Die Religion des Veda c8.s8.72
Die Religion des Veda c8.s8.72
- Language
- German
c8.s8.72
³ Eröffnet wird diese Weihezeit wie die Lehrzeit durch einen Akt, der „Einführung“ genannt und der Einführung des Brahmanenschülers gleich ist. Auch hier ist als ständige Pflicht Tragen des Gürtels, Ausgehen auf Almosen, Anlegen von Brennholz am heiligen Feuer usw. vorgeschrieben. Gobhila III, 1, 10. 27.
Linked texts (1)
- Gobhilagṛhyasūtra — Gobhila, Sanskrit