Die Religion des Veda c8.s8.67
Die Religion des Veda c8.s8.67
- Language
- German
c8.s8.67
Das Bad¹ mit seiner Kraft eine dem Menschen anhaftende Substanz zu entfernen, muß, je nachdem es sich um Heil- oder Schadenbringendes handelt, vermieden oder vorgenommen werden. So begegnet es im Ritual sehr häufig als Reinigung, die vor einer heiligen Handlung vollzogen wird. Ehe der Somaopferer in die Dīkṣā eintritt, badet er mit einem Spruch, in dem die Wasser als reinigend, alle Unreinheit wegführend angerufen werden²). Braut und Bräutigam baden vor der Hochzeit oder vollziehen Waschungen. Die Frau, an welcher die Zauberhandlung gegen Unfruchtbarkeit oder in ihrer Schwangerschaft die Scheitelziehung vollzogen werden soll, badet vorher, und so fort. Auf der anderen Seite aber darf, wer sich Übungen unterzogen hat, die eine besondere Heiligkeit oder Geweihtheit mitteilen, vor Ablauf der Zeit, während deren ihm dieser spezielle Charakter beiwohnt, nicht baden, wovon dann wieder die Konsequenz ist, daß eine solche Periode des untersagten Badens ihren Abschluß in einem Bad findet, das jenen Charakter abwäscht und seine bedenkliche Hinübernahme ins profane Leben verhindert. Die besonders ausgeprägte Anwendung dieser Anschauungen auf den Darbringer des Somaopfers, in der Korresponsiou der ihn mit Geweihtheit durchtränkenden Dīkṣā und des jene fortnehmenden Avabhṛtha-Bades, haben wir oben (S. 408 ff.) betrachtet. Wir haben dort auch schon die Analogie berührt, in der dies Verhältnis zu den für den Brahmanenschüler geltenden Gebräuchen steht. Bei diesem geht ein reinigendes Bad ¹) der Aufnahmezeremonie voran, welche den ihm eigenen Charakter der Geweihtheit begründet; ein Bad schließt die Lehrzeit, indem es diesen Charakter fortnimmt. Die Konsequenz würde sein, daß inzwischen das Baden untersagt gewesen wäre. Sie hätte praktisch an Undurchführbarkeit gestreift und ist wenigstens im Zeitalter der uns vorliegenden Ritualrechtstexte nicht gezogen worden ²). Doch wird für die der Lehrzeit des Brahmanenschülers durchaus analoge einjährige Weihezeit, die mit dem Bartscheren (*godāna*) des heranwachsenden Jünglings verbunden ist ³), „das Baden, Kämmen, Zähneputzen, Füßewaschen“ in der Tat verboten ⁴). Zu den asketischen Übungen, die mit der Feier der Jahreszeitenfeste (*cāturmāsya*) verbunden sind, gehört es „nicht ins Wasser zu steigen vor dem Reinigungsbade (*avabhṛtha*)“ ⁵): wo die Zusammengehörigkeit des für eine gewisse Zeit geltenden Badeverbots und des Bades am Ende dieser Zeit besonders deutlich hervortritt. In einem Vers, der das Streben des der Askese (*tapas*) sich Hingebenden als nutzlos schildert ⁶), heißt es: „Was soll der Schmutz, was das Fell, was der Bart, was die Askese?“ Der Schmutz, d. h. offenbar das Vermeiden des Bades, ist also Charakteristikum dessen, der durch Tapas besondere Zaubermacht in sich erzeugen will. Es scheint, daß diese Anschauungsweise vom Menschen auch auf das in eine heilige Handlung verflochtene Tier übertragen wurde: das Opferroß, das man vor seiner Darbringung weihte und es dann ein Jahr lang in Freiheit herumstreifen ließ, mußte während dieser Zeit „von Gewässern, in denen Baden möglich ist“, ferngehalten werden¹).