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Die Religion des Veda c8.s8.19

Die Religion des Veda c8.s8.19

Language
German

c8.s8.19

treten könnte, sei auf eine charakteristische Notiz hingewiesen, die Wilken (*Revue coloniale internationale* IV, 399) über die Neuseeländer mitteilt: wer die Zeremonie der Haarschneidung verrichtet, darf nicht selbst essen, sondern muß durch andere gefüttert werden (vgl. auch Frazer, *Golden Bough*² I, 373; III, 205. 207; Jevons, *Introd. to the History of Religion* 70). Offenbar ist Furcht vor den gefährlichen Substanzen im Spiel, die den Händen des Essenden selbst innewohnen (vgl. oben S. 401 Anm. 2). Diesem Fasten bei der Haarschneidung aber scheint eine Reihe der Fälle des Fastens im vedischen Ritual ähnlich. — Der Vollständigkeit wegen sei hier noch hingewiesen auf das Fasten vor dem Genuß einer heiligen Speise, um diese rein und ungemischt wirken zu lassen (indische Belege, die ausdrücklich diesen Zweck des Fastens ergeben, sind mir nicht zur Hand), und auf das Fasten nach dem Genuß verbotener Speise, bis die Eingeweide leer sind (Āpastamba Dh. I, 9, 27, 3; Gaut. XXIII, 23).

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