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Die Religion des Veda c7.s7.33

Die Religion des Veda c7.s7.33

Language
German

c7.s7.33

Der Schaden, den diese im Dunkeln ihr Wesen treibenden Geister dem Menschen zufügen, ist natürlich den Vorstellungen fortgeschritteneren Glaubens in bezug auf dämonisches, diabolisches Wirken wenig angemessen. Es handelt sich um sehr konkrete Beschädigung namentlich von Leben und Gesundheit; der gierige Geist stillt Hunger und Durst mit Fleisch und Blut des Menschen. Der gewöhnliche Weg, wie er zu seinem Ziel gelangt, ist, daß er in den Menschen hineinfährt. So heißt es von einem Krankheitsdämon: „Geflügelt fliegt der Jāyānya; er geht in den Menschen ein“²). Und man betet zu Agni: „Laß nicht das Rakṣas in uns eingehen, nicht den Yātu der Yātuentsender“³). Namentlich der Mund scheint für die Eingangs-, eventuell auch die Ausgangspforte der Geister gegolten zu haben. Beim Genuß von Speise und Trank⁴) dringen sie ein. Bei einer Zauberhandlung zur Austreibung eines Piśāca wischt man sich die Zunge mit einer Hanfschnur ab; so soll der Piśāca sich entfernen⁵). Die Dämonen, welche die Geburten gefährden, schlüpfen zu den Schamteilen des Weibes hinein⁶). Sind die bösen Wesen dann drinnen, so fressen sie des Menschen Fleisch, saugen das Mark aus, trinken sein Blut, erregen Krankheit aller Art. Man betet zu Agni, was die Piśācas dem Kranken abgerissen, zerrissen, fortgeschleppt, was sie von ihm gefressen haben, ihm wieder zu schaffen; „Fleisch und Lebenshauch erwecken wir im Leibe"¹). Im Geist erregen die Rakṣas Wahnsinn; der Rede nehmen sie die Kraft, so daß man im Redekampf unterliegt²). Besonders gefährlich sind sie natürlich bei den wichtigsten Gelegenheiten des häuslichen Lebens, bei Hochzeit, Schwangerschaft, Kindbett, Bestattung. Dem Kenner des Hochzeitsrituals sind die zahlreichen Riten für Verjagung böser Geister geläufig; ich hebe hier das Abschießen von Stäbchen in die Luft hervor mit dem Spruch: „Ich durchbohre das Auge der Rākṣasas, die um diese Braut herumstreichen, welche zum Feuer tritt"³). Wenn dann nach der Hochzeit dem jungen Paar für eine gewisse Zeit — drei Nächte oder länger — Enthaltsamkeit aufgelegt wird⁴), so wird vielleicht der ursprüngliche, freilich den vedischen Indern offenbar nicht mehr verständliche Sinn auch dieser uralten, weitverbreiteten Sitte in der Furcht vor Geistern zu suchen sein, die beim Beilager in das Weib miteinschlüpfen, der Frucht Gefahr bringen, auch ihrerseits das Weib befruchten — denn danach sind die Geister selbstverständlich lüstern⁵) —; man führt sie irre, indem man ihnen Unterlassung der Ehevollziehung vorspiegelt⁶). Ich übergehe hier die der Schwangerschaft und Entbindung zugehörigen Gebräuche, die gleichfalls der Furcht entstammen, daß Geister die Frucht verzehren, die männliche Frucht in eine weibliche verwandeln oder sonstigen Schaden stiften könnten¹).