Die Religion des Veda c7.s9.76
Die Religion des Veda c7.s9.76
- Language
- German
c7.s9.76
Auch Indra erscheint hier und da als Verfolger der Sünde. Wie sollte der Mächtigste von dieser Sphäre des Tuns ganz ausgeschlossen bleiben, wie der starke Schläger, der reiche Gnadenspender nicht auch als Schläger der Bösen, als Gnadenspender für die Gerechten gedacht werden? „Er hat sie alle, die große Sünde begangen hatten, mit seinem Geschoß getötet, ehe sie es ahnten.“ Von sich selbst sagt er: „Ich bin der Töter dessen, der keine Opfermilch spendet, des Menschen, der die Wahrheit zum Trug macht, der krumme Wege geht, des Leeren“: — bezeichnend übrigens wie hier die Vorstellung des Bösen sich mit der des nicht Opfernden vermischt. Auch in einem Indrahymnus (IV, 23) findet sich Preis des Ṛta mit seinen starken Festen, des Ṛta, dessen Ton auch durch taube Ohren sich hindurchbohrt. Und wie Varuṇa wird Indra angerufen: „Schlage uns nicht für eine Sünde, nicht für zwei und drei, nicht, o Held, für viele“ ³). Aber schon die Spärlichkeit solcher Äußerungen in der ungeheuren Masse der Indrahymnen deutet darauf hin, daß es sich hier nicht um Indras eigentliches Wesen, sondern um eine nebensächliche Ausschmückung, eine Übertragung von den Ādityas her handelt. Indra, der Bestrafer der Sünde, ist doch nicht ganz der wahre Indra; der wahre ist der Beschützer des Opferers, der Feind des Geizigen, dessen, der keinen Soma preßt¹). Heißt es von ihm, daß er den übermütigen Prahler vernichtet, so spielt er dabei nicht die Rolle eines Dieners der ewigen Gerechtigkeit, sondern er ist der mächtige Herr, der es übel vermerkt, wenn sich ein anderer neben ihm brüstet. Übrigens zeigt eine Reihe vedischer Äußerungen, die ihn zu Varuṇa in Kontrast stellen, ganz ausdrücklich, daß es nicht Indra war, den man als den eigentlichen Herrn über Recht und Unrecht kannte. Hierher kann man es schon rechnen, wenn Indra einmal als Bekämpfer und Vernichter derer gefeiert wird, welche Mitras und Varuṇas Satzung brechen (X, 89, 8. 9): die Sünde ist eben eine Verletzung nicht Indras, sondern jener Götter, und nach diesen, den eigentlichen Ordnern des Rechts, kommt erst Indra, der seinen starken Arm ihren Satzungen zur Verfügung stellt. Besonders bezeichnend aber sind hier Äußerungen wie folgende²): „Aditi, Mitra und Varuṇa! Erbarmt euch unser, was für Sünde wir auch gegen euch begangen haben. Möge ich weites Licht gewinnen, o Indra, sonder Furcht. Mögen die großen Finsternisse uns nicht bezwingen.“ „Varuṇas Zorn verschone uns, Indra schaffe uns weiten Raum.“ Immer steht neben den Ādityas, den zürnenden und sich erbarmenden Hütern des Rechts, Indra in einer anderen Rolle, als der um Sünde und Gerechtigkeit wenig bekümmerte gnadenspendende Freund seiner Verehrer, der Angehörige einer Götterwelt, die zunächst dem menschlichen Begehren nach Macht und Reichtum zu dienen bestimmt der Welt sittlicher Ideen gleichgültig gegenüberstand und nur langsam und oberflächlich mit ihr in Berührung getreten ist.
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- Ṛgvedasaṃhitā — Sanskrit