebendes Wesen während dieser Jahreszeit, zu welcher das Leben überall hervorsprießt, verletzt werde⁵⁶.
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Bemerkenswert ist, daß der Jainismus im 15. Jahrhundert sogar im Norden Indiens festen Fuß gefaßt hatte. Der König Narendra-candra von Kângra (Panjàb), der um 1427 regierte, soll nach einer unlängst veröffentlichten Vijnapti ein Jaina gewesen sein⁵⁷.