Die Religion des Veda c8.s6.16
Die Religion des Veda c8.s6.16
- Language
- German
c8.s6.16
Seine Stellung neben diesen zeigt ein Doppelgesicht. Auf der einen Seite kommt, wenn man so sagen darf, sein persönliches Eigentumsrecht am Opfer zur deutlichen Erscheinung. Er und seine Gattin sind es, die sich beim Somaopfer durch die Dīkṣā (unten S. 397 ff.) in gehobenen, den Göttern nahen Zustand versetzen; nicht aber tun dies die Opferpriester ²). Diese üben ihre Funktionen allein auf Grund seiner Wahl, seines Auftrags¹). Eine Anzahl von Sprüchen, die der Opferherr spricht, bringen zum Ausdruck, daß der durch das Opfer zu erreichende Gewinn der seine ist. Beispielsweise — unter vielen ähnlichen Formeln — ein Spruch an den Opferaltar (*vedi*): „Laß aus dir für mich, den Opferer, herausmelken, was ich mir wünsche.“ Über Opfergaben spricht er die Worte: „Durch dieses (Opfer) mögen wir die sonnenreichen Welten gewinnen. Indras Freundschaft, Unsterblichkeit möge ich erlangen“²). Und die Regel wird aufgestellt: „Jede Bitte, die beim Opfer die Priester tun, gehört allein dem Opferer“³). Dem gegenüber tritt aber auf der anderen Seite ebenso entschieden hervor, daß der Hauptsache nach für das Opferwerk, das manuelle wie das liturgische, der Opferer bis auf einen recht geringen Anteil, der ihm und seiner Gattin gehört, auf die Priester angewiesen ist. Das vedische Indien ist eben weit entfernt von einem Idealzustand der Freiheit, wo jeder als sein eigener Priester der Gottheit ohne fremde Vermittlung zu nahen sich fähig und berufen gefühlt hätte. Inhaber der Kunst und Kraft rechten Opferns und Betens, als die technisch geschulten Sachverständigen und als Teilhaber an der Potenz des Brahman, sind allein die Vasiṣṭhas, Viśvāmitras, Bharadvājas — überhaupt jene Familien, aus denen sich der Brahmanenstand aufbaut¹). Gliedern dieser Familien überträgt, wer opfern will, im Gefühl gläubigen Vertrauens (*śraddhā*) die Priesterfunktionen²).