Die Religion des Veda c8.s10.103
Die Religion des Veda c8.s10.103
- Language
- German
c8.s10.103
Die während der Schwangerschaft und dann nach der Geburt und während der Kindheit für das Gedeihen des Kindes zu vollziehenden Riten tragen denselben überwiegend zauberhaften Charakter wie die Hochzeit; eigentliche Opferhandlungen treten auch hier zurück. Eine der Schwangeren in die Nase gestreute pulverisierte Medizin verleiht der Leibesfrucht männliches Geschlecht. Im vierten Monat¹ der ersten Schwangerschaft wird die „Scheitelziehung“ vollzogen: mit einem an drei Stellen weißen Stachelschweinstachel² wird das Haar der Frau gescheitelt³. Unreife Udumbarafrüchte werden ihr umgebunden, ohne Zweifel ein Symbol der noch unreifen Leibesfrucht, der die saftreiche Fülle der Udumbarafeige mitgeteilt werden soll. Auf die Geburt folgen dann später Riten, die dem Kinde Lebenskraft, u. a. durch Beatmung, und Verstand verleihen, die seinen Speisegenuß weihen, vor allem — nach vermutlich indoeuropäischer Sitte⁴ am zehnten Tage nach der Geburt, am Ende der durch diese herbeigeführten Unreinheit — die Namengebung. Es wird erwähnt, daß zwei Namen gegeben werden sollen; der eine bleibt geheim, offenbar zum Schutz vor feindlichem Zauber. Im dritten Jahr⁵ wird am Kinde die Zeremonie des bekanntlich auch bei vielen Naturvölkern mit religiöser Weihe ausgestatteten Haarschneidens¹ und die Herstellung der seiner Familie eigentümlichen Haartracht vollzogen. Während neben dem Feuer Schüsseln mit frucht- und gedeihenbringenden Substanzen wie Stierdünger, verschiedenen Getreidearten u. dgl. stehen, benetzt man das Haar des Kindes mit lauwarmem Wasser, steckt eine Anzahl Grashalme hinein² und schneidet es dann ab, in vier Gängen auf der rechten, in dreien auf der linken Seite. Das abgeschnittene Haar wird auf den Stierdünger getan und mit diesem an einer kräuterreichen Stelle, in der Nähe von Wasser oder in einem Kuhstall vergraben³. In ähnlicher Weise folgt später für den Sechzehnjährigen die Zeremonie des Bartscherens.