Die Religion des Veda c8.s8.77
Die Religion des Veda c8.s8.77
- Language
- German
c8.s8.77
Ähnliche Regeln wie für das Baden werden, wie schon erwähnt, für das Scheren aufgestellt²). Uralt ist der Gebrauch des Scherens bei jenen Einweihungszeremonien, die für das Kind ein Jahr oder einige Jahre nach der Geburt und dann später wieder für den heranwachsenden Jüngling vollzogen werden — wo das Haar zurechtgeschnitten und in die der einzelnen Familie eigentümliche Form gebracht, zum Abzeichen der Familie gestaltet, später auch der Bart geschnitten wird³). Der Ritus gilt als Reinigung des Hauptes und als eine zu langem Leben und Glück führende, insonderheit auch mit der Korrektheit der gentilizischen Verhältnisse verknüpfte Handlung⁴). Unzweifelhaft ist der Gesichtspunkt der Reinigung von einem dem Haar anhaftenden Tabu in der Tat dabei wenigstens mit im Spiele¹). Auch im übrigen erscheint das Scheren ganz wie das Bad als reinigend, insonderheit als reinigende Vorbereitung für heilige Handlungen oder Weihungen, für den Eintritt in irgendeine neue Situation. So läßt sich, wer das Neu- und Vollmondsopfer vollziehen will, am Tage vorher das Haar (ausgenommen den das Familienabzeichen bildenden Schopf) und den Bart scheren²); auch Beschneiden der Nägel wird erwähnt. Der Somaopferer, der, wie oben bemerkt, beim Eintritt in die Dīkṣā (Weihe) badet, läßt sich ebendann auch Haar, Bart und Nägel schneiden³). Man sah hierin ein Abtun dessen, was am Körper nicht rein ist, der „toten Haut“⁴); es mochte auch die Absicht mitspielen — ausgesprochen scheint diese allerdings nirgends zu sein — beim Opfern das Familienabzeichen möglichst sichtbar zu machen. Eine Reinigungshandlung ist das Scheren und Nagelbeschneiden weiter offenbar auch, wo es nach einem Todesfall von den Überlebenden zugleich mit einer Waschung, Erneuerung des Feuers, Anschaffung neuer Geräte vollzogen wird⁵): das alte Haar, dem die Todesmächte nahe gekommen sind, soll den Menschen nicht ins neue Leben begleiten. Und nichts anderes bedeutet offenbar die Vornahme derselben Handlungen am Toten selbst vor der Bestattung⁶): vor dem Quasiopfer der Leichenverbrennung und dem Eintritt des Hingegangenen in ein neues Dasein soll er von der todbefleckten Unreinheit des alten befreit werden.