Die Religion des Veda c8.s6.13
Die Religion des Veda c8.s6.13
- Language
- German
c8.s6.13
Es würde in eine Betrachtung der altindischen staatsund privatrechtlichen Verhältnisse hineingehören, diese kurzen Andeutungen weiter auszuführen. Hier sei nur noch auf die, soviel ich sehe, einzige und vielleicht unerhebliche Ausnahme von dem Satz, daß Opferer der einzelne ist, hingewiesen: sie betrifft jene durch längere Zeit, häufig durch ein Jahr, sich hinziehenden Somaopferkomplexe (Sattra, d. h. Sitzungen), zu denen sich eine Anzahl Brahmanen in der Weise zusammentaten, daß, während sie sich in die üblichen priesterlichen Funktionen teilten, doch jeder von ihnen in gleicher Weise als Opferherr galt, etwa auf Grund einer Abrede wie der folgenden: „Was wir durch diese Feier, durch dies Tieropfer gewinnen werden, das gehört uns zusammen. Zusammen gehört uns gute Tat. Wer aber etwas Böses tut, das gehört ihm allein“ ¹). Ob derartige Sattra, deren Erwähnung in einem jungen Hymnus des Ṛgveda (VII, 33, 13) zweifelhaft ist, eine Neubildung sind, oder ob in ihnen ein Nachklang etwa alter gentilizischer Opfer gesehen werden darf, wäre es wohl verfrüht entscheiden zu wollen. —
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- Ṛgvedasaṃhitā — Sanskrit