Die Religion des Veda c8.s6.25
Die Religion des Veda c8.s6.25
- Language
- German
c8.s6.25
Von fern vergleichbar jenen Kollegien ist vielleicht, was in der Tat ihr Prototyp gebildet haben mag: der von der Natur geschaffene Kreis der priesterlichen Familie oder des priesterlichen Clans wie der eben erwähnten Vasiṣṭhas und Viśvāmitras. Ein wesentlicher Unterschied ist aber, daß von jenen antiken Körperschaften jede ihren bestimmten Zweig der sakralen Funktionen als Alleinbesitzerin oder Alleinbefugte innehatte, während die vedischen Priesterfamilien im großen und ganzen denselben Kultus, in erster Linie denselben Somakultus der Hauptsache nach übereinstimmend ausübten. Differenzen zwischen den Familien waren immerhin vorhanden, die sich gewiß als um so größer erweisen würden, in je ältere Zeit wir den Sachverhalt zurückverfolgen könnten; und vermutlich würden auch, wenn unsere Überlieferung eine vollständigere wäre, neben dem allen gemeinsamen Hauptkultus mancherlei Sonderkulte und Spezialriten, die im Besitz der einzelnen Familien waren, zum Vorschein kommen¹. Offenbar aber bewegte sich, wie schon bemerkt ist, die ganze Entwicklung auf das Verschwinden dieser Besonderheiten hin. Dazu mag einerseits beigetragen haben, daß die Verknüpftheit des Kultus mit der einzelnen heiligen Stätte, dem einzelnen heiligen Objekt, der ganze Geist der am Boden haftenden kultischen Lokaltraditionen wenn nicht gefehlt hat, so doch nur schwach entwickelt gewesen zu sein scheint. Anderseits aber wird jene allgemeine Ausgleichung eben durch das Nichtvorhandensein eines staatlichen Organismus befördert sein, der, wie es in den antiken Gemeinwesen geschah, die kultischen Spezialitäten in den Dienst des Ganzen gestellt und sie dadurch in ihrer Eigenart erhalten hätte. So fiel denn bei dem, wie sich vermuten läßt, immer entschiedeneren Zurücktreten der priesterlichen Familiengemeinschaften schließlich alles Gewicht einerseits auf die große Gesamtheit des Standes oder der Kaste, anderseits auf den einzelnen; seine Sache war es, welchen Anteil am Gemeinbesitz des Standes er sich aneignen, welches geistliche Wissen und Können er erwerben, welche Verwendung dafür im Dienst lohnspendender Opferherren er finden mochte. Und nur insofern trat an Stelle der alten Unterschiede ein neuer, doch wesentlich anders gearteter, als der immer zunehmende Umfang der rituellen Wissenschaft unvermeidlich Spezialisierungen mit sich brachte, jenes „dreifache Wissen“ der rezitierenden, der singenden und der die eigentliche Handlung vollziehenden Priester sich auseinanderlegte, wo es dann dem einzelnen offen stand sein Studium zu wählen. —