Die Religion des Veda c7.s9.28
Die Religion des Veda c7.s9.28
- Language
- German
c7.s9.28
Es versteht sich von selbst, daß die äußerliche, sozusagen sinnliche Auffassung der Sünde, der wir hier begegnen, sich auch darin zeigt, daß das subjektive Moment des sündigen Willens noch weit davon entfernt ist, entscheidend zu sein; das wesentliche ist das objektive Faktum der sündigen Tat. Auch die unwissentliche, die im Schlaf begangene Sünde¹) ist Sünde. Und weiter führt diese ganze Auffassungsweise, insonderheit die Vorstellung der Sünde nach Art einer krankheiterzeugenden Substanz, zu der Konsequenz, die für alle niederen Stufen ethischer Betrachtung charakteristisch scheint: zu der Auffassung, daß die Schuld nicht allein dem Schuldigen anhaftet, sondern auf den verschiedensten Wegen auf andere Personen übergeht²). Besonders auf dem nächsten Wege: vom Vater³) auf den Sohn. Wenn der Dichter um Befreiung betet „von aller Sünde des Trugs, die wir von den Vätern ererbt und die wir selbst getan haben mit unserem Leibe“ (Ṛv. VII, 86, 5), darf entnommen werden, daß man hierin die beiden hauptsächlichen Möglichkeiten sah, wie man zu einer Sündenlast kommen konnte: eigene Tat und väterliches Erbteil. Aber auch auf anderen Wegen konnte man in Schuld geraten. Der schwarze Vogel, der die verhängnisvolle Substanz von der Vernichtungsgöttin (Nirṛti) her an sich trägt, kann sie durch den Unrat, den er fallen läßt, auf den Menschen übertragen. Wenn das Opfertier brüllt oder mit dem Fuß ausschlägt, geht hieraus eine Schuld auf den Opferer über. Das Weinen der Klageweiber bringt Sündenschuld ins Haus. Trita, dem die Götter Sünde „angewischt“ haben, wischt sie selbst den Menschen an⁴). Durchweg zeigt sich in den Texten, die sich auf Sünde und Befreiung von der Sünde beziehen, die Angst davor, für die „von anderen getane Sünde“⁵) — auch die „von Göttern getane“ gehört dazu⁶) —
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- Ṛgvedasaṃhitā — Sanskrit