Die Religion des Veda c8.s7.15
Die Religion des Veda c8.s7.15
- Language
- German
c8.s7.15
² Āpastamba Śr. X, 14, 1. — Besondere Erklärung verlangt noch die für das Kratzen getroffene Vorsorge (das Antilopenhorn, s. oben S. 398 mit Anm. 3; vgl. auch Anguttara Nikāya vol. II, S. 207). Dem nordamerikanischen Indianerjüngling, ehe er zum vollberechtigten Krieger wird, „ist verboten, sich den Kopf oder irgend einen anderen Teil des Körpers mit den Fingern zu kratzen; er muß dazu ein Stück Holz nehmen“ (Ploß, Das Kind ² II, 429). Weiter weise ich auf die von Frazer, *Golden Bough* ² I, 319 (s. auch S. 85 und Register unter *Scratch*) beigebrachten Materialien hin. Man vergleiche das ähnliche Verbot, unter gewissen Umständen beim Essen sich der eigenen Hände zu bedienen (unten S. 414 Anm.). Wohnen den Händen bestimmter Personen, oder in bestimmten Situationen, so bedenkliche Kräfte inne, daß Berührung mit einem Werkzeug von übelvertreibender Kraft (bzw. im Fall des Essens, mit fremden Händen) geratener schien, als mit den eigenen Händen? Wir haben hier den Fall, von dem Edv. Lehmann spricht, des im Tabuzustand Befindlichen, der sich selbst gefährlich wird („Die Anfänge der Relig.“, in „Kultur der Gegenwart“, 2. Aufl., 18).
Linked texts (2)
- Āpastambaśrautasūtra — Āpastamba, Sanskrit
- Attantapasutta — Pāli