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Die Religion des Veda c8.s8.32

Die Religion des Veda c8.s8.32

Language
German

c8.s8.32

In einer Anzahl von Vorschriften, die hier noch erwähnt werden müssen, tritt das Motiv auf das klarste zutage: die Vermeidung von allem, was mit Tod und Toten zusammenhängt. Der Brahmane, der das Bad am Ende der Schulzeit genommen hat (Snātaka), darf auf keine Richtstätte, geschweige denn auf einen Leichenacker gehen, keinen Leichenträger sehen. Der Lehrer, der zum Wald hinausgeht, um dem Schüler die aus dem Dorf verbannte Geheimlehre vorzutragen, darf kein Blut, keine Leichenstätte und nicht, wie es in einer Regel von unsicherer Deutung zu heißen scheint, gewisse „leichenförmige“ Tiere³) sehen. Aus der Beziehung auf die Toten möchte ich auch wenigstens den zweiten Teil der Regel erklären, daß der Snātaka nicht auf einen Baum und nicht in einen Brunnen steigen, nach anderer Fassung nicht einmal in einen Brunnen hinabblicken soll⁴); die Erdtiefe gehört den Toten⁵). Hierher sind vielleicht auch die Regeln zu stellen, die das Sitzen auf bloßer Erde u. dgl. verbieten ¹). Dasselbe aber scheint mir auch von den Observanzen zu gelten, in denen Scheu vor der Verwendung von Tongefäßen zutage tritt. Wer das Jyeṣṭhasāman lernen will, darf „von der Anweisung der Observanz an nicht aus einem Tongefäß essen noch daraus trinken“ ²), und so wird für das Gefäß, in dem sich das beim Vortrag von Geheimtexten zu verwendende Wasser befindet, ausdrücklich vorgeschrieben, daß es von Metall sein soll ³). Ebenso gilt für den, der die geheime Kunde des Pravargyaopfers lernen will, die Regel, nicht aus einem Tongefäß zu trinken ⁴). Diese Gebräuche gehören offenbar mit den Bestimmungen zusammen, daß der Topf mit der Milch für das Neumondsopfer (Sāṃnāyya) mit einem nicht tönernen Gefäß zugedeckt werden muß ⁵), daß der zum Somaopfer sich Weihende die Milch, von der er sich zu nähren hat, aus einem nicht tönernen Gefäß zu sich nimmt ⁶), daß die Opferbutter des zum Somaopfer gehörigen Tānūnaptraritus mit einem nicht tönernen Gefäß bedeckt wird ⁷). Die Überlieferung der Brāhmaṇazeit erklärt die Verwerfung des Tons an einer Stelle daraus, daß „ihr (der Erde) gleichsam beigemischt ist, was der Mensch auf ihr Unwahres redet“ ⁸); das wird sich insofern dem ursprünglichen Sinn annähern, als es sich offenbar in der Tat um Unreinheiten handelt, die ihren Sitz im Erdboden, dem Herkunftsort der irdenen Gefäße haben. Nur die ethisierende Wendung, welche die angeführte Stelle dieser Unreinheit gibt, ist offenbar sekundär. Andere Stellen der Brāhmaṇaliteratur aber führen, wie mir scheint, genau auf den richtigen Punkt. Zum Verbot der Bedeckung des Milchtopfs beim Neumondsopfer mit einem tönernen Gefäß sagen nämlich mehrere Brāhmaṇas: „Wenn er es mit etwas Tönernem bedeckte, würden die Väter (d. h. die Verstorbenen) die Gottheit sein, der es gehört“¹). Die Erdsubstanz ist mit den Toten in fortwährender Berührung und gehört den Toten; „das Haus von Erde“²) heißt schon im Ṛgveda sei es das Grab sei es die irdene Graburne. So scheinen die auf die Vermeidung von Tongefäßen bezüglichen Observanzen den vorher besprochenen durchaus gleichartig und wie jene durch die Scheu vor Berührung mit dem Totenreich veranlaßt zu sein.