Die Religion des Veda c8.s8.46
Die Religion des Veda c8.s8.46
- Language
- German
c8.s8.46
In dieselbe oder eine verwandte Kategorie gehört es auch, wenn dem Snātaka zur Pflicht gemacht wird, nicht gegen Abend in ein anderes Dorf zu gehen und nicht ein Dorf auf einem Schleichweg zu betreten³), sodann wenn ähnliches Fernhalten wie gegenüber den Toten auch gegenüber Wöchnerinnen, menstruierenden Weibern u. dgl. vorgeschrieben wird; auch diesen haftet ja ähnliche Unreinheit an wie den Toten. Wir dürfen auf das Zusammenbringen weiterer derartiger Einzelheiten verzichten; im ganzen wird das Wesen dieser Observanzen, bei denen es sich um das Vermeiden irgendwelcher Gefahren handelt, klar sein. —